: Übernahme und Beschäftigung von Auszubildenden
Ausgewertet wurden 134 betriebliche Vereinbarungen aus den Jahren 1988 bis 2008
Die Übernahme nach dem Ende der Ausbildung ist ein wichtiges Thema von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Krise. Regelungen befassen sich mit der Gruppe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die am stärksten von Arbeitslosigkeit bedroht sind: junge Erwachsene nach dem Ende der Ausbildung. Laut einer aktuellen Studie des DGB ist die Erwerbslosigkeit unter den 15- bis 24-Jährigen dreimal stärker gestiegen als die allgemeine Arbeitslosigkeit. Umso wichtiger ist es, die betriebsinterne Übernahme zu regeln.
Insgesamt zeigen die untersuchten Vereinbarungen, dass Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis sowohl sehr umfangreich als auch sehr detailliert geregelt wird. Dabei muss man grundsätzlich zwischen einer befristeten und einer unbefristetenÜbernahme unterscheiden.
Auch die Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates am Verfahren wird im Allgemeinen klar festgelegt. Hinweise auf die Informations-, Anhörungs-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung gehören zum festen Bestandteil der meisten Vereinbarungen.
Quelle
Busse, Gerd:
Übernahme und Beschäftigung von Auszubildenden
Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Düsseldorf, 25 Seiten
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