Projektbeschreibung
Kontext
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurden alle Grundsicherungsträger verpflichtet, örtliche Beiräte einzurichten. Als Mitglieder des Beirats nennt das Gesetz neben Arbeitgeberverbänden, Trägern der freien Wohlfahrtspflege sowie Kammern und berufsständischen Organisationen, auch die Gewerkschaften. Anders als in der korporatistischen Arbeitsverwaltung sieht das Gesetz bisher keine institutionalisierte Beteiligung von Interessenverbänden vor. Auf der kommunalen Ebene werden nun in den örtlichen Beiräten gesellschaftliche Akteure beteiligt. Damit verändert sich die lokale Arbeitsmarktgovernance, als Geflecht der lokalen Akteure, die in verschiedenem Maße Einfluss auf die Politik der Grundsicherungsstellen ausüben.
Fragestellung
Die zentrale Fragestellung des Projekts lautete, welchen Einfluss die örtlichen Beiräte auf die lokale Arbeitsmarktgovernance ausüben und welche Gestaltungsspielräume ihnen dabei zur Verfügung stehen. Das Projekt untersuchte zum einen den Einfluss des Beirats auf die Gestaltung der lokalen Arbeitsmarktpolitik und zum anderen die Durchsetzungskraft einzelner Interessensvertreter innerhalb des Beirats. Im Fokus standen grundlegende Fragen nach Konstitution, Arbeitsweise, Gestaltungsmöglichkeiten und Position im lokalen Arbeitsmarktgefüge. Zudem erfolgte eine erste Bestandsaufnahme und Systematisierung der Beiratsarbeit. Das Projekt verfolgte eine Transferstrategie und die Ergebnisse dienten als Grundlage zur Entwicklung eines Handlungsleitfadens, der den Mitgliedern örtlicher Beiräte einerseits Informationen über die Forschungsergebnisse und andererseits Handlungsempfehlungen zur Bearbeitung ausgewählter Themenbereiche im örtlichen Beirat gibt.
Untersuchungsmethoden
In acht Jobcentern wurden Fallstudien zur Arbeit der örtlichen Beiräte durchgeführt. Um die Heterogenität der Regionen abzubilden, wurden Klein- und Großstädte, Landkreise und kreisfreie Städte aus dem gesamten Bundesgebiet ausgewählt. Die Fallstudien bestanden aus einer Arbeitsmarktanalyse sowie einer Dokumentenanalyse. In den acht Jobcentern wurden mit allen Mitgliedern des Beirats und der Geschäftsführung des Jobcenters leitfadengestützte Experteninterviews geführt. Auf sechs Regionalkonferenzen, die das Projektteam organisierte und durchführte, wurden an den örtlichen Beiräten beteiligte Arbeitnehmervertreter über ausgewählte Projektergebnisse informiert und es fand ein moderierter Erfahrungsaustausch der Beiratsmitglieder statt. Mittels eines standardisierten Fragebogens wurden die Konferenzteilnehmer befragt, ihre Erfahrungen dokumentiert und prozessbegleitend in den Forschungsprozess eingespeist.
Darstellung der Ergebnisse
Die Gesetzesreform, die die örtlichen Beiräte obligatorisch in das SGB II aufnahm, ist für die lokalen Arbeitsmarktakteure vielversprechend. Fehlende Mitsprache- und Entscheidungsrechte hemmen die Einflussnahme der örtlichen Beiräte auf die lokale Arbeitsmarktpolitik deutlich. Ihre Handlungs- und Gestaltungspielräume sind daher maßgeblich von dem Wohlwollen der Geschäftsführung der Jobcenter angängig.
Die größte Chance zur Einflussnahme bietet sich bei der Erstellung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms. Eine systematische Beteiligung lässt sich bisher nicht identifizieren.
Die Beiratsarbeit wird regelmäßig begrenzt durch fehlende (Fach-)Kenntnisse, den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den personellen, zeitlichen und sachlichen Ressourcen der an den örtlichen Beiräten beteiligten Personen. Die dezentrale Struktur der örtlichen Beiräte erschwert eine systematische Bearbeitung der festgestellten Defizite.