Quelle: HBS
Böckler ImpulsEuropa: Just Transition nur mit Workers' Voice
Die EU entwickelt den Rechtsrahmen für eine nachhaltige Wirtschaft. Mitbestimmung und Soziale Verantwortung von Unternehmen kommen immer noch zu kurz.
Ökologische Ziele sind mittlerweile meist recht gut quantifizierbar, entsprechende Kennzahlen liegen auch den Zukunftsprogrammen der EU zugrunde. Klar definierte soziale Kriterien fehlen jedoch bislang. Darauf macht Norbert Kluge, Geschäftsführer der Hans-Böckler-Stiftung und Mitglied im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) aufmerksam. Er skizziert als Berichterstatter in einer kürzlich mit großer Mehrheit verabschiedeten EWSA-Stellungnahme, wie sinnvolle Maßstäbe für soziale Verantwortung aussehen können.
Die Analyse verweist auf den europäischen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums, der Kapitalflüsse in Richtung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeit umlenken soll. Anhand der 2020 in Kraft getretenen EU-Taxonomie-Verordnung erlegt er Unternehmen Berichtspflichten auf, anhand derer sich ihr Beitrag zur Nachhaltigkeit bestimmen lässt. Die Definition sozialer Kriterien lasse jedoch auf sich warten, so Kluge. Nötig seien Fortschritte „in Bezug auf Sozial- und Arbeitsaspekte der Governance, einschließlich Arbeitsbedingungen, Gleichstellung in Leitungsorganen und Beschäftigung von benachteiligten Arbeitnehmern oder Arbeitnehmern mit Behinderungen“.
Der EU-Rechtsrahmen müsse auch dazu beitragen, „einen Mindeststandard für eine obligatorische Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer“ festzulegen. „Trotz der bisher positiven Bilanz in diesem Bereich müssen die Umsetzung und Durchsetzung noch verbessert werden“, schreibt Kluge. Die „durchgängige Berücksichtigung der Mitbestimmung sollte ein übergreifendes Strukturelement in allen europäischen Rechtsvorschriften“ werden.
Kein Grüner Deal ohne sozialen Deal, Stellungnahme der EWSA-Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch (angenommen am 09.06.2021), Berichterstatter: Norbert Kluge, Mai 2021