Mitbestimmung von Personalvertretungen im Bund bei ressortübergreifenden Angelegenheiten bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes: Mitbestimmung im öffentlichen Dienst
Anders als in einigen Bundesländern fehlen auf der Ebene des Bundes bislang Regelungen zur Mitbestimmung bei ressortübergreifenden Angelegenheiten. Lücken bestehen deshalb insbesondere bei umfassenderen Vorhaben wie z.B. der Schaffung von Dienstleistungszentren und der Neugliederung von Behörden. Die Studie zeigt auf, dass durch die Einbindung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften die vorhandenen Lücken beseitigt und einer Atomisierung der Interessen auf Ressortebene entgegengewirkt werden könnte. Auf die besondere verfassungsrechtliche Verankerung der Mitbestimmung der Koalitionen durch Art. 9 Abs. 3 GG wird eingegangen. Gezeigt wird, dass die im öffentlichen Dienst durch Art. 33 Abs. 5 GG vorhandenen Einschränkungen des Streikrechts und beim Abschluss von Tarifverträgen durch eine stärkere Einbindung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften bei ressortübergreifenden Angelegenheiten zumindest zum Teil kompensiert werden könnten. Positive Erfahrungen aus Schleswig- Holstein, Hamburg und Niedersachsen werden nachgezeichnet, ein Regelungsvorschlag wird vorgestellt.
Quelle
Böhm, Monika:
Mitbestimmung im öffentlichen Dienst
Arbeitspapier, Düsseldorf, 48 Seiten
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