Projektbeschreibung
Kontext
Die Umsetzung der Sorgfaltspflicht nach dem LkSG erfordert von Unternehmen die Entwicklung und Implementierung von Verfahren zur Wahrnehmung ihrer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Verpflichtungen in ihrer Lieferkette. Kernbestandteile von Due Diligence beinhalten eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte, ein Risikomanagement (einschließlich Governance Strukturen), eine Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen, eine Wirksamkeitskontrolle der ergriffenen Maßnahmen und ein Beschwerdeverfahren. Außerdem wurde in dem Projekt die Berichterstattung zur Sorgfaltspflicht mit einschlägigen Leistungsindikatoren sowie lieferkettenbezogene Kennzahlen in der Vorstandsvergütung untersucht. Insgesamt ergibt sich ein sehr differenziertes Bild: Zwar ist das Thema Due Diligence in der Lieferkette bei den meisten Unternehmen angekommen, allerdings ist die Ausgestaltung der Due Diligence-Prozesse sehr unterschiedlich weit gediehen.
Fragestellung
Die vorliegende Studie untersucht die Ausgestaltung der verschiedenen Kernelemente von Due Diligence im Lieferantenmanagement und die Beteiligung und Einflussnahme der Arbeitnehmervertretungen. Die Fragestellungen des Projektes konzentrieren sich zusammenfassend auf die folgenden Kernfragen:
• Wie sind Due Diligence-Prozesse deutscher Unternehmen in der Lieferkette ausgestaltet und welche Strategien, Methoden und Maßnahmen gibt es?
• Welche Interessen und Forderungen existieren bei Trägern der Mitbestimmung in Hinblick auf Due Diligence in der Lieferkette?
• Wie können Arbeitnehmervertretungen die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Sinne der Arbeitnehmerinteressen fördern und welche Beteiligungsformen nutzen sie hierfür? Welche Formen der Beteiligung sind vor dem Hintergrund von Kosten-Nutzen-Abwägungen im Sinne der Mitbestimmungsträger als auch vom Aufwand her leistbar?
Untersuchungsmethoden
Das Projekt verbindet qualitative und quantitative Erhebungsinstrumente. Neben einer umfangreichen Literaturanalyse wurde die Unternehmenskommunikation der 40 DAX- und 50 MDAX-Unternehmen ausgewertet. Dazu zählen Geschäftsberichte, Webseiten, Nachhaltigkeitsberichte, nichtfinanzielle Erklärungen, Verhaltenskodizes, Selbstverpflichtungen u. v. m. Darüber hinaus wurden Interviews mit Expert/innen aus Gewerkschaften und anderen Organisationen geführt. Ergänzend wurden sechs Fallstudien zu Unternehmen erstellt, die als Beispiele guter Praxis hinsichtlich der Einbindung der Mitbestimmung gelten können. Basis hierfür waren neben der Auswertung schriftlicher Dokumente Interviews mit Träger/innen der Mitbestimmung in diesen Unternehmen.
Darstellung der Ergebnisse
Das LkSG hat das Aufgabenfeld der Wirtschaftsausschüsse um Themen des LkSG erweitert, aber auch darüber hinaus bietet es Möglichkeiten für Information und Mitbestimmung. Arbeitnehmervertretungen, als wichtige Stakeholdergruppe des Unternehmen, finden vielfältige Ansatzpunkte für Beteiligung und Einflussnahme im Kontext der Due Diligence-Prozesse entlang der Lieferkette. Sie sind bei der Gestaltung von Grundsatzerklärungen, Risikoanalysen, Verhaltenskodizes, Wirksamkeitskontrollen und Beschwerdemechanismen eingebunden. Sie können sich z. B. an Betriebsbegehungen bei Lieferanten beteiligen, um vor Ort die Arbeitsbedingungen zu überprüfen und direkt mit den Beschäftigten der Zulieferer in Kontakt zu treten. Darüber hinaus fungieren Arbeitnehmervertretungen als Ansprechpartner für Beschwerden von Mitarbeiter/innen sowie internationalen Gewerkschaften.
Neben dem Bericht ist als weiteres Ergebnis des Projekts eine Handlungshilfe entstanden, die Mitbestimmungsträger/innen konkrete Praxistipps bei der Mitwirkung an der unternehmerischen Sorgfaltspflicht in der Lieferkette an die Hand gibt.