Quelle: HBS
Böckler ImpulsHartz IV: Sanktionen treffen die Schwächsten
Arbeitslosengeld-II-Empfängern, die zu einem Termin nicht erscheinen oder eine Stelle nicht annehmen, drohen empfindliche Strafen. Besonders häufig trifft es weniger Gebildete. Damit verstärkt das Sanktionssystem soziale Ungleichheit.
Hartz-IV-Empfänger, die sich nicht an die Regeln halten, müssen drei Monate lang unterhalb des Existenzminimums leben. Wer ohne wichtigen Grund einen Termin beim Jobcenter versäumt, dem wird die Regelleistung – derzeit 404 Euro – um zehn Prozent gekürzt. Wer ein zumutbares Arbeitsverhältnis abbricht, muss mit einer Kürzung von 30 Prozent rechnen. Unter 25-Jährigen wird die Regelleistung sogar komplett gestrichen. „Wiederholungstätern“ drohen noch empfindlichere Strafen: Ihnen werden auch die Kosten für Miete und Heizung nicht mehr erstattet. Gerechtfertigt wird das Sanktionssystem vor allem damit, dass es den Übergang in Beschäftigung beschleunige.
Neue Befunde des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) „deuten nun darauf hin, dass die Sanktionsregeln nur formal für alle gleich sind“. Die IAB-Forscher stützen sich dabei auf Statistiken der Arbeitsagentur. In einer quantitativen Analyse zeigen sie, dass Hartz-IV-Empfänger ohne oder mit niedrigem Schulabschluss häufiger sanktioniert werden als beispielsweise Abiturienten. Indem sie das Haushaltspanel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ hinzuziehen, können die Wissenschaftler außerdem nachweisen, dass dies nicht an mangelnder Arbeitsmotivation oder fehlender Konzessionsbereitschaft der Geringqualifizierten liegt. Sie werden ohne statistisch erkennbaren Grund häufiger sanktioniert.
Geringqualifizierten fehlt das nötige Know-how
Erklären lässt sich das Phänomen mithilfe von Interviews. Befragt haben die Forscher Fachkräfte in Jobcentern und junge Hartz-IV-Empfänger, die zusätzlich eingewilligt haben, dass ihre Akten ausgewertet werden dürfen. Dabei zeigt sich, dass den Geringqualifizierten schlicht das nötige Know-how fehlt, um sich vor drohenden Sanktionen zu schützen.
Das Problem beginnt damit, dass sie oft die Regeln nicht richtig und vollständig verstehen. Zudem gelingt es ihnen schlechter, eine als subjektiv unzumutbar empfundene Maßnahme abzuwenden, weil sie sich nicht trauen, ihre eigenen Berufswünsche zu artikulieren und sich argumentativ dafür einzusetzen. Stattdessen sagen sie nichts – und besuchen den zugewiesenen Kurs einfach nicht. Auch von den rechtlichen Möglichkeiten, Sanktionen zu vermeiden, machen sie kaum Gebrauch. Oft wissen sie gar nicht, dass sie Entscheidungen der Vermittler anfechten können.
Hinzu kommt: Die Fachkräfte aus Vermittlung und Fallmanagement haben häufig eine Hochschulausbildung. Die Lebenswelt von arbeitslosen Akademikern und Abiturienten ist ihnen näher. Sie können sich besser in deren Situation versetzen. Dies könne, so die Forscher, ein solidarisches Beratungsklima schaffen. Gepaart mit den relativ guten Arbeitsmarktchancen von Akademikern und dem eher kurzen Beratungsverhältnis entstünden so kaum „sanktionsfähige Situationen“.
Die Untersuchung der Fallakten zeigt weiterhin, dass sich negative Zuschreibungen etwa von Lehrern oder früheren Vermittlern über die Jahre verfestigen. Sie dürften den Blick der Fachkräfte auf die Arbeitslosen prägen und so Sanktionen begünstigen. Die Forscher kommen daher zu dem Schluss, dass die Sanktionen in der Grundsicherung soziale Ungleichheit reproduzieren. Sie empfehlen, die Befunde künftig bei der Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte in den Jobcentern zu berücksichtigen und die Sanktionsregeln generell zu entschärfen.
Franz Zahradnik, Franziska Schreyer, Andreas Moczall, Lutz Gwschind, Mark Trappmann: Wenig gebildet, viel sanktioniert? Zur Selektivität von Sanktionen in der Grundsicherung des SGB II, Zeitschrift für Sozialreform 2/2016