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Service aktuellNachhaltigere Lieferketten : Kampf gegen Missstände beim Zulieferer
Die Böckler-Expertenrunde „Besser geht’s mitbestimmt“ zeigt, welche Rolle die Mitbestimmung im Bemühen um nachhaltigere Lieferketten einnimmt.
Von Andreas Schulte
Pestizidvergiftete Bananenpflücker in Ecuador, tödliche Unfälle in kongolesischen Minen und entrechtete Textilarbeiterinnen in Bangladesch: Der Wohlstand in Europa fußt auch auf der Ausbeutung von Arbeiterinnen und Arbeitern auf anderen Kontinenten. Die Kritik an den Arbeitsbedingungen wächst – auch hierzulande. Gesetzesinitiativen sollen nun für mehr Nachhaltigkeit und für die Einhaltung von Menschenrechten innerhalb von Lieferketten sorgen.
Über den Stand der Dinge und die Rolle der Mitbestimmung diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der diesjährigen Konferenz „Besser geht´s mitbestimmt“ der Hans-Böckler-Stiftung. Anfang März fand die zweistündige Expertenrunde unter Leitung des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) in Zusammenarbeit mit der IG BCE statt – freilich online, und nicht wie sonst üblich, in Brüssel.
Die gute Nachricht: Die Entwicklung hin zu mehr Kontrolle über die Lieferketten von Unternehmen nimmt an Fahrt auf. 76 Prozent der Deutschen befürworteten laut einer Umfrage von Infratest ein entsprechendes Gesetz. Diesen Druck brauchte es nach Ansicht von Daniel Hay, wissenschaftlicher Direktor am I.M.U., offensichtlich auch. Der vor fünf Jahren beschlossene nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte blieb weitgehend wirkungslos. „Die freiwilligen Verpflichtungen von Unternehmen haben zu wenig gebracht“, resümierte Hay.
Betriebsräte wissen am besten, wo hingeschaut werden muss.
Deutschland möchte nun mit einem Gesetz reagieren – wie zuvor bereits Frankreich, Großbritannien und die Niederlande. Das von Arbeitsminister Hubertus Heil vorangetriebene sogenannte „Sorgfaltspflichtengesetz“ ist vom Kabinett bereits verabschiedet. Großunternehmen müssen danach bald ihre unmittelbaren Zulieferer auf die Einhaltung von Menschenrechten überprüfen. Schon 2022 könnte die neue Regelung in Kraft treten, so der Regierungsplan – falls nicht noch an der einen oder anderen Stellschraube gedreht werden muss.
Arbeitnehmervertreter kritisieren die fehlende zivilrechtliche Haftung für Topmanager bei Verstößen. Zudem gilt das Gesetz zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern. Und schließlich: Firmen müssen nur eine Risikobewertung für ihre direkten Zulieferer vornehmen. „Die größten Probleme bestehen aber meist am Anfang der Lieferkette. Hier muss nachgebessert werden“, sagt Hay.
Die Hoffnungen ruhen nun auch auf einer entsprechenden europäischen Initiative. Voraussichtlich im Juni werde die Kommission ihren Richtlinienentwurf für ein Lieferkettengesetz vorlegen, sagten Teilnehmer der Veranstaltung übereinstimmend. Noch sind längst nicht alle Inhalte festgezurrt. Nach Ansicht Hays müsse die Mitbestimmung besser in die Einhaltung des Gesetzes eingebunden werden: „Betriebsräte wissen am besten, wo hingeschaut werden muss.“
In der Richtlinie definiert ist indes, dass Unternehmen nicht nur Verstöße gegen Menschenrechte in ihrer Lieferkette prüfen sollen, sondern auch Nachhaltigkeitsrisiken wie etwa zu hohen CO2-Ausstoß. Auch die Haftung von EU-Unternehmen wird wohl ausgeweitet werden. So könnten Konzernmütter bald für die Verfehlungen ihrer Geschäftspartner vor Gerichten in EU-Staaten stehen, obwohl die Verstöße am anderen Ende der Welt geschehen sind. Strittig ist, wie viele seiner Zulieferer ein Konzern im Blick haben muss.
Der Katalog der Mitbestimmungsrechte muss erweitert werden.
Auch das fehlende Recht auf die Gründung von Arbeitnehmervertretungen, ist ein weitverbreitetes Problem in vielen Zulieferländern. Ob der Richtlinienentwurf – wie von Mitbestimmungsakteuren gefordert – Unternehmen dazu verpflichtet, auf freie Gewerkschaftsgründungen zu achten, sei noch nicht entschieden, sagte Sigurt Vitols. Er ist Mitbestimmungsexperte beim Europäischen Gewerkschaftsinstitut ETUI in Brüssel.
Ferner sei offen, ob das Papier eine zivilrechtliche Haftung vorsieht, berichtete Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im EU-Parlament. „Es wird heiß diskutiert, ob die zivilrechtliche Haftung juristisch möglich ist.“ Dessen ungeachtet dürfte es für Unternehmen bei Verstößen ungemütlich werden. Denkbar seien Sanktionen wie beispielsweise Importverbote, der Ausschluss von Ausschreibungen oder Zölle, so Lange.
Die Rolle für die Mitbestimmung hat der Parlamentarier allerdings deutlich vor Augen. „Arbeitnehmervertreter müssen in die Konzeption der Strategie zur Sorgfaltspflicht eingebunden werden. Für Deutschland hieße das: Der Katalog der Mitbestimmungsrechte muss erweitert werden.“ Auch bei der Kontrolle der Umsetzung von Maßnahmen zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten sieht der SPD-Mann die Arbeitnehmervertretungen in vorderster Front. Auch das hätte Konsequenzen: „Für die neue internationale Arbeit benötigen Arbeitnehmer finanzielle Unterstützung.“
Weitere Informationen
Gerechte Lieferketten brauchen Mitbestimmung – Editorial von Maxi Leuchters im Newsletter HANS.
Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt Richtung internationale Sozialstandards, reicht aber alleine nicht aus