Praxistipp: Technikfolgen frühzeitig bewerten – Chancen nutzen, Risiken minimieren
Das Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung (I.M.U.) wertet regelmäßig Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus und veröffentlicht Themenmodule zu aktuellen Fragen der Arbeit von Interessenvertretungen. Mit der Reihe „Praxistipp“ stellen wir in jeder Ausgabe eine Auswertung oder Veröffentlichung vor.
Unternehmen setzen zunehmend auf digitale Innovationen. Doch eine Einführung allein ist kein Garant, dass der erhoffte Produktivitätsschub auch eintritt. Eine wichtige Ressource, das Prozesswissen und die Perspektive der Beschäftigten, bleibt oft unberücksichtigt. Außerdem birgt jede neue Technik Risiken. Daher sollten Betriebs- und Personalräte neue Technik und IT-Tools vor der Einführung einem Check unterziehen – auch auf mögliche negative Folgen für die Beschäftigten hin.
Das Themenmodul „Technikfolgen bewerten“ stellt einige Ansätze der Technikfolgenbewertung vor und erklärt ihren Nutzen für die Praxis. Im Mittelpunkt stehen drei Verfahren:
- Die Delphi-Methode berücksichtigt die Sicht aller Personen, die mit der neuen Technik arbeiten. In mehreren, aufeinander aufbauenden Befragungsrunden geben sie ihre Einschätzungen ab, die anonymisiert zusammengefasst werden.
- Die Risikoanalyse hilft, mögliche Gefahren, unter anderem für Gesundheit, Datenschutz oder Finanzen, frühzeitig zu erkennen und passende Gegenmaßnahmen zu entwickeln.
- Die Szenarioanalyse betrachtet verschiedene Entwicklungspfade und ihre Folgen. Sie hilft Betriebs- und Personalräten beispielsweise bei der Entwicklung alternativer Handlungskonzepte.
Alle drei Ansätze kommen vorausschauend, also in der Planungs- und Entwicklungsphase, zum Einsatz und betrachten die Technik aus verschiedenen Blickwinkeln. Darüber hinaus gibt es in jedem Abschnitt Tipps für die Praxis.
Mit Hilfe der Technikfolgenbewertung können Betriebsräte zudem den benötigten Schulungs- und Weiterbildungsbedarf ermitteln, um die Beschäftigten auf neue Tools vorzubereiten. Ebenso wichtig ist es, die Folgen für den Datenschutz abzuschätzen (Art. 35 DSGVO), um personenbezogene Daten besser zu schützen.
Auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz spielt eine wichtige Rolle. Eine Gefährdungsbeurteilung kann körperliche und psychische Belastungen verringern, insbesondere im Bereich der Softwareergonomie.
Die EU-KI-Verordnung und die Folgenabschätzung für Hochrisiko-KI-Systeme können zu einem verantwortungsvollen Umgang mit KI am Arbeitsplatz beitragen. Daneben gewinnt die Klimabilanzierung von IT-Systemen an Bedeutung, um nachhaltige Entscheidungen zu treffen und Umweltauswirkungen zu reduzieren.
Das Themenmodul zum Herunterladen: www.mitbestimmung.de/html/technikfolgen-bewerten
Weitere Fragen an: betriebsvereinbarung[at]boeckler.de