Projektbeschreibung
Kontext
Das interdisziplinäre Projekt befasste sich mit den Anforderungen, die sich für Jobcenter bezüglich einer diversitätssensiblen Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums stellen. Jobcenter sehen sich zunehmend einem veränderten Adressat*innenkreis mit divergierenden Erwartungen an den Sozialstaat gegenüber, auf die sich nicht ausschließlich mit interkultureller Kommunikation und Diversity Management reagieren lässt. Gleichzeitig gilt es, Vorgaben und Ziele einer diskriminierungs- und barrierefreien Sozialverwaltung umzusetzen. Zwar sind Leistungen nach dem SGB II hochstandardisiert, bieten aber durchaus Gestaltungsspielräume für heterogene Bedarfslagen.
Fragestellung
Im Zentrum des Projekts standen die Optionen diversitätssensibler Leistungsgewährung im Bereich der Geldleistungen jenseits des Regelsatzes, sowie Entscheidungsprozesse der Mitarbeitenden und ihre Rahmenbedingungen und Steuerung in der Leistungsgewährung.
Untersuchungsmethoden
Diese Themen wurden gemeinsam mit Mitarbeitenden von drei kooperierenden Jobcentern in drei Bundesländern in einem partizipativ angelegten Forschungsprozess bearbeitet. Das Projekt verortet sich methodisch im Bereich der transdisziplinären Rechtsforschung und arbeitete mit einem Methodenmix. Den Kern des Projekts bildeten mehrere Gruppenerhebungen mit Jobcenter-Mitarbeitenden. Außerdem wurde ein Expert*innenworkshop zum Thema durchgeführt und eine juristische Expertise über die menschen- und sozialrechtlichen Aspekte und Gestaltungsspielräume diversitätssensibler Leistungsgewährung erarbeitet.
Darstellung der Ergebnisse
Das Projekt hat die Ergebnisse der juristischen Analyse der Spielräume diversitätssensibler Leistungsgewährung auf der Ebene der Geldleistungen des SGB II mit der Auswertung der Gruppendiskussionen mit Jobcentermitarbeitenden in Handlungsimpulse überführt. Die Handlungsimpulse beziehen sich auf die Umsetzung der Forschungsfrage, wie eine diversitätssensible Leistungsgewährung im SGB II (auch unter den Bedingungen einer Massenverwaltung) gelingen kann. Dabei wird sowohl auf die gesetzliche Ebene der Regelungen des Sozialgesetzbuchs, als auch auf die Ebene der Bedingungen des Verwaltungshandelns in der Organisation Jobcenter Bezug genommen. Die Gruppendiskussionen mit den Beschäftigten haben eine Reihe möglicher Ansatzpunkte aufgezeigt, wie Diversitätssensibilität in die Prozesse der Gewährungspraxis integriert werden kann. In einem abschließenden Reflexionsprozess mit ausgewählten Wissenschaftlerinnen wurden die Handlungsimpulse durch praxisorientierte Expertisen ergänzt, die Impulse für die Umsetzung einer inklusiven Organisationskultur in Jobcentern geben.