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Praxistipp: Zukünftigen Wandel jetzt regeln

Ausgabe 05/2021

Das Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung (I.M.U.) wertet regelmäßig Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus und zeigt anhand von Beispielen, worauf es ankommt. Mit der Reihe „Praxistipp“ stellen wir in jeder Ausgabe anhand eines konkreten Problems eine Auswertung vor.

Digitale Technik wie Smart Factory, Big Data oder das Internet der Dinge verändert die Art, wie Menschen zusammenarbeiten. Für Betriebs- und Personalräte lohnt es sich, den Wandel zu regeln. Die „Mitbestimmungspraxis“ stellt drei Betriebe vor, deren Arbeitnehmervertreter früh eine Regelungen zur Digitalisierung getroffen haben. In allen drei Fällen konnten sie die Mitbestimmung bei der Gestaltung zukünftiger Arbeitsbedingungen stärken und erreichen, dass Beschäftigte früh in bevorstehende Veränderungen einbezogen werden.

Während bei TUI eine nationale Agenda verabschiedet wurde, finden sich bei Solvay und Unilever internationale Rahmenabkommen. Bei Solvay wurde ein globales, bei Unilever ein europäisches Rahmenabkommen vereinbart. Digitalisierung überschreitet in international aufgestellten Konzernen immer auch Grenzen. Daher wird sie hier auch als länderübergreifendes Thema verstanden.

Alle drei Vereinbarungen regeln, Arbeitnehmervertreter und Beschäftigte so früh wie möglich einzubeziehen, am besten bereits dann, wenn über Veränderungen nachgedacht wird. So können sie ihre Anregungen und Bedenken einbringen, bevor eine neue Software bereits gekauft ist. Damit kann Ängsten bei Kolleginnen und Kollegen vorgebeugt werden.

Wie sich Arbeitsprozesse durch Digitalisierung verändern können, hat sich infolge der Pandemie mit der raschen Ausbreitung mobiler Arbeit gezeigt. Betriebs- und Personalräte können den Wandel nutzen, um moderne Arbeitskonzepte mit den Wünschen vieler Beschäftigter nach einem ausgeglichenen Verhältnis von Arbeitszeit und Privatleben zu verknüpfen. Gleichzeitig sollte eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Arbeitnehmer vor Entgrenzung durch digitale Technik schützen.

Grundsätzlich gehört in jede Vereinbarung der sichere Umgang mit Daten, die durch die neue Technik erhoben werden können. Da mit neuer Technik auch neue Aufgaben auf Beschäftigte zukommen, müssen sie die Möglichkeit bekommen, sich dafür zu qualifizieren. Die Beispiele zeigen, dass eine frühe Auseinandersetzung mit zukünftigen Arbeitsprozessen der Mitbestimmung auch einen neuen Gestaltungsanspruch geben kann.

Die „Mitbestimmungspraxis“ mit drei betrieblichen Beispielen zur Gestaltung der Transformation:

Die Transformation von Arbeit mitgestalten. Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) in der Hans-Böckler-Stiftung

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