zurück
Magazin Mitbestimmung

: Nicht unterkriegen lassen

Ausgabe 07+08/2009

SCA HYGIENE PRODUCTS Die Arbeitnehmerseite lehnte einen SE-Aufsichtsrat mit nur drei Arbeitnehmermandaten ab. Doch dann kam noch Bewegung in die Verhandlungen.

Von Mario Müller, Journalist in Frankfurt am Main. Grafik: SIGNUM

Am Ende steht es 6?:?6 - nach Verlängerung und einem drohenden Spielabbruch. In diesem Match ging es allerdings um europäische Mitbestimmungsrechte beim Unternehmen SCA. Jetzt endete die umkämpfte Partie, und die Arbeitnehmervertreter sprechen von einem Ergebnis "mit Vernunft und Augenmaß".

Anstoß war im Herbst 2008. Damals kündigte die Firmenleitung an, die SCA Hygiene Products AG in eine Europäische Aktiengesellschaft - Societas Europaea (SE) - umwandeln zu wollen. Die Begründung: Der Wechsel der Rechtsform fördere "die Bildung einer offenen und internationalen Unternehmenskultur", erleichtere die Integration der multinationalen Belegschaft und ermögliche eine für die Gruppe "maßgeschneiderte Mitbestimmungslösung". Gleichzeitig würden die "bewährten Strukturen einer deutschen Aktiengesellschaft" erhalten bleiben. In die SE überführt werden sollten neben der deutschen Holding deren Tochtergesellschaften in Großbritannien, Österreich, den Niederlanden, Belgien und Polen mit insgesamt mehr als 6400 Beschäftigten. Die Gruppe ist Teil des schwedischen SCA-Konzerns, der mit Konsumgütern und Papierprodukten wie Tempo, Zewa oder Danke zuletzt weltweit mehr als elf Milliarden Euro umsetzte. Die größten deutschen Werke sind in Mannheim und Wiesbaden.

Doch in den Verhandlungen über die künftigen Mitbestimmungsregeln kam es zu unüberbrückbaren Kontroversen über die Größe des Kontrollgremiums. Nach Auffassung des Managements sollte der SE-Aufsichtsrat auf je drei Sitze für Kapital und Arbeit begrenzt werden. Demgegenüber forderte das aus Belegschaftsvertretern aller betroffenen Länder gebildete "Besondere Verhandlungsgremium" (BVG) eine 6?:?6-Lösung. Die Position des Vorstands widerspreche dessen erklärter Aussage, alle Arbeitnehmer einbeziehen zu wollen, wie auch dem Wortlaut der EU-Richtlinie, der zufolge die Mindeststandards nicht hinter die bestehenden Strukturen zurückfallen dürften. Sie sahen bei der AG einen Aufsichtsrat aus jeweils sechs Vertretern vor.

Anfang Mai schien es, als wären erstmals bei einem deutschen Unternehmen die Verhandlungen über eine SE geplatzt. Da der Vorstand auf seinem Standpunkt beharrte, beschloss das BVG einstimmig, keine Vereinbarung abzuschließen. Daraufhin erklärte das Management die Gespräche für gescheitert.

Doch der Fall nahm eine überraschende Wende. Christer Larsson, der als Vertreter der europäischen Chemie-Gewerkschaftsföderation EMCEF im BVG saß, hatte in einem Interview mit einer schwedischen Zeitung die Vorgänge bei der deutschen SCA-Tochter kritisch kommentiert. Daraufhin sprach der CEO des Mutterkonzerns in Stockholm offenbar ein Machtwort. Die Gesprächsfrist wurde noch einmal verlängert. Ende Mai einigten sich die Verhandlungspartner schließlich auf eine 6?:?6-Lösung für den SE-Aufsichtsrat. Nicht nur deshalb spricht Siegfried Birth, der für die IG BCE verhandelte, von einem positiven Ergebnis. Es sei auch gelungen, die Position des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden für die Arbeitnehmerbank zu reklamieren - keineswegs eine Selbstverständlichkeit - und paritätisch besetzte Aufsichtsrats-Ausschüsse zu installieren. Die Beharrlichkeit des BVG habe sich ausgezahlt, meint Birth.

So sieht es auch Roland Köstler, Mitbestimmungsexperte der Hans-Böckler-Stiftung. Der Fall zeige, dass es sich für die Belegschaften lohnen kann, die Verhandlungen bei einer SE-Gründung notfalls scheitern zu lassen. Zum anderen werde am Einsatz der schwedischen Kollegen deutlich, wie "wichtig europäische Solidarität ist".

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrem Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen