Quelle: HBS
Magazin MitbestimmungTransfergesellschaft: Neue Startbasis
Nach der Pleite der Baumarktkette Praktiker ziehen Betriebsräte, ver.di und der Insolvenzverwalter an einem Strang: Mit individueller Beratung und Qualifizierung in einer Transfergesellschaft könnten die Ex-Praktiker in neue Arbeitsverhältnisse vermittelt werden. Von Andreas Schulte
Thomas Müller gibt nicht viel um seine herausgehobene Stellung. „Auch mir droht die Arbeitslosigkeit“, sagt der Konzernbetriebsrat der Baumarktkette Praktiker AG. Denn die ist pleite. Der Konzern mit seinen weltweit 15 000 Mitarbeitern wird abgewickelt. Schon Ende des vergangenen Jahres hat das Gros der rund 300 Märkte in Deutschland dichtgemacht. Die Folgen hat auch Müller zu tragen. Genau wie die vielen Verkäufer und Büroangestellten steht er vor der Frage: „Wähle ich den Weg in eine Transfergesellschaft, die mich für den Arbeitsmarkt qualifizieren kann, oder poche ich auf einer Abfindung und gehe gleich in die Arbeitslosigkeit?“
Dass Müller nach eigenem Bekunden zur Transfergesellschaft tendiert, überrascht nicht. Schon im Sommer, als Praktiker die Insolvenz anmeldete, hat er sich für dieses Instrument der Arbeitsmarktpolitik starkgemacht – offensichtlich mit Erfolg. Er rechnet bis Ende Februar mit rund 8000 Übergängen bei 10 000 Berechtigten. Für die Ex-Mitarbeiter von Praktiker könnte diese größte Transfergesellschaft in der deutschen Geschichte neue Chancen bieten.
EINMALIGES KONSTRUKT In den Verhandlungen zwischen Arbeitnehmerseite und Insolvenzverwaltung ist ein bisher einmaliges Konstrukt entstanden: Eine übergreifende Koordinierungsstelle steuert sechs regionale Transferträger mit 100 Standorten, die sich mit standardisierten Qualitätskriterien um die Qualifizierung und um die Vermittlung der Beschäftigten kümmern. Insolvenzverwalter Christopher Seagon hat die Transfergesellschaft beim Gläubigerausschuss durchgesetzt und zugleich die Bezüge der Teilnehmer aufgestockt. Das Argument: Die Betroffenen unterschreiben einen Aufhebungsvertrag und wechseln mit einem neuen Vertrag in die Transfergesellschaft.
So spart Praktiker Kosten für Abfindungen und Kündigungsprozesse von Mitarbeitern. Und auch die Arbeitnehmer haben Vorteile. Denn die Bundesagentur für Arbeit zahlt ein Transferkurzarbeitergeld. Hinzu kommt im Fall Praktiker laut Seagon ein „deutlich zweistelliger Millionenbetrag, aber keine 50 Millionen Euro“, die er der Insolvenzmasse abzweigt. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit erhalten die Ex-Praktiker-Mitarbeiter so statt höchstens 67 Prozent ihres Gehalts für drei bis sechs Monate nun 75 Prozent. Sollten sie aus der Transfergesellschaft nicht vermittelt werden, stehen ihnen weiterhin die üblichen Bezüge der Agentur für Arbeit zu. So haben sie also mindestens drei Monate mehr Zeit, einen neuen Job zu suchen.
Seagons Argumente überzeugten auch die Arbeitnehmerseite. „Zunächst bestand der Einwand, eine Transfergesellschaft würde unnötig Kosten verursachen. Aber ein Sozialausgleich bietet keine Sicherheit, weil lange ungewiss bleibt, ob genügend Masse für die vereinbarte Abfindung vorhanden ist“, sagt Konzernbetriebsrat Müller. Am Ende sprachen sich alle acht Betriebsräte der Tochtergesellschaften für eine solche Gesellschaft aus.
Das Ziel lautet nun, möglichst viele Teilnehmer fortzubilden und in neue Arbeitsverhältnisse zu bringen. Drei von vier Beschäftigten, so hofft Seagon, können direkt aus der Gesellschaft vermittelt werden. Er hat die sechs Träger gemeinsam mit ver.di ausgewählt. „Für ver.di waren bei der Auswahl der Transfergesellschaften vor allem die bisherige Vermittlungsquote und der Betreuungsschlüssel der Transferträger wichtig“, sagt Marco Steegmann, Betreuungssekretär für Praktiker. Denn das ist ein großer Vorteil von Transferträgern gegenüber der Agentur für Arbeit: Sie betreuen oft mit deutlich mehr Beratern. ver.di hat deshalb gleich zu Beginn der Insolvenz für die Bildung einer Transfergesellschaft plädiert. „Im Einzelhandel ist in der Regel nur wenig Masse vorhanden. Deshalb sind die Praktiker-Angestellten mit einem Eintritt in die Transfergesellschaft besser beraten, als wenn sie auf eine Abfindung setzen, deren tatsächliche Höhe erst nach Jahren feststeht.“
INDIVIDUELLE QUALIFIZIERUNGSPLÄNE Wie viel die Teilnehmer in ihrer nächsten Anstellung verdienen, darüber gehen die Meinungen indes auseinander: ver.di-Sekretär Steegmann glaubt nicht, dass sie ohne Lohneinbußen bleiben. „Wer aus der Transfergesellschaft heraus einen Job im Handel findet, muss mit einem geringeren Einkommen gegenüber dem Tarifgehalt bei Praktiker rechnen“, sagt er. So berichtet ver.di in einigen Regionen von Arbeitsangeboten für Transferteilnehmer bei einem Stundenlohn von rund 8,50 Euro. „Wir raten unseren Leuten dringend ab, so etwas anzunehmen“, sagt Wolfgang Köbernik. Der Geschäftsführer des Transferträgers BOB Transfer in Essen betreut derzeit mit 35 Mitarbeitern 650 ehemalige Praktiker-Beschäftigte. „Die Praktiker-Angestellten sind sehr vernünftige und patente Leute, die den Kopf nicht so schnell hängen lassen“, sagt er. Aus seiner Sicht gebe es keinen Grund, warum sie in der nächsten Anstellung nicht genauso viel verdienen sollten wie bei Praktiker. Als neue Arbeitgeber sieht er nicht nur Baumärkte, sondern auch Handwerksbetriebe und Lieferanten von Praktiker. Für eine erfolgreiche Bewerbung brauchen sie Hilfe. „Viele langjährige Verkäufer wissen nicht mehr, welche Qualifikationen sie für den derzeitigen Arbeitsmarkt brauchen“, sagt Betriebsrat Müller.
Einmal pro Woche sprechen ehemalige Praktiker-Mitarbeiter in der Regel bei BOB vor. Die Betreuer, unter ihnen viele Pädagogen und Sozialarbeiter, erstellen gemeinsam mit dem Transferteilnehmer einen Qualifizierungsplan und beantragen die Mittel für die Weiterbildungen. Köbernik fordert von seinen Mitarbeitern zusätzlich die seelische Betreuung von Teilnehmern. „Transferträger müssen sich um ihre Leute kümmern, denn die stehen vor einer ungewissen Zukunft.“ Durch den Verlust des Arbeitsplatzes verlören viele Menschen den Mut. „Das hält sie davon ab, sich eigenständig einen neuen Job zu suchen. Wir müssen sie in Bewegung halten und Hilfe zur Selbsthilfe leisten.“
EINHEITLICHE STANDARDS Wie die fünf anderen Transferträger dokumentiert BOB jeden Schritt seiner Arbeit gegenüber der Koordinierungsstelle, dem Essener Beratungsunternehmen PCG Project Consult. Dazu mussten sich alle sechs Unternehmen bei Auftragsannahme verpflichten. Die Transferträger müssen zudem gewährleisten, dass auf einen Betreuer höchstens 50 Ex-Praktiker-Mitarbeiter kommen. Sie garantieren, für ihre Teilnehmer Mittel beim Europäischen Sozialfonds (ESF) zu beantragen. Und sie müssen für jeden Transferbeschäftigten spätestens nach vier Wochen ein Qualifizierungskonzept vorlegen – daraus geht hervor, in welchen Bereichen die Ex-Praktiker-Mitarbeiter geschult und beraten werden. Ob sie etwa eine branchenspezifische Fortbildung erhalten oder beispielsweise ein Bewerbungstraining.
Doch auch die Ex-Praktiker-Mitarbeiter können sich an PCG wenden, wenn sie mit der Arbeit der Träger nicht zufrieden sind. Dafür hat die Koordinierungsstelle eine Hotline eingerichtet. Alle Informationen laufen bei PCG zusammen und werden regelmäßig gemeinsam mit den Transferträgern, mit dem Insolvenzverwalter, ver.di, den Praktiker-Betriebsräten und der Agentur für Arbeit ausgewertet. „Durch diese Vorgehensweise werden Transferträger viel kontrollierbarer und vergleichbarer“, sagt PCG-Geschäftsführer Klaus Kost. „So entstehen einheitliche Standards. Das steigert die Qualität der erbrachten Leistungen, nicht nur in diesem Projekt, sondern auch für die Zukunft.“ Er nimmt nicht nur die Transferträger in die Pflicht. Auch seine eigene Arbeit will er zukunftsfähig ausrichten. „Wir werden unsere Arbeit für die Praktiker-Insolvenz von einer unabhängigen Stelle evaluieren lassen.“