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: Mitbestimmung bei Gruppenarbeit

Das novellierte Betriebsverfassungsgesetz enthält zur Ausgestaltung betrieblicher Gruppenarbeit interessante neue Vorschriften. Weit verbreiteter betrieblicher Praxis folgend erhalten Betriebsräte nun auch das gesetzlich festgeschriebene Recht, an der Gestaltung der Gruppenarbeit mitzuwirken. Im Wesentlichen kann dies nun in zwei Feldern erfolgen: Bei der Aufstellung von Grundsätzen über die Durchführung von Gruppenarbeit und bei der Übertragung von Betriebsratsaufgaben auf betriebliche Arbeitsgruppen.
Diese Broschüre stellt die gesetzlichen Neuregelungen vor und zeigt an Beispielen aus der betrieblichen Praxis, wie die neuen Vorschriften bei der Gestaltung von Gruppenarbeit im Betrieb angewandt werden können.

Quelle

Kamp, Lothar; Breisig, Thomas: Mitbestimmung bei Gruppenarbeit
Die novellierte Betriebsverfassung, Düsseldorf, 41 Seiten

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