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HBS Böckler Impuls

Mitbestimmung: Viele Eigentümer wollen alle Macht für sich

Ausgabe 05/2017

Betriebsratsgründer müssen oft gegen hartnäckige Widerstände kämpfen. Besonders heftig ist der Gegenwind in inhabergeführten Unternehmen.

Einen Betriebsrat zu gründen, ist Sache der Beschäftigten. Wenn der Betrieb die nötige Mindestgröße hat, haben sie Anspruch auf eine gewählte Vertretung – die Managementstrukturen spielen keine Rolle. Eigentlich wäre daher zu erwarten, dass es in Unternehmen, deren Inhaber die Entscheidungen trifft, genauso häufig zu Betriebsratsgründungen kommt wie in Firmen, deren Geschäfte ein angestellter Manager führt. Doch dies ist nicht der Fall, wie eine Untersuchung von Uwe Jirjahn und Jens Mohrenweiser zeigt. Der Trierer Wirtschaftsprofessor und der Spezialist für Personalwirtschaft von der britischen Universität Bournemouth haben das Gründungsgeschehen in vielen tausend Unternehmen untersucht. Sie nutzten dazu das Betriebspanel des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; der Untersuchungszeitraum reicht von 2007 bis 2012. Ihr Ergebnis: In inhabergeführten Firmen sind Betriebsratsgründungen seltener. Außerdem kommt es dort häufiger vor, dass sich die gewählte Arbeitnehmervertretung nach kurzer Zeit wieder auflöst. Das gilt auch, wenn Faktoren wie die Betriebsgröße herausgerechnet werden.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Arbeitnehmer einen Betriebsrat ins Leben rufen, ist um ein Drittel geringer, wenn Betriebskapital und Geschäftsführung in einer Hand liegen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Arbeitnehmervertretung bald wieder auflöst, ist gut doppelt so hoch wie in Unternehmen, deren Eigentümer angestellte Manager beschäftigen.

Aber woran liegt das? Spielen wirtschaftliche Faktoren die entscheidende Rolle, stemmen sich Eigentümer-Manager mit größerer Kraft gegen eine kollektive Interessenvertretung der Beschäftigten, weil sie fürchten, die gestärkte Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer ginge letztlich zulasten ihrer Gewinne? Dann müsste es einen signifikanten Unterschied zwischen Betrieben geben, in denen Betriebsräte nichts mit den Lohnverhandlungen zu tun haben, weil ohnehin nach Tarif gezahlt wird, und anderen Betrieben. Darauf gibt es aber keine Hinweise. Wichtiger ist nach Auffassung der Forscher ein nicht-ökonomisches Motiv: der „Herr-im Haus-Standpunkt“. Eigentümer-Manager sperren sich einfach deshalb gegen die Mitbestimmung, weil sie der „ultimative Boss“ sein wollen. Sie setzen diverse Einschüchterungsmethoden ein, um sich nicht von einem Betriebsrat hineinreden lassen zu müssen. Um zu verhindern, dass sie damit durchkommen, sei eine bessere rechtliche Absicherung von Betriebsratsgründern nötig, so die Wissenschaftler.

  • Je nach Branche ist die Reichweite betrieblicher Mitbestimmung unterschiedlich ausgeprägt. Zur Grafik

Uwe Jirjahn, Jens Mohrenweiser: Owner-Managers and the Failure of Newly Adopted Work Councils, British Journal of Industrial Relations 4/2016

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