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Magazin Mitbestimmung

Praxistipp: Bei Arbeit 4.0 am Ball bleiben

Ausgabe 01/2021

Das Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung (I.M.U.) wertet regelmäßig Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus und zeigt anhand von Beispielen, worauf es ankommt. Mit der Reihe „Praxistipp“ stellen wir in jeder Ausgabe anhand eines konkreten Problems eine Auswertung vor.

Bei Arbeit oder Industrie 4.0 geht es nicht nur um technische Fragen. Sie verändern einzelne Tätigkeiten und auch die Organisation von Arbeit. Anhand von vier Beispielen zeigt „Praxiswissen Betriebsvereinbarungen“, wie Betriebsräte die Einführung digitaler Technik gestalten. Einen Erfolgsfaktor haben alle Beispiele gemeinsam: Die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter begleiten die gesamte Einführung. Digitale Technik entwickelt sich ständig weiter, sodass Vereinbarungen eine kontinuierliche Beteiligung sicherstellen müssen.

Betriebsräte sind dabei gleich mehrfach gefordert: Mit dem Einsatz mobiler Endgeräte können Arbeitszeiten ausufern, Arbeitgeber dürfen die Technik nicht zu Leistungs- und Verhaltenskontrollen missbrauchen, und nicht zuletzt geht es darum, wie die Beschäftigten sich für die neue Technik qualifizieren können.

Bevor die Betriebsratsgremien all das regeln können, brauchen sie einen Überblick, welche Projekte im Unternehmen geplant sind. Dabei gehen sie unterschiedlich vor. Der Betriebsrat kann eine eigene Digitalstrategie entwickeln und sie im Unternehmen vorantreiben. Wenn bereits Vereinbarungen vorliegen, können sie vom Betriebsrat um neue Themen ergänzt werden. In manchen Unternehmen gibt es auch Arbeitskreise, in denen Betriebsrat und Arbeitgeber sich über die Einführung neuer Technologien abstimmen.

Da Digitale Technik sich ständig weiterentwickelt, muss auch die Beteiligung auf Dauer angelegt sein. In den Beispielen nutzen die Gremien dafür unter anderem Arbeitsgruppen, in denen sich Arbeitgeber und Betriebsrat kontinuierlich über die Entwicklung der Digitalisierung verständigen. Auch eine Rahmenvereinbarung kann als Blaupause für neue Regelungen dienen.

Entscheidend für den Erfolg ist nicht zuletzt die Beteiligung der Beschäftigten. Als Expertinnen und Experten für ihren Arbeitsplatz können sie mit ihrem Wissen die Arbeit des Betriebsrats unterstützen. In den vier Beispielen arbeiten Beschäftigte unter anderem an einzelnen Projekten oder in Arbeitsgruppen mit. Insgesamt zeigen die vorgestellten Praxisbeispiele, dass vor allem ein ganzheitlicher Ansatz Erfolg verspricht und Betriebsräte an Stärke gewinnen, wenn sie eigene Strategien entwickeln.

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