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HBS Böckler Impuls

Betriebsvereinbarungen: Pakt für partnerschaftliches Verhalten

Ausgabe 15/2007

Betriebs- und Dienstvereinbarungen zur Integration können Diskriminierung in Unternehmen und Verwaltungen verhindern.

Eine Studie über die Umsetzung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen zu Integration und partnerschaftlichem Verhalten zeigt: Sie wirken vorbeugend, helfen aber auch, konkrete Probleme zu lösen. Zudem sensibilisieren sie Belegschaften für das Thema Diskriminierung und ermutigen Betroffene, sich Unterstützung zu holen.

Der Kölner Soziologe Robert Kecskes hat Vereinbarungen unterschiedlicher Betriebe untersucht, von der Volkswagen AG bis zur Berliner S-Bahn. Er befragte Betriebs- und Personalräte sowie Vertreter des Managements. Sein Fazit: Betriebs- und Dienstvereinbarungen sind mehr als Lippenbekenntnisse. Sie verpflichten Unternehmen, gegen Verstöße vorzugehen, indem sie verbindliche Regeln aufstellen.

Zu entscheiden, wo Diskriminierung beginnt, ist allerdings nicht immer einfach. Beschwerdeweg und Sanktionen sollten daher detailliert geregelt werden, empfiehlt die Studie. Nur dann sei effektives Konfliktmanagement möglich. Manche Betriebe haben dafür Beschwerdekommissionen eingerichtet - auch um zu demonstrieren, dass der Betrieb das Thema ernst nimmt.

Fast alle Vereinbarungen sehen außerdem vor, die mit der Konfliktlösung Beauftragten entsprechend zu qualifizieren. Bei der Umsetzung hapert es jedoch, so der Autor: Während große Unternehmen die Verantwortlichen für Seminare beurlauben oder selbst Schulungen anbieten, setzen Mittelstand und öffentliche Verwaltung eher auf "learning by doing".

Robert Kecskes: Integration und partnerschaftliches Verhalten, Archiv Betriebliche Vereinbarungen der Hans-Böckler-Stiftung, Bund-Verlag, Frankfurt 2006.
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