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Betriebsrat GKW Mannheim Uemit Lehimci Magazin Mitbestimmung

Betriebsrätepreis: Sicherheit in unsicheren Zeiten

Ausgabe 01/2023

An Deutschlands größtem Standort zur Steinkohleverstromung, dem Großkraftwerk Mannheim, hat der Betriebsrat eine außergewöhnliche Rahmenbetriebsvereinbarung zum sozialverträglichen Kohleausstieg erstritten. Von Stefan Scheytt

Bittet man Ümit Lehimci um einen Termin für ein Interview, kann es passieren, dass er sagt: „Eigentlich bin ich gerade im Urlaub, aber wann wollen Sie kommen?“ Wenige Tage später sitzt der urlaubende Betriebsratsvorsitzende dann in seinem Büro unter einem imposanten Panoramafoto, das Ümit Lehimcis Arbeitgeber am Rheinufer zeigt: die neun Blöcke des Großkraftwerks Mannheim (GKM), von denen fünf schon länger stillgelegt sind, einer als Reserve dient und die restlichen drei vermutlich bis 2030 vom Netz gehen sollen. So sieht es der politisch beschlossene Ausstieg aus der Kohleverstromung vor.

Betriebsrat Ümit Lehimci hat es mit einer Aufgabe mit vielen Unbekannten zu tun: Bleibt es angesichts der Energiekrise und steigender Strompreise beim Ausstiegsdatum 2030? Welche neuen Entscheidungen könnte die Regierung noch treffen, und welche Strategie fährt das Unternehmen, das den Energieversorgern RWE, EnBW und MVV gehört? Und natürlich: Was bedeutet all das für die rund 500 Beschäftigten und Azubis, die in der Mannheimer Region 2,5 Millionen Haushalte verlässlich mit Strom und 160 000 Haushalte mit Fernwärme versorgen sollen – in einem Unternehmen auf Abruf?

„Wir haben für die Zukunft vorgesorgt“

Lehimcis Prämisse in dieser höchst volatilen Gemengelage ist der fast bedingungslose Einsatz für seine Kollegen. Davon zeugt nicht nur, dass der gelernte Dreher dem GKM-Betriebsrat seit 20 Jahren vorsteht und zuletzt mit 87 Prozent im Amt bestätigt wurde; davon zeugen auch der sehr hohe Organisationsgrad sowie die Nominierung des gesamten Betriebsratsgremiums für den Deutschen Betriebsrätepreis 2022. Stolz sagt der gebürtige Mannheimer in lupenreinem Mannemerisch den schönen Satz: „Wir haben für die Zukunft vorgesorgt, unabhängig davon, wann sie eintrifft.“ Soll heißen: Egal wann die letzte Kohle im GKM verstromt wird – ob 2030, ob noch früher oder später –, keiner wird in die Arbeitslosigkeit entlassen, niemandem wird betriebsbedingt gekündigt. „Die Beschäftigten sind für jeden denkbaren Fall abgesichert“: Die älteren können in Altersteilzeit oder in den Vorruhestand wechseln oder Anpassungsgeld vom Staat beziehen; für die anderen gilt das Prinzip „von Arbeit in Arbeit“ – sie können die Zusage für Weiterqualifizierung ergreifen, um auf neuen, gleichwertigen Stellen bei den Anteilseignern arbeiten zu können oder –wenn das GKM die Kurve zu den Erneuerbaren Energien kriegt – im Großkraftwerk bleiben.

Auch Auszubildende wird es weiterhin geben im Steinkohlekraftwerk. Noch vor Kurzem habe der Vorstand geäußert, man wolle keine Azubis mehr. „Aber wir haben dafür gesorgt, dass die Ausbildung weitergeht“, sagt Ümit Lehimci: „Zum einen aus sozialer Verantwortung, weil auch durchschnittliche Hauptschüler eine Perspektive brauchen. Außerdem: Wenn wir keine Azubis mehr haben, ist das der schleichende Tod des Unternehmens.“

Einmalig in Deutschland

Die Vorgeschichte dieser Nominierung reicht bis zu Tarifverhandlungen im Jahr 2016 zurück. Damals war die Gewerkschaft Verdi dem Unternehmen bei Tariferhöhungen sehr weit entgegengekommen. „Im Gegenzug konnten wir auf der betrieblichen Ebene eine Betriebsvereinbarung durchsetzen, die uns bei der Personalbedarfsplanung ein Mitbestimmungsrecht gibt und damit über das klassische Informationsrecht des Betriebsrats hinausgeht“, erklärt Ümit Lehimci. Diese Betriebsvereinbarung (BV) zur Personalbedarfsplanung sei wohl einmalig in Deutschland und gelte, weil ihre Laufzeit an den jeweils aktuellen Tarifvertrag geknüpft ist, bis heute. „Deshalb wirkt die BV von 2016 in die neue Rahmenbetriebsvereinbarung von 2021 zum Personalum- und -abbau wegen des Kohleausstiegs hinein und entfaltet jetzt ihre ganze Kraft“, sagt Ümit Lehimci.

Ein weiterer Katalysator für das preisverdächtige Wirken des Betriebsrats war, dass Verdi nicht wie in anderen Bundesländern Haustarifverträge mit einzelnen Stadtwerken verhandelte, sondern einen landesweit gültigen Vertrag für mehrere Standorte der EnBW, „weil es nicht sein kann, dass Kollegen in Karlsruhe anders behandelt werden als in Mannheim“, wie Ümit Lehimci findet, der auch in der Verdi-Tarifkommission saß.

Weitere Informationen:

Auf unserer Übersichtseite Deutscher Betriebsrätetag

Der Deutsche Betriebsräte-Preis ist eine Initiative der Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ des Bund-Verlags. Die Hans-Böckler-Stiftung ist Kooperationspartnerin. Mit dem Preis werden seit 2009 alljährlich Praxis-Beispiele vorbildlicher Betriebsratsarbeit ausgezeichnet. In diesem Jahr wird der Preis am 10. November auf dem Deutschen Betriebsräte-Tag in Bonn verliehen. Von mehr als 60 Bewerbungen wurden 12 Projekte nominiert.

www.deutscher-betriebsraete-preis.de

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