Quelle: HBS
Magazin MitbestimmungBasics: So funktioniert mitbestimmte Personalpolitik
Fragen zur Rolle des Arbeitsdirektors an Jan-Paul Giertz, der das Referat für Betriebliches Personal- und Sozialwesen in der Hans-Böckler-Stiftung leitet.
Was ist ein Arbeitsdirektor?
Der Arbeitsdirektor ist der Personalvorstand im Unternehmen. Die Funktion kommt ursprünglich aus der gesetzlich verankerten Montanmitbestimmung und damit aus den Branchen Kohle und Stahl. Der Arbeitsdirektor ist dort Repräsentant der Arbeitnehmerseite in der Unternehmensführung, genauso wie auch die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zur Unternehmensführung gehören.
Der Arbeitsdirektor ist somit Bindeglied zwischen den divergierenden Interessen von Kapital und Arbeit. Er/sie ist Brückenbauer zwischen Vorstand und Belegschaft – einerseits als Vertrauensmanager der Belegschaft, andererseits als gleichberechtigtes Mitglied im Vorstand des Unternehmens.
Was sind die Aufgaben eines Arbeitsdirektors?
Er gibt der Personalarbeit im Vorstand Gewicht. Dazu gehören Instrumente der Beschäftigungssicherung genauso wie strategische Personalplanung – auch in Mitverantwortung für die regionalen und kommunalen Arbeitsmärkte. Ein Arbeitsdirektor bezieht Betriebsräte, Belegschaft und die Gewerkschaften in die Personalarbeit ein. Letztlich trägt er als Vorstandsmitglied aktiv zum Unternehmenserfolg bei, indem er die Mitbestimmung stärkt und sie in die Lage versetzt, ihren Wertbeitrag zu leisten.
Gibt es mehr oder weniger gewerkschaftsnahe Arbeitsdirektoren?
Der Begriff „gewerkschaftsnah“ wird der Doppelrolle des Arbeitsdirektors kaum gerecht. Allerdings leitet sich hieraus die Machtbasis des Arbeitsdirektors im klassischen Sinne ab. Von den rund 750 Unternehmen, die einen Arbeitsdirektor im Vorstand bestellen, finden wir in 115 Unternehmen von Arbeitnehmervertretern vorgeschlagene (und vom Aufsichtsratsgremium gewählte) Arbeitsdirektoren. Zu diesem Kreis zählen über 50 Arbeitsdirektoren in Großkliniken, Stadtwerken, Häfen und Flughäfen. Daneben gibt es mehr als 40 Arbeitsdirektoren in großen Energieunternehmen, bei Netzbetreibern, Bergbauunternehmen und einigen Chemieunternehmen. In der Stahlindustrie zählen wir noch knapp 20 Arbeitsdirektoren, und in der Automobilindustrie hat die VW AG traditionell einen Arbeitsdirektor mit gewerkschaftlichen Bezügen.
Was ist das Besondere an mitbestimmter PersonalPolitik?
Ein Arbeitsdirektor muss den doppelten Beweis führen: Er muss unternehmerisch wie auch sozial erfolgreich handeln. So hat es der langjährige Arbeitsdirektor und heutige Vorstandsvorsitzende der Saarstahl AG/Dillinger Hütte, Karlheinz Blessing, formuliert. Verstärkt werden heute Themen wie Nachhaltigkeit oder soziale Verantwortung in einen ökonomischen Verwertungszusammenhang gestellt und mit strategischer Personalarbeit verknüpft. Im Profil eines Arbeitsdirektors gehen personalpolitische Expertise, Managementkompetenz und Werteorientierung eine besondere Verbindung ein. Diese ist getragen von der begründeten Annahme, dass Mitbestimmung ein soziales Gestaltungsprinzip ist.
Was haben Arbeitsdirektoren bewegt?
Aus der Werkstatt der Arbeitsdirektoren und ihrer Mitarbeiter sind die Beschäftigungs- und Transfergesellschaften genauso hervorgegangen wie wegweisende Projekte zur Humanisierung der Arbeit. Auch kreative Arbeitszeitmodelle, die flexible Anpassung an Konjunktur und Auftragslage ermöglichen, wurden maßgeblich von Arbeitsdirektoren mitentwickelt. Beschäftigung zu sichern statt zu entlassen, im Sinne eines atmenden Unternehmens, das haben Arbeitsdirektoren wie Peter Hartz bei VW in den 1990ern realisiert. Auch in der jüngsten Wirtschaftskrise 2008 wurden diese Modelle – Kurzarbeit, Arbeitszeitkonten und auch Qualifizierung statt Massenentlassungen – erfolgreich aufgegriffen.
Welche Kooperationspartner hat ein Arbeitsdirektor?
Ein klassischer Arbeitsdirektor stützt sich auf die Netzwerke und Machtressource von Betriebsräten und den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat. Mit ihnen werden personal- und unternehmenspolitische Belange abgestimmt und diskutiert. Fachliche Unterstützung bietet – etwa in der Stahlbranche – seit über 50 Jahren die Arbeitsgemeinschaft der Engeren Mitarbeiter der Arbeitsdirektoren Stahl. Dies ist ein Netzwerk von 120 Personalfachleuten aus Unternehmen, die in Fachausschüssen mitbestimmte Personalpolitik weiterentwickeln. Aktuell stehen Themen wie Fremdfirmenmanagement, Schichtarbeit, Wissensmanagement und Digitalisierung auf der Agenda. Bei den weniger gewerkschaftsnahen Arbeitsdirektoren dominiert eine eher formalisierte Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern im Betrieb und eine eher fachliche Fokussierung des Arbeitsdirektors.
Wer ernennt einen Arbeitsdirektor?
Beim klassischen Wahlverfahren werden Kandidat(inn)en von der Gewerkschaft vorgeschlagen und stellen sich der Wahl durch den Aufsichtsrat. In den Montanbetrieben kann ein Arbeitsdirektor nicht gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bestellt werden (Vetorecht). Eine dahin gehende Konsenskultur existiert auch in einigen Energie- und Chemiebetrieben und in Stadtwerken. Nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 ist der Arbeitnehmereinfluss schwächer: Hier hat die Kapitalseite im Zweifelsfall das Sagen.
Haben Arbeitsdirektoren Unternehmen und Unternehmenskulturen modernisiert?
Durchaus. Studien sprechen von einem „kooperativen Modernisierungspfad“. Der Arbeitsdirektor vermittelt zwischen den Interessen und Sorgen der Belegschaft und unternehmerischen Zielen und Zwängen. Mit ihrem Vertrauensbonus hin zur Belegschaft können Arbeitsdirektoren (auch schwierige) Modernisierungsprozesse besser moderieren und gestalten. Ihre Arbeit verschafft den Unternehmen Wettbewerbsvorteile durch eine vertrauensvolle und damit kreativitätsfördernde Personalarbeit.Und das Beispiel der Stahlindustrie zeigt, wie eine autoritäre Kultur sich durch mitbestimmte Personalpolitik wandeln konnte – hin zu einer demokratischen Beteiligungskultur.
MEHR INFORMATIONEN
Jan-Paul Giertz über Gute mitbestimmte Personalarbeit im Mitbestimmungsportal unter www.mitbestimmung.de