Quelle: HBS
Böckler ImpulsUnternehmensmitbestimmung: Mitbestimmung bringt mehr Wissen
Deutschlands Aufsichtsräte wandeln sich vom rückblickenden Kontroll- zum vorausschauenden Beratungsgremium. Die Mitbestimmung ist dabei von Vorteil.
Denn Arbeitnehmervertreter bringen spezifisches Wissen in die Aufsichtsräte ein, zeigt eine Umfrage des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB). Sie befragten mehr als 1.000 Arbeitnehmervertreter aus den Aufsichtsräten der Unternehmen, die dem 76er Mitbestimmungsgesetz unterliegen. Sowohl die Qualität der Entscheidungen als auch die soziale Integration des Gremiums haben nach Einschätzung vieler Arbeitnehmervertreter zugenommen.
Von Vorteil sei die heterogene Zusammensetzung des Aufsichtsrates, so die Forscher. Jede der Gruppen verfüge über spezifisches Wissen, das nicht ohne weiteres ersetzt werden kann. Vertreter der Anteilseigner hätten Markt-, Kunden- und betriebswirtschaftliches Wissen, die betrieblichen Arbeitnehmervertreter internes Organisationswissen. Die Gewerkschaftsvertreter brächten politisches und rechtliches Wissen ein. Keine der Gruppen könne alle Wissensarten allein abdecken.
Ulrich Jürgens u.a.: Information, Kommunikation und Wissen im Mitbestimmungssystem, Projekt des WZB für die Hans-Böckler-Stiftung, 2007.