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Arbeitswelt: Gemeinsam Lösungen entwickeln

Ausgabe 10/2021

Der „Rat der Arbeitswelt“ hat seinen ersten Bericht vorgelegt. Darin zeigen Wissenschaftler und Praktiker auf, was sich nach Corona verändern muss.

Noch hat die Pandemie Wirtschaft und Gesellschaft fest im Griff. In vielen Betrieben wird – erfolgreich – improvisiert, um durch die Krise zu kommen. Doch für die Zeit danach müssen langfristige Konzepte entwickelt werden. Die Coronakrise wirkt dabei einerseits als Brennglas, unter dem sich Fehlentwicklungen der Vergangenheit besonders deutlich zeigen. Das gilt etwa für die mangelhafte soziale Absicherung Soloselbstständiger. Andererseits hat die Krise grundsätzlich positive Trends in einem Maße verstärkt, wie es kaum jemand vor Jahresfrist für möglich gehalten hätte. Stichworte sind Digitalisierung und mobile Arbeit. Der Rat der Arbeitswelt hat sich mit Problemfeldern und Zukunftspotenzialen auseinandergesetzt. Sein Bericht hält fest, dass die Arbeitswelt von morgen nur durch Mitbestimmung, Tarifvertrag und Sozialpartnerschaft positiv gestaltet werden werden kann. Die Empfehlungen betreffen vor allem folgende Bereiche: 

  • Betrieb und Homeoffice: Die Pandemie habe gezeigt, dass ortsflexibles Arbeiten für mehr Beschäftigte umsetzbar ist als gedacht, so der Bericht. Als wesentlich für erfolgreiche Arrangements habe sich die Mitbestimmung der Beschäftigten erwiesen. Vereinbarungen zur mobilen Arbeit sollten künftig dem Prinzip der doppelten Freiwilligkeit folgen: Zustimmung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitgeber habe für eine angemessene technische Ausstattung zu sorgen – die vernünftiges Arbeiten ermögliche, aber nicht in Rundum-Überwachung ausarte. Zudem sei der Gesetzgeber gefragt, wenn es darum gehe, einen Rahmen für mobiles Arbeiten zu schaffen. Trotz Homeoffice werde der Betrieb in Zukunft aber nicht an Bedeutung verlieren. Zumal er als „sozialer Ort“ für den Austausch untereinander unverzichtbar sei. Auch hier bleibe jedoch einiges zu tun. Die Krise habe vor allem die Bedeutung des betrieblichen Gesundheitsschutzes sichtbar gemacht – ein Thema für Betriebsräte.
  • Minijobs und Soloselbstständige: Die Verlierer der Coronakrise waren häufig Erwerbstätige ohne Absicherung durch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Nicht nur aus diesem Grund, sondern auch wegen der wettbewerbsverzerrenden Wirkung ihrer abgabenrechtlichen Privilegierung sieht der Rat die fast sieben Millionen Minijobs kritisch und empfiehlt eine stufenweise Abschaffung. Zudem gibt es über zwei Millionen Soloselbstständige, denen oft die Rücklagen für Wirtschaftskrisen fehlen. Die Experten empfehlen daher, dieser Personengruppe zunächst den freiwilligen Zugang zu gesetzlicher Kranken- und Arbeitslosenversicherung zu erleichtern. Außerdem seien weitere Maßnahmen gegen Scheinselbstständigkeit geboten, damit Unternehmen Auftragnehmern, die faktisch wie normale Beschäftigte arbeiten, nicht mehr so leicht den Arbeitnehmerstatus vorenthalten können – und damit soziale Sicherheit und Mitbestimmungsrechte. 
  • Aus- und Weiterbildung: Angesichts demografischer Entwicklung und Fachkräftemangels gehören Teile des Ausbildungssystems nach Ansicht der Experten auf den Prüfstand. Nötig sei etwa eine Gesamtevaluation des fragmentierten Übergangssystems – also der vielfältigen Wege, die von der Schule in den Beruf führen sollen. Generell gelte es, die Attraktivität der beruflichen Ausbildung zu erhöhen sowie die Aufstiegschancen beruflich Qualifizierter zu verbessern. Ebenso wichtig sei stete Fortbildung. Um diese unter Berücksichtigung der Beschäftigteninteressen besser organisieren zu können, empfiehlt der Rat, die bisherigen Mitbestimmungsregeln zu einem „generellen Initiativrecht der Betriebsräte“ bei der betrieblichen Weiterbildung zusammenzufassen. 

In der Pflegebranche, Schwerpunkt des diesjährigen Berichts, müsse es zuerst um eine hinreichende Personalausstattung gehen, die „Grundvoraussetzung für eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung“ sei. Dafür bedürfe es geeigneter Verfahren der Personalbemessung. Aber auch Ausbildungs- und Arbeitsschutzkonzepte sollten, wissenschaftlich begleitet, weiterentwickelt werden. Zum Beispiel habe die Pandemie gezeigt, wie wichtig für Pflegekräfte eine „sozial-emotionale und psychologische Betreuung und Begleitung“ sei. Für die Umsetzung verbesserter Standards spielen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eine wesentliche Rolle. Daher sei eine Stärkung der Interessenvertretung in den sozialen Dienstleistungen erforderlich.

Der Rat der Arbeitswelt

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat den Rat der Arbeitswelt im Januar 2020 berufen. Ihm gehören Sabine Pfeiffer von der Universität Erlangen-Nürnberg, Ulrich Walwei vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Michaela Evans vom Institut Arbeit und Technik, Sinischa Horvat, Betriebsratsvorsitzender bei BASF, der frühere Verdi-Chef Frank Bsirske, Iwer Jensen, ehemaliger Vorstandvorsitzender der Team AG, Mathias Möreke, stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrates bei VW in Braunschweig, Isabel Rothe, Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, und Stephan Schwarz, Geschäftsführer des Gebäudereinigungsunternehmens GRG, an. Das Gremium wird künftig jährlich einen Arbeitswelt-Bericht veröffentlichen. Dabei sind wechselnde Schwerpunkte geplant. Während dieses Mal die Pflegebranche im Mittelpunkt steht, werden künftige Berichte den Fokus etwa auf die Digitalisierung oder künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt richten.

Rat der Arbeitswelt: Vielfältige Ressourcen stärken – Zukunft gestalten, Impulse für eine nachhaltige Arbeitswelt zwischen Pandemie und Wandel, Mai 2021

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