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Magazin Mitbestimmung

: Rückenwind für die Mitbestimmung

Ausgabe 03/2007

Unabhängige Experten haben der Arbeitnehmerbeteiligung ein gutes Zeugnis ausgestellt; nun soll ein unkompliziertes Wahlverfahren her - Michael Sommer fordert die Wirtschaftsverbände auf, zu einer konstruktiven Debatte zurückzukehren.



Von Michael Sommer
Der Autor ist Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes; er war Mitglied in der Biedenkopf-Kommission zur Modernisierung der Unternehmensmitbestimmung.


Der Wind hat sich gedreht. Noch 2004 dominierten die Arbeitgeber die mitbestimmungspolitische Debatte mit ihren maßlosen Vorschlägen. Seitdem wurde die Bilanz und die Zukunft der deutschen Unternehmensmitbestimmung vielfach diskutiert: in der Tagespresse, in wissenschaftlichen Fachbeiträgen sowie auf einer ganzen Reihe von Veranstaltungen, unter anderem im vergangenen Jahr und mit großem gewerkschaftlichem Engagement auf den Bitburger Gesprächen, dem Deutschen Juristentag, der Mitbestimmungsmesse dieMit sowie der Jubiläumsveranstaltung "30 Jahre Mitbestimmung" der Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit dem DGB

Ich denke, dass man mit Fug und Recht behaupten kann, dass der Rückenwind für die Mitbestimmung - egal ob wissenschaftlicher, politischer oder gesellschaftlicher Art - in den vergangenen zwei Jahren kontinuierlich zugenommen hat. Einen weiteren Schritt dieser Entwicklung kennzeichnet der nun vorliegende Bericht der wissenschaftlichen Mitglieder der Regierungskommission zur Modernisierung der deutschen Unternehmensmitbestimmung (Biedenkopf-II-Kommission).

Die Professoren Kurt Biedenkopf, Wolfgang Streeck und Hellmut Wißmann - allesamt ausgewiesene Mitbestimmungsexperten - stellen der Mitbestimmung ein sehr gutes Zeugnis aus. Sie sehen keinen Grund, der Bundesregierung eine grundlegende Revision der Unternehmensmitbestimmung vorzuschlagen, und empfehlen stattdessen ihre behutsame Weiterentwicklung.

Aus meiner Sicht sind die folgenden Punkte von besonderer Bedeutung für die weitere mitbestimmungspolitische Debatte: Die wissenschaftlichen Mitglieder der Kommission bescheinigen sowohl der betrieblichen Mitbestimmung als auch der Unternehmensmitbestimmung, gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten ein wirksames Instrumentarium zum Ausgleich unterschiedlicher Interessen zu sein - mit positiven Auswirkungen auf die Motivation und das Verantwortungsbewusstsein der Arbeitnehmer/-innen sowie dem Erhalt des sozialen Friedens.

Korrektiv gegenüber kurzfristigen Finanzmarktinteressen

Weiterhin stellen sie nach Auswertung der zur Verfügung stehenden Literatur fest, dass es keinen Nachweis einer negativen wirtschaftlichen Wirkung der Unternehmensmitbestimmung gibt. Im Gegenteil tendierten methodisch bessere neuere Studien zu insgesamt positiven wirtschaftlichen Ergebnissen. Diese Erkenntnis verdeutlicht den großen methodischen Fortschritt, den die empirisch orientierte wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Mitbestimmungsforschung in den vergangenen Jahren gemacht hat. So zeigen aktuelle Studien, dass die Unternehmensmitbestimmung positiv auf die Produktivität, die Innovationskraft und die Informationsweitergabe in mitbestimmten Unternehmen und damit auf ihre ökonomische Leistungsfähigkeit wirkt.

Gleichzeitig machen die Wissenschaftler deutlich, dass die Mitbestimmung keine nachteilige Wirkung auf den Börsenwert mitbestimmter Unternehmen hat. Es gebe keine Belege für einen "Mitbestimmungsabschlag" deutscher Unternehmen auf internationalen Kapitalmärkten. Entsprechende Behauptungen der Arbeitgeberseite können ins Reich der Fabeln und Legenden verwiesen werden, da sowohl die Befragung von Investoren als auch die vorliegenden empirisch-ökonometrischen Studien keinen negativen Einfluss der Mitbestimmung auf den Investitions- und Holdingstandort Deutschland feststellen können.

Im Gegenteil erwarten die Professoren ausdrücklich, dass die Mitbestimmung auch in Zukunft eine positive Wirkung entfaltet: So habe die von vielen Finanzinvestoren geforderte, am kurzfristigen Shareholder-Value ausgerichtete Unternehmenspolitik eine schädliche Wirkung auf den inneren Zusammenhalt des Unternehmens als Sozialverband und auf dessen langfristige ökonomische Performance. Die Unternehmensmitbestimmung dagegen könne einen wichtigen Beitrag zur Begrenzung des schädlichen Finanzmarkteinflusses leisten.

Diese Aussagen können von gewerkschaftlicher Seite nur begrüßt werden. In Zeiten der raschen Auflösung der Deutschland AG bleibt die Mitbestimmung eines der wenigen Korrektive einer ausschließlich an Finanzmarktinteressen ausgerichteten Unternehmenspolitik. Natürlich kann die Mitbestimmung entgrenzte Kapitalmärkte nicht alleine bezwingen. Hier bedarf es weiterer gesetzlicher Anstrengungen. Nichtsdestotrotz ist es bemerkenswert, dass die wissenschaftlichen Mitglieder die Behauptungen und Halbwahrheiten der Arbeitgeber nicht nur widerlegen, sondern den Spieß umdrehen und den Wert der Mitbestimmung im Zeitalter der Kapitalmärkte betonen.

Wichtige Aussagen finden sich auch über das Verhältnis von betrieblicher Mitbestimmung und Unternehmensmitbestimmung. Beide werden als "sich ergänzende Subsysteme der Arbeitnehmerbeteiligung" bezeichnet; der von Arbeitgeberseite herbeigeredeten künstlichen Trennung beider Ebenen wird damit eine deutliche Absage erteilt. Der Bericht stellt vielmehr klar, dass Mitbestimmung ein einheitliches Gesamtkonzept der Arbeitnehmerbeteiligung ist, die auf mehreren Ebenen stattfindet und das Arbeitsverhältnis von verschiedenen Seiten umfasst.

Nicht haltbar: der Opportunismusvorwurf

Weiterhin wenden sich die wissenschaftlichen Mitglieder der Regierungskommission gegen die von der Arbeitgeberseite vorgebrachte These, die Mitbestimmung im Aufsichtsrat zwinge das Management, sich bei wichtigen unternehmerischen Entscheidungen opportunistisch zu verhalten, um sich das Wohlwollen der Arbeitnehmerseite zu sichern. Die Wissenschaftler machen deutlich, dass insbesondere die tiefen Umstrukturierungen und hart umkämpften Sanierungsmaßnahmen der vergangenen anderthalb Jahrzehnte mit der These eines opportunistisch handelnden Managements unvereinbar sind. Das Gegenteil ist richtig: Die Erfolge der gewerkschaftlichen Unternehmens- und Betriebspolitik in den vergangenen Jahren sind hart erkämpft und niemandem geschenkt worden.

Ähnlich deutlich äußern sich die Wissenschaftler auch zur Einordnung der deutschen Unternehmensmitbestimmung im europäischen Rahmen. Insgesamt gebe es keinen Anlass, das Modell der quasi-paritätischen Mitbestimmung unter diesen Gesichtspunkten in Frage zu stellen.

Guter Wurf: das vorgeschlagene Wahlverfahren

Die Empfehlungen der Wissenschaftler sind ein interessanter Ansatz. Insbesondere begrüßen wir die Vereinfachung des Wahlverfahrens. Hier schlagen die Professoren vor, die Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat auf einer gemeinsamen Versammlung der Betriebsrats- und Sprecherausschussmitglieder zu wählen - statt wie bislang in einer eigens und ausschließlich zu diesem Zweck gewählten und einberufenen Delegiertenversammlung.

Diese Lösung trägt zu einer erheblichen Zeit- und Kostenersparnis der Aufsichtsratswahlen bei. Die Akzeptanz einer solchen Regelung in den Unternehmen zeigt die langjährig erfolgreiche Praxis in der Montanmitbestimmung, in deren Geltungsbereich die Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat schon immer auf Betriebsräte-Vollversammlungen gewählt worden sind. Es ist daher rein ideologisch motiviert, dass die Arbeitgeberverbände, die stets über die Kosten der Aufsichtsratswahlen klagen, sich bislang dieser wegweisenden Lösung widersetzen. Gleichzeitig wird an der Zusammensetzung des Aufsichtsrates nichts geändert. Das ist ein wichtiges Signal für die Beibehaltung der erfolgreichen Zusammenarbeit von betrieblichen und außerbetrieblichen Arbeitnehmervertretern.

Auch die von den Wissenschaftlern vorgeschlagene Bereinigung des geltenden Rechts findet unsere uneingeschränkte Unterstützung. Es ist beispielsweise richtig, dass die Regelberichterstattung des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat in der GmbH genauso gelten muss wie in einer AG. Die Qualität der Mitbestimmung darf sich nicht nach der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft richten.

Auch der vorgeschlagenen Einbeziehung ausländischer Belegschaften in die Aufsichtsratswahlen stimmen wir grundsätzlich zu. Der erste Schritt einer Internationalisierung könnte, nach Auffassung der Professoren, die Einrichtung einer internationalen Arbeitnehmervertretung - ähnlich einem Weltbetriebsrat - mit Informations- und Konsultationsrechten sein. Weiterhin schlagen die Wissenschaftler vor, als Ergebnis von Verhandlungen bestimmte Aufsichtsratssitze für die Vertreter/-innen ausländischer Belegschaften zu reservieren, wobei sie es für möglich halten, das passive wie auch das aktive Wahlrecht zu vereinbaren. Darüber hinaus soll die aktive bzw. passive Teilnahme an den Aufsichtsratswahlen vereinbart werden können.

Einbeziehung ausländischer Belegschaften in die Aufsichtsratswahl
 
Es ist aus gewerkschaftlicher Perspektive zu begrüßen, die Sichtweisen und Positionen ausländischer Belegschaften in den Aufsichtsrat einzubringen. Gleichzeitig sollte darauf geachtet werden, dass eine Internationalisierung der Aufsichtsräte nicht zur Ausgrenzung außerbetrieblicher Gewerkschaftsvertreter/-innen führt, wie es nach den Vorschlägen der Wissenschaftler geschehen könnte. Denn gerade die Vertreter/-innen der Gewerkschaften bringen nach Erkenntnissen aktueller Studien notwendiges Wissen über politische und rechtliche Zusammenhänge in die Arbeit eines Aufsichtsrates ein und übernehmen eine wichtige und unverzichtbare koordinierende Funktion auf der Arbeitnehmerseite. Diese Funktion dürfte in einem internationalisierten Aufsichtsrat eher noch wichtiger werden.

Daher schlägt der DGB vor, als ersten konsensfähigen Schritt das passive Wahlrecht für die im Ausland Beschäftigten im deutschen Gesetz zu verankern. Diese Festschreibung des passiven Wahlrechts im Gesetz wäre eine verbindliche Verwirklichung des Angebots an ausländische Belegschaften zur Beteiligung, das in seiner Reichweite über die bloße Öffnung von entsprechenden Verhandlungsoptionen hinausgeht.

Über die Vorschläge der Wissenschaftler hinaus fordern wir, den 30 Jahre alten Schwellenwert des Mitbestimmungsgesetzes - der bei 2000 Beschäftigten liegt - abzusenken bzw. an ökonomischen Kriterien auszurichten. Außerdem gilt es, die Funktion des Arbeitsdirektors im Wandel zur industriellen Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft zu stärken und Kriterien der sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung, unter besonderer Berücksichtigung der Verantwortung gegenüber den Beschäftigten, in die Struktur der Vorstandsvergütung zu integrieren.

Verhandlungslösungen nicht zu Ende gedacht

Aus unserer Sicht problematisch ist das von den Professoren vorgeschlagene Verhandlungsverfahren unter Einbeziehung eines neu zu schaffenden Gremiums betrieblicher und überbetrieblicher Arbeitnehmervertreter/-innen. Wir haben in der Kommission erklärt, dass die Gewerkschaften durchaus dafür offen sind, die Unternehmensmitbestimmung unter bestimmten Voraussetzungen an die Erfordernisse einzelner Unternehmen anzupassen und in einem begrenzten Korridor Verhandlungslösungen zu ermöglichen.

DGB und Gewerkschaften sind aber der Auffassung, dass lediglich Verbesserungen der bestehenden Mitbestimmung Gegenstand einer Vereinbarungslösung durch einen Tarifvertrag sein sollten. Ein Abweichen nach unten sollte auf abhängige Tochtergesellschaften im Konzern beschränkt sein.

Außerdem fordern wir, dass nur die im Unternehmen repräsentativen Gewerkschaften Vereinbarungspartner auf Arbeitnehmerseite sein können - selbstverständlich im Einvernehmen mit dem Konzernbetriebsrat oder dem Gesamtbetriebsrat. Dies entspricht bereits jetzt der gewerkschaftlichen Praxis und erscheint auch daher geboten, weil betriebliche Arbeitnehmervertreter/-innen in schwierigen Verhandlungen mit ihrer Unternehmensleitung leichter unter Druck gesetzt werden könnten.

Wie weiter? Die Weiterentwicklung der Unternehmensmitbestimmung geschieht im Idealfall im Konsens von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Davon sind wir aber meilenweit entfernt. Ich habe in den vergangenen Monaten mit großem Bedauern festgestellt, dass die Vertreter der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände nach wie vor auf ihrer ideologischen Maximalposition der Abschaffung der paritätischen Mitbestimmung beharren. Weder in der Kommission noch in den sie begleitenden Arbeitsgruppen sind die Arbeitgebervertreter auch nur wenige Zentimeter von diesem Ziel abgerückt. Von daher war es leider nicht möglich, in der Kommission zu einer gemeinsamen Haltung zu kommen.

Das ist bedauerlich - und ausgesprochen schädlich für die Wertschätzung der Mitbestimmung im europäischen und internationalen Ausland. Ich habe den Eindruck, hier soll ein Erfolgsmodell gezielt zerredet werden. Das wird den Arbeitgebern zwar nicht gelingen - nach den klaren Worten der Professoren weniger denn je - aber es schadet trotzdem der Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

Die Blockade der Arbeitgeberverbände zeigt sich nicht nur in der Kommissionsarbeit, sondern auch in der Umsetzung ganz praktischer Mitbestimmungspolitik. So vertraten die Arbeitgeberverbände auch bei der kürzlich vom Bundestag beschlossenen Verschmelzungsrichtlinie in nationales Recht eine Extremposition, indem sie die bei einem Scheitern der Verhandlungen sonst vorgesehene Auffanglösungen für die Mitbestimmung ablehnten. Wer so etwas fordert, kann auch gleich sagen, dass er die Mitbestimmung abschaffen möchte. Eine solche Politik legt die Axt an die Erfolgsgeschichte der Mitbestimmung und damit an den sozialen Frieden in Deutschland.

Ich rufe die Vertreter von BDA und BDI daher nachdrücklich auf, zu einer konstruktiven Debatte zurückzukehren. Wir haben es jetzt schwarz auf weiß: Der paritätisch besetzte Aufsichtsrat ist ein Vorteil und kein Nachteil für Deutschland. Es ist an der Zeit, die Schmollecke zu verlassen und gemeinsam an der Weiterentwicklung der Mitbestimmung zu arbeiten.

 


Berater aus der Stiftung
Mitbestimmungs-Experten der Hans-Böckler-Stiftung waren intensiv in die Arbeit der Biedenkopf-Kommission einbezogen.

Eine Begleitgruppe der Hans-Böckler-Stiftung beriet die drei Arbeitnehmervertreter in der Kommission - die beiden Gewerkschaftsvorsitzenden Michael Sommer und Jürgen Peters und den Gesamtbetriebsratsvorsitzenden der RWE Power AG, Günter Reppien. Dies geschah vor dem Hintergrund der offiziellen Funktion der Hans-Böckler-Stiftung: Sie war als wissenschaftliche Institution gebeten worden, die Biedenkopf-Kommission zu beraten - neben dem Institut der Deutschen Wirtschaft und dem Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung in Köln.

In dieser Funktion arbeiteten wir in den zwei Arbeitsgruppen der Kommission mit: Unter Leitung von Prof. Wolfgang Streeck wurden - entlang von Studien - die ökonomischen und gesellschaftlichen Wirkungen der Mitbestimmung untersucht und der Einfluss der Kapitalmärkte und die Rolle der Mitbestimmung in der Wissensgesellschaft erörtert. In die Arbeitsgruppe von Prof. Hellmut Wißmann brachte die Hans-Böckler-Stiftung unternehmensrechtliche Vorschläge ein. Dabei ging es um die deutsche Mitbestimmung im Vergleich mit anderen europäischen Ländern.

Unsere Rechtsexperten präsentierten Überlegungen zu möglichen Verhandlungsmodellen der Mitbestimmung, zur Vertretung ausländischer Beschäftigter im deutschen Aufsichtsrat und zur Vereinfachung des Wahlverfahrens von Aufsichtsräten. Zusammen mit dem DGB beteiligten sich Vertreter der Stiftung daran, die gewerkschaftlichen Reformvorstellungen zu koordinieren und mit den Mitgliedergewerkschaften abzustimmen. Wesentliches Gremium war hier der Arbeitskreis Mitbestimmung des DGB. Nicht nur dort arbeiteten die Stiftungsvertreter mit den Experten des Bereiches Mitbestimmung beim DGB-Bundesvorstand eng zusammen.

Bei der Unterstützung der Arbeitnehmervertreter in der Biedenkopf-Kommission konnte die Stiftung auf eine Reihe von Vorarbeiten zurückgreifen: eigene wissenschaftliche Untersuchungen, langjährige Erfahrungen in der Beratung von Aufsichtsratsmitgliedern, Empfehlungen der Mitbestimmungskommission von Bertelsmann Stiftung und Hans-Böckler-Stiftung von 1998, Zuarbeit zu den beiden Regierungskommissionen zur Corporate Governance oder die Praxiserfahrungen und Workshops vielfältiger Tagungen, wie der zum 30-jährigen Jubiläum der Unternehmensmitbestimmung im August 2006. Zur Vorarbeit der Stiftung gehörte auch die Präsenz beim Deutschen Juristentag im September 2006, auf dem die Arbeitnehmerseite in der Argumentation für Mitbestimmung eine beachtenswerte Resonanz erzielte.
Nikolaus Simon/Lothar Kamp

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