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Angriffe auf die Mitbestimmung Böckler Impuls

Betriebsratswahlen: Angriffe auf die Mitbestimmung

Ausgabe 15/2024

Arbeitgeber behindern mehr als jede fünfte Neugründung von Betriebsräten. Besonders in inhabergeführten Unternehmen haben Beschäftigte es schwer, ihre Interessen zu vertreten.

Meistens kommen Betriebsrat und Management in deutschen Firmen gut miteinander zurecht. Trotzdem sind Behinderungen von Betriebsratswahlen keine Einzelfälle, insbesondere, wenn Beschäftigte erstmals eine Vertretung wählen wollen. Eine Befragung des WSI liefert Hinweise darauf, dass Arbeitgeber mehr als jede fünfte Neugründung von Betriebsräten behindern, obwohl das ein Straftatbestand ist. Sie schüchtern Kandidatinnen und Kandidaten ein, drohen mit Kündigung oder verhindern die Bestellung eines Wahlvorstands. Überproportional häufig kommen solche Aktivitäten in inhabergeführten Unternehmen vor, wo Eigentümerinnen und Eigentümer „ihr Geschäft persönlich führen und nur eine geringe Bereitschaft zeigen, die Macht im Betrieb mit einer weiteren Instanz zu teilen“, so Martin Behrens und Heiner Dribbusch, die Autoren der Studie. 

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Die Forscher haben im vergangenen Jahr Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter aus 131 regionalen Organisationen der IGBCE, IG Metall und NGG zu ihren Erfahrungen mit der Durchführung von Betriebsratswahlen befragt. Fast die Hälfte wusste von Fällen zu berichten, in denen Arbeitgeber zwischen 2020 und 2022 versucht hatten, Betriebsratswahlen zu behindern. Insgesamt ist die Wahl in 38 Prozent der betroffenen Betriebe letztlich vereitelt worden.

Die Untersuchung unterstreicht, schreiben Behrens und Dribbusch, wie wichtig ein erweiterter gesetzlicher Schutz vor Eingriffen des Managements ist. Nötig seien einerseits gesetzliche Reformen, die Kandidatinnen und Kandidaten noch besser gegen Repressionen absichern. Andererseits müssten Verstöße wirksamer als bisher sanktioniert werden. Die Wissenschaftler raten daher etwa zur Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die auf die Verfolgung gesetzwidriger Eingriffe von Unternehmen in Betriebsratswahlen spezialisiert sind. Die im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung vorgesehene Hochstufung der Behinderung von Betriebsratswahlen vom Antragsdelikt zum Offizialdelikt stehe zudem noch aus. Durch diese Reform wären Staatsanwaltschaften „von Amts wegen“ verpflichtet, die Behinderung von Betriebsratswahlen zu verfolgen, sobald sie Kenntnis davon erlangen.

Martin Behrens, Heiner Dribbusch: Mitbestimmung bleibt umkämpft. Ergebnisse der vierten Befragung zur Be- und Verhinderung von Betriebsratswahlen, im Erscheinen

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