Betriebs- und Dienstvereinbarungen: Betriebliches Eingliederungsmanagement
Zusammenfassung
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement soll als präventive Maßnahme krankheitsbedingte Kündigungen vorbeugen und Fehlzeiten reduzieren. Dabei ist die Beteiligung der Beschäftigten freiwillig - ohne ihre Zustimmung gibt es kein BEM. Doch wie genau der Wiedereingliederungsprozess gestaltet werden soll, lässt der Gesetzgeber bewusst offen, um betriebsgerechte Lösungen zu ermöglichen. Unser Handlungsleifaden unterstützt Mitbestimmungsakteure bei dem Entwurf eigener, passgenauer Lösungen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
In dieser Datenbank finden Sie anonymisierte Textauszüge aus abgeschlossenen Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zum Thema "Betriebliches Eingliederungsmanagement". Ausgewertet wurden Vereinbarungen der Jahre 2012 bis 2017. Wir stellen keine Mustervereinbarungen zur Verfügung, sondern dokumentieren Praxisfälle und zeigen eine Auswahl verhandelter Kompromisse.
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