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HBS Böckler Impuls

Mitbestimmung: Betriebsratswahlen: 81 Prozent Beteiligung

Ausgabe 10/2011

Arbeitnehmer legen großen Wert auf ihre Interessenvertretung gegenüber dem Management: Bei der Betriebsratswahl 2010 ist die Wahlbeteiligung erneut leicht gestiegen.

An der vergangenen Betriebsratswahl beteiligten sich 81 Prozent der wahlberechtigten Arbeitnehmer. Dabei stimmten Beschäftigte in kleineren Firmen etwas häufiger ab als Arbeitnehmer in Großbetrieben. Dennoch beteiligten sich auch in Betrieben mit über 1.000 Beschäftigten gut 77 Prozent an der Wahl der Arbeitnehmervertretung. Dies geht aus dem „Trendreport Betriebsratswahlen 2010“ hervor, den Ralph Greifenstein, Leo Kißler und Hendrik Lange im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung zusammengestellt haben. Ihre Analysen fußen auf Daten aus rund 30.000 Betrieben, in denen gewählt wurde.

Die Wissenschaftler um den Marburger Soziologie-Professor Kißler haben anhand eines Vergleichs mit entsprechenden Daten zu den Wahlen 2002 und 2006 einige Trends herausgearbeitet:

Anhaltend hohes Interesse an Vertretung. Die Wahlbeteiligung ist seit langem hoch und sogar noch ein wenig gestiegen: 2002 lag sie bei 79,7 Prozent, 2006 bei 80,6 Prozent. Die Autoren der Studie sprechen von einem nachhaltigen Trend, der die „Unterstützung der Belegschaften für professionell agierende Betriebsräte widerspiegelt“. In Zeiten massiver technologischer, organisatorischer und wirtschaftlicher Umbrüche erfüllten die Betriebsräte eine wichtige Schutz- und Gestaltungsfunktion für die Beschäftigten. Die „eigentlichen Gewinner“ der Betriebsratswahl 2010 sind der Analyse zufolge die Großbetriebe. Hier lag die Wahlbeteiligung zwar am niedrigsten, aber um mehr als zehn Prozentpunkte höher als 2006.

Kleinere Betriebe, kleinere Betriebsräte. Die durchschnittliche Zahl der Betriebsratsmitglieder sank zwischen 2002 und 2010 von 7,4 auf 7. Dieser Trend gehe auf veränderte Betriebsgrößen zurück, schreiben die Forscher. Da die durchschnittliche Betriebsgröße sinkt, geht auch die Zahl der Mandate zurück.

Mehr Leiharbeiter wählen mit. Seit der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahr 2001 dürfen Leiharbeiter, die mindestens drei Monate im Betrieb sind, mitwählen. Entsprechend der wachsenden Bedeutung der Leiharbeit stieg die Zahl der wahlberechtigten Zeitarbeiter. Durften 2002 in Metallbetrieben durchschnittlich sechs ausgeliehene Arbeitnehmer an die Wahlurne, waren es bei den beiden folgenden Betriebsratswahlen zwölf.

Zahl der Freistellungen leicht gestiegen. Die Novellierung der Betriebsverfassung erweiterte auch die Möglichkeiten, Betriebsräte ganz oder teilweise von ihrer gewöhnlichen Arbeit freizustellen. Davon machen die Betriebe zunehmend Gebrauch. Im Jahr 2002 waren 5,7 Prozent der Arbeitnehmervertreter freigestellt; nun sind es bereits 6,1 Prozent.

Mehr Zuspruch für vereinfachtes Wahlverfahren. Betrieben mit bis zu 100 Mitarbeitern steht seit 2002 ein vereinfachtes Wahlverfahren offen, das die Wahl und ihre Vorbereitung schneller und unbürokratischer macht. Das vereinfachte Verfahren erfreut sich wachsender Beliebtheit. Betriebe mit 50 bis 100 Beschäftigten, die zwischen traditionellem und neuem Verfahren wählen können, entschieden sich 2002 erst zu 46 Prozent für die vereinfachte Variante, 2010 bereits zu fast zwei Dritteln. Damit gehört sie zu den „erfolgreichen Neuerungen der letzten Betriebsverfassungsreform“, so die Autoren.

Frauenanteil steigt langsam. Nach dem geltenden Betriebsverfassungsgesetz sollte das Minderheitsgeschlecht im Betrieb in der Regel zumindest entsprechend seinem Anteil an der Belegschaft im Betriebsrat repräsentiert sein. Die Quote der Betriebe, in denen diese Anforderung erfüllt wird, ist gestiegen – von 71 Prozent im Jahr 2002 auf knapp 80 Prozent 2010. Dabei gilt: Je größer der Betrieb und je ausgeglichener das Geschlechterverhältnis unter den Beschäftigten, desto eher wird die Quote erfüllt.

Erfahrene Kollegen wieder gewählt. Unter den gewählten Betriebsräten finden sich immer mehr Beschäftigte, die bereits Erfahrung in der Arbeitnehmervertretung gesammelt haben. 42 Prozent der 2010 Gewählten sind bereits in ihrer dritten Amtszeit, acht Jahre zuvor traf dies nur auf ein knappes Drittel zu. Analog ist der Anteil neuer Mandatsträger an allen Betriebsräten zurückgegangen. Die Wissenschaftler folgern: „Die Beschäftigten setzen auf erfahrene Betriebsratsmitglieder“.

Etwas weniger Betriebsräte gewerkschaftlich organisiert. Fast drei Viertel aller Betriebsratsmitglieder sind gewerkschaftlich organisiert. Der Organisationsgrad sank seit 2002 leicht von 75,1 auf 72,7 Prozent. Überdurchschnittlich viele Unorganisierte finden sich in neu gegründeten Betriebsräten und in Betrieben mittlerer Größe. In Großbetrieben sind hingegen mehr als 85 Prozent der Arbeitnehmervertreter in der Gewerkschaft. Ähnlich hoch ist die Quote, wenn man nur die Betriebsratsvorsitzenden betrachtet.

  • Gegenüber den vorigen Betriebsratswahlen, ist die Beteiligung 2010 weiter leicht angestiegen. Zur Grafik

Ralph Greifenstein, Leo Kißler und Hendrik Lange: Trendreport Betriebsratswahlen 2010, im Erscheinen.

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