Projektbeschreibung
Kontext
Die UN-Leitprinzipien enthalten Forderungen an Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte. Hierzu zählen eine Grundsatzverpflichtung zu den Menschenrechten und vor allem die Durchführung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Diese umfasst Menschenrechtsrisiko- und Auswirkungsanalysen, Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen sowie eine Wirksamkeitskontrolle der Aktivitäten und deren Kommunikation. Unternehmen müssen einen Beschwerdemechanismus einrichten. Acht Wirksamkeitskriterien sollen die Legitimität solcher Verfahren sicherstellen. Hinsichtlich Beschwerdemöglichkeiten und Wiedergutmachung verweisen die UN-Leitprinzipien auch auf globale Rahmenvereinbarungen. Unternehmen müssen Stakeholder auf vielfältige Weise beteiligen, wobei Mitarbeiter und ihre Interessenvertretungen zu den wichtigsten Stakeholdern zählen. Ihre Einbindung in die Umsetzung der Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen ist ein Kernbestandteil des Instruments.
Fragestellung
Das Projekt widmete sich der übergreifenden Frage, inwiefern sich die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte für die Weiterentwicklung der Mitbestimmung zur Stärkung internationaler Arbeitnehmerrechte eignen. Neben Kenntnis und Einschätzung des Instruments wurden auch Erfahrungen von Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen hinsichtlich der Umsetzung der Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen erhoben.
In den Gewerkschaften wurde parallel zur Debatte über Wirtschaft und Menschenrechte mit dem Abschluss globaler Rahmenvereinbarungen (GRV) ein wichtiger Ansatzpunkt zur Stärkung von Arbeitnehmerrechten auf internationaler Ebene entwickelt, der im Projekt ebenfalls analysiert wurde.
Ziel des Projektes war es, Strategien, Beteiligungsmöglichkeiten und Instrumente zu identifizieren, damit Arbeitnehmervertretungen eine unternehmerische Verantwortung im Bereich Menschenrechte effektiv einfordern und unterstützen sowie die UN-Leitprinzipien nutzen können.
Untersuchungsmethoden
Für das Projekt wurde ein exploratives Forschungsdesign gewählt. Die Studie beruht neben einer Literaturauswertung auf einer mehrstufigen Datenerhebung mit Interviews und Fallstudien von Großunternehmen. Weitere Interviews fanden mit Vertretern deutscher Einzelgewerkschaften, des DGB, internationaler Gewerkschaftsverbände und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) statt. Es sollten die Auffassungen und Erwartungen der Gesprächspartner über Aktivitäten unterschiedlicher Akteure im Bereich der Menschenrechte ermittelt werden. Hierbei wurde auch nach der Rolle der Arbeitnehmervertretungen bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten auf internationaler, nationaler und betrieblicher Ebene gefragt.
Zusätzlich wurden qualitative Experteninterviews im Rahmen von Länderstudien zu Dänemark, den Niederlanden und Großbritannien durchgeführt, um für das Projekt relevante Erfahrungen in diesen Ländern zu ermitteln.
Darstellung der Ergebnisse
Die UN-Leitprinzipien bieten unterschiedliche Ansatzpunkte für die Arbeit von Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften. Trotzdem ist deren Resonanz auf die UN-Leitprinzipien bisher eher verhalten. Vor allem kritisieren deutsche Gewerkschaften die fehlende Verbindlichkeit des Instruments. Aus ihrer Sicht besteht durch globale Rahmenvereinbarungen ein wichtiger Ansatzpunkt für die transnationale Regulierung von Arbeitsbeziehungen, der bereits wichtige Forderungen aus den UN-Leitprinzipien aufgreift. Auch wird auf den Nutzen der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die über ein eigenes Menschenrechtskapitel verfügen, verwiesen.
Die Arbeitnehmervertretungen verstehen das Thema Menschenrechte selten als eigenes Handlungsfeld. Sie sind am häufigsten beim Thema Menschenrechte eingebunden, wenn es um die Grundsatzverpflichtung, Beschwerdemechanismen und das Lieferantenmanagement geht. Betriebsräte sehen Handlungsbedarf insbesondere dann, wenn das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen sowie der Schutz von Gewerkschaftsmitgliedern gegen ungerechtfertigte Entlassungen und Diskriminierung an ausländischen Standorten des Unternehmens gefährdet sind.