Projektbeschreibung
Kontext
Das Recht der Rehabilitation ist bereits seit vielen Jahrzehnten ein wichtiges Handlungsfeld der sozialen Selbstverwaltung in der Sozialversicherung durch Versichertenvertreter, namentlich aus den Gewerkschaften, und Arbeitgebervertreter gewesen. Es war Gegenstand verschiedener Reformen, in denen der Gesetzgeber eine bessere Koordination und Kooperation der Sozialversicherungsträger und eine höhere Effektivität und Gleichmäßigkeit der Rehabilitation anstrebte. Nach dem Reha-Angleichungsgesetz 1974 kam es in den 1980er Jahren zu Diskussionen über ein SGB IX, die unter anderem aus der sozialen Selbstverwaltung heraus geführt worden sind. In diesem Zuge wurden die Reha-Kommissionen des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) angeregt, die in der ersten Hälfte der 1990er Jahre Ergebnisse vorfegelgt hat. Diese wurden auch im politischen Raum rezipiert. 2001 wurde das SGB IX beschlossen, das bis heute in Kraft ist.
Fragestellung
Welchen Einfluss haben politische Akteure, insbesondere in der sozialen Selbstverwaltung, auf die Reform des Rechts der Rehabilitation und Teilhabe gehabt, die 2001 zum SGB IX geführt hat? Wie und mit welchen Interessen haben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Verwaltung, Wissenschaft, Regierung und Abgeordnete im politischen Prozess zusammengewirkt und sich wechselseitig beeinflusst?
Untersuchungsmethoden
Im Rahmen des Projekts wurden Dokumente aus der Literatur und die Berichte der Reha-Kommissionen des VDR ausgewertet. Mit insgesamt 10 Zeitzeugen wurden Interviews geführt (Dr. Rolf Buschmann-Steinhage, Dr. Harry Fuchs, Karl Hermann Haack, Dr. Hartmut Haines, Dr. Volker Hansen, Dr. Wolfgang heine, Peter Hüttenmeister, Dr. Friedrich Mehrhoff, Hubert Seiter, Dr. Hartmut Weber-Falkensammer). Die Interviews wurden transkribiert und erschlossen.
Die Dokumente und Interviews wurden dem Archiv der sozialen Demokratie übergeben. Sie stehen dort zur öffentlichen Nutzung und weiteren Forschung zur Verfügung.
Darstellung der Ergebnisse
In den 1980er Jahren begann, angeregt von Alfred Schmidt (1939-1990), Abteilungsleiter Sozialpolitik des DGB, eine Diskussion über die Zukunft der Rehabilitation in den Organen der sozialen Selbstverwaltung und im politischen Raum sowie in fachlichen Kreisen der Rehabilitationsmedizin und des Sozialrechts. Ein Ergebnis waren insgesamt drei aufeinanderfolgende Kommissionen des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) in den 1990ern. Hier entwickelten Personen aus Verwaltung, Selbstverwaltung und Wissenschaft, u.a. Fuchs, Hüttenmeister, Hansen, Buschmann-Steinhage und Weber-Falkensammer, Konzepte, die die Reha der Rentenversicherung bis heute prägen, z.B. die Förderung der Reha-Wissenschaften und eine Stärkung ambulanter Leistungen. Diese Impulse förderten die bereits seit Jahren im BMAS insbesondere von Haines gepflegte Idee eines übergreifenden Reha-Rechts (SGB IX). In der 14. WP des Bundestags konnte dies, auch durch Haack als Behindertenbeauftragten, durchgesetzt werden.