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PressemitteilungenForscher: „Mitbestimmung Element einer modernen Corporate Governance“: Unternehmen mit Mitbestimmung im Aufsichtsrat haben in der letzten Wirtschaftskrise und danach wirtschaftlich signifikant besser abgeschnitten
07.06.2019
Unternehmen, bei denen Arbeitnehmer im Aufsichtsrat mitbestimmen, haben sich während der großen Finanz- und Wirtschaftskrise sowie in den Jahren danach wirtschaftlich signifikant besser entwickelt als Firmen ohne Mitbestimmung. Das gilt sowohl für die operative Rendite, für die Bewertung am Kapitalmarkt, die Beschäftigungsentwicklung wie auch für die Investitionen, sowohl in Anlagen als auch in Forschung und Entwicklung. So lag zum Beispiel die kumulierte Aktienrendite mitbestimmter Unternehmen zwischen 2006 und 2011 um 25 bis 28 Prozentpunkte höher als bei vergleichbaren Firmen ohne Arbeitnehmerbeteiligung. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie von Prof. Dr. Marc Steffen Rapp von der Universität Marburg und Prof. Dr. Michael Wolff von der Universität Göttingen.
Die unternehmerische Mitbestimmung habe in der Krise „kurzfristiges Verhalten von Unternehmen verhindert“ und danach ein „schnelleres Umschalten in den Wachstumsmodus ermöglicht“, schreiben die beiden BWL-Professoren in der von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Untersuchung. Nach Ansicht der Experten sind diese Befunde angesichts von fortschreitender Digitalisierung und Globalisierung auch für die Zukunft höchst bedeutsam: Die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat könne „als Element einer modernen Corporate Governance verstanden werden, welche vor dem Hintergrund immer volatiler werdender wirtschaftlicher Rahmenbedingungen geeignet ist, mögliche Risiken von strategischen Transformationsprozessen abzufedern“, schreiben die Forscher.
Um die Wirkung der Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat aussagekräftig zu überprüfen, haben die Wirtschaftswissenschaftler sich für ein methodisch anspruchsvolles mehrstufiges Studiendesign entschieden und damit in Summe 560 börsennotierte europäische Unternehmen untersucht. Darunter finden sich einerseits 280 deutsche Unternehmen, u.a. die in Dax 30, MDAX, TecDAX und SDAX notierten Firmen. Unter diesen 280 Unternehmen gibt es Gesellschaften, in denen Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlenmäßig paritätisch mit Vertretern der Kapitalseite im Aufsichtsrat vertreten sind, andere Firmen, in denen die Beschäftigten ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder stellen, und schließlich auch solche ohne Arbeitnehmerbeteiligung.
Da die deutschen Gesetze die Stärke der Mitbestimmung an Mindestschwellen bei der Beschäftigtenzahl koppeln (Drittelbeteiligung ab 500 Mitarbeiter in Deutschland, paritätische Mitbestimmung ab 2000), sind Vergleiche auf dieser Basis wegen des Größeneffekts allerdings nur eingeschränkt aussagekräftig – ein Problem, vor dem Studien zur wirtschaftlichen Wirkung der Arbeitnehmerbeteiligung immer wieder stehen. Um nicht „Äpfel mit Birnen“ zu vergleichen, haben die Forscher daher den Unternehmen aus Deutschland mittels der sogenannten „Propensity-Score-Matching“-Methode 280 passende Firmen aus anderen europäischen Ländern zugeordnet, die eine sehr ähnliche Größe haben, in derselben Branche aktiv und ähnlich stark diversifiziert sind – aber keine Mitbestimmung haben. So werden in der Studie dann beispielsweise Siemens und die Schweizer ABB verglichen oder Continental und Michelin.
Basierend darauf versuchen Rapp und Wolff durch vielfältige Analysen, ein möglichst umfassendes Bild über das Verhalten und die Entwicklung der Unternehmen während und nach der Finanz- und Wirtschaftskrise zu zeichnen. Dabei greifen sie unter Einbeziehung einer Reihe von Kontrollvariablen auf ökonometrisch fortschrittliche Analysemethoden zurück, um statistisch aussagekräftige Zusammenhänge beziehungsweise Unterschiede zu identifizieren und dabei insbesondere sicherzustellen, dass beobachtete Unterschiede tatsächlich darauf beruhen, dass Arbeitnehmer in einem Teil der Unternehmen mitbestimmen, in einem anderen aber nicht – und nicht auf statistischen „Hintergrundfaktoren“.
Die wesentlichen Ergebnisse der Forscher:
Operativer Geschäftserfolg. Als Maßstäbe nutzen die Wirtschaftswissenschaftler die einschlägigen betriebswirtschaftlichen Größen Kapital- und Umsatzrentabilität, berechnet als das Verhältnis von operativem Gewinn zu Bilanzsumme bzw. zu Umsatz. Wenig überraschend zeigt sich zunächst, dass die Rentabilität während der großen Wirtschaftskrise ab 2008 und unmittelbar danach in den meisten Unternehmen gelitten hat. Diese Entwicklung werde aber „mittels der Mitbestimmung reduziert und teils auch komplett kompensiert“, so dass Unternehmen mit Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat signifikant besser abschnitten, schreiben die Wirtschaftsprofessoren. Besonders deutlich ist dies bei der Umsatzrentabilität zu beobachten: Bei Unternehmen ohne Mitbestimmung sank die Umsatzrentabilität auf dem Höhepunkt der Krise um 3,1 Prozent, während sie in paritätisch mitbestimmten Firmen um 2,7 Prozent stieg. Und in den Jahren nach der Krise ging sie in Firmen ohne Arbeitnehmervertreter zunächst weiter zurück. In paritätisch mitbestimmten Firmen legte sie dagegen um weitere 1,4 Prozent zu.
Um die Bewertung am Kapitalmarkt nachzuvollziehen, schauen Rapp und Wolff auf die Aktienrendite (ergibt sich aus Kursentwicklung und Höhe der Dividende) und „Tobins Q“ (Verhältnis von Kurs- und Substanzwert). Auch für diese beiden Größen erkennen die Forscher einen signifikant positiven Einfluss: „Bei der Kapitalmarktperformance verzeichnen mitbestimmte Unternehmen über den betrachteten Zeitraum höhere Renditen, weisen geringere Schwankungen auf und ihre Unternehmensbewertungen unterliegen einem weniger drastischen Verfall“ während der akuten Krise. Konkret betrug die kumulierte Aktienrendite in mitbestimmten Unternehmen von 2006 bis 2011 7,2 Prozent. In der von den Forschern identifizierten europäischen Vergleichsgruppe ohne Arbeitnehmer in Aufsichtsrat oder Board lag sie dagegen bei minus 21 Prozent.
Verzicht auf Entlassungen. Die Forscher erklären das deutlich bessere Abschneiden der mitbestimmten Firmen auch mit systematisch anderen Unternehmensentscheidungen während der Krise. Am stärksten sticht dabei heraus, dass mitbestimmte Firmen meist auf größere Entlassungen verzichtet haben und ihre Beschäftigung recht stabil hielten, während Unternehmen ohne Arbeitnehmerbeteiligung kräftig Stellen strichen. So ging die Mitarbeiterzahl in paritätisch mitbestimmten Unternehmen in der akuten Krisenphase um 2,4 Prozent zurück, legte dann im Anschluss an die Krise bis 2011 wieder um 4,5 Prozent zu, um in Summe 2,1 Prozent über dem Vorkrisenniveau zu liegen. In Firmen ohne Mitbestimmung wurde die Belegschaft dagegen in der Krise um 7 Prozent reduziert und lag anschließend 1,9 Prozent unter dem Vorkrisenniveau.
Stattdessen, so die Forscher, hätten Unternehmen mit Mitbestimmung schneller „das Arbeitsentgelt nach unten hin angepasst“. Konkret beobachten sie, dass die durchschnittliche Vergütung in mitbestimmten Unternehmen vor der Krise spürbar höher war als in Firmen ohne Mitbestimmung. Während der Krise schwächt sich dieser Vorsprung ab, danach stellt sich die alte Relation wieder ein. „Dabei dürfte eine große Rolle gespielt haben, dass große deutsche Firmen in der Krise oft die Arbeitszeit rasch und deutlich reduziert haben, wie aus anderen Studien bekannt ist“, sagt Dr. Norbert Kluge, Direktor des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung. Beschäftigte konnten Zeitguthaben auf ihren Arbeitszeitkonten „abfeiern“ oder bei der Arbeitszeit sogar ins Minus gehen, der zeitliche „Dispo“ wurde mit Anziehen der Konjunktur wieder ausgeglichen. Aus der arbeitswissenschaftlichen Forschung ist bekannt, dass solche Konten in Unternehmen mit Mitbestimmung deutlich häufiger sind als in anderen. Ein Grund dafür: Wenn sie einen Betriebsrat und tarifvertragliche Vereinbarungen an ihrer Seite haben, lassen sich Beschäftigte eher darauf ein, Arbeitszeit ohne sofortige Bezahlung auf die hohe Kante zu legen.
Anders als Unternehmen, die zahlreiche Mitarbeiter entlassen hatten, konnten mitbestimmte Unternehmen mit konstanten Beschäftigtenzahlen nach dem Abklingen der Krise schnell wieder ihre Produktion ausweiten.
Höhere und stabilere Investitionen. Als Investitionsgrößen haben die Wissenschaftler aus Marburg und Göttingen sowohl die Ausgaben für Forschung und Entwicklung (F&E) als auch die für neue Anlagen ausgewertet. Bereits für die Zeit vor der Krise liefern die Regressionsrechnungen laut der Studie einige Indizien dafür, dass mitbestimmte Unternehmen mehr investieren.
Während der Finanz- und Wirtschaftskrise sehen die beiden Wirtschaftsprofessoren in ihren Daten konsistente Muster, „dass der negative Kriseneffekt mittels der Mitbestimmung aufgefangen wird“. Mitbestimmte Unternehmen fuhren ihre Investitionen also im Vergleich weniger deutlich zurück und weiteten sie nach der Krise stärker wieder aus. Fazit der Forscher: „Für essentielle Zukunftsinvestitionen ist insgesamt zu konstatieren, dass mitbestimmte Unternehmen an diesen stärker in der Krise festhalten, was ein weiterer wichtiger Indikator sein könnte, warum es mitbestimmten Unternehmen in kürzerer Zeit gelingt, an die vorherige Performance anzuknüpfen.“
Weniger Schulden, weniger Zukäufe. Vor der Krise haben die mitbestimmten Unternehmen im Sample nach Analyse der Forscher vorsichtiger gehaushaltet. Sie haben beispielsweise weniger Geld für Aktienrückkäufe ausgegeben und sich im Vergleich bei Zukäufen stärker zurückgehalten. Zugleich hatten sie weniger Schulden. In der Krise beobachten die Wissenschaftler keine signifikanten Unterschiede beim Finanzgebaren – wohl, weil auch die übrigen Unternehmen zurücksteckten. Nach Ende der Krise sanken die Schuldenstände in mitbestimmten Firmen dann aber deutlich schneller.
Fazit: Mitbestimmung als Chance. Unter dem Strich zeichnet die Studie damit im Kontext der zurückliegenden Finanz- und Wirtschaftskrise ein sehr positives Bild der Mitbestimmung im Aufsichtsrat entlang vieler der untersuchten Dimensionen. Die Autoren sprechen daher der Arbeitnehmerbeteiligung an der Unternehmensspitze das Potenzial zu, eine dreifache Win-Win-Situation erreichen zu können: „In diesem Kontext kann die unternehmerische Mitbestimmung die Möglichkeit bieten, Risiken in Hinblick auf die Unternehmenssituation als auch auf die individuelle Situation von Arbeitnehmern besser abzufangen und damit auch die Volkswirtschaft als Ganzes zu schützen.“ Die BWL-Professoren ermutigen zu einem positiven Blick auf die Mitbestimmung: „Letztlich sollte die Partizipation von Mitarbeitern im Aufsichtsrat im Rahmen von zukünftigen Transformationsprozessen damit durchschnittlich nicht als Hindernis, sondern als Chance verstanden werden.“
Weitere Informationen:
Marc Steffen Rapp, Michael Wolff, Iuliia Udoieva, Jan C. Hennig: Mitbestimmung im Aufsichtsrat und ihre Wirkung auf die Unternehmensführung. Eine empirische Analyse vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise. Study der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 424, Juni 2019.
Zusammenfassung und Glossar zur Methodik der Studie im Mitbestimmungsreport Nr. 51
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Rainer Jung
Leiter Pressestelle