Forschungsprojekt: Soziales Recht der Arbeit

Arbeits- und sozialrechtliche Regulierung für Übergänge im Lebenslauf. Ein Beitrag für ein Soziales Recht der Arbeit

Projektziel

Das Recht auf eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie könnte die normative Grundlage für ein neues Leitbild vom Arbeitsverhältnis darstellen. Dafür wurden bestehende arbeits- und sozialrechtliche Instrumente auf ihr Potential zur Weiterentwicklung zu verallgemeinerbaren Regelungsmodellen geprüft und Bausteine für eine künftige Regulierung entwickelt, die tatsächliche Wirksamkeit versprechen.

Veröffentlichungen

Jensen, Annette, 2014. Das Recht auf eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie. Studienergebnisse, HBS Themenheft, Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, 58 Seiten.

Kocher, Eva, 2013. Das Recht auf eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie. Arbeits- und sozialrechtliche Regulierung für Übergänge im Lebenslauf: Ein Beitrag zu einem Sozialen Recht der Arbeit, Schriften der Hans-Böckler-Stiftung, 76. Band, Baden-Baden: Nomos, 387 Seiten.

Kocher, Eva, Henning Groskeutz, Ghazaleh Nassibi, Christian Paschke, Susanne Eva Schulz, Felix Welti, Johanna Wenckebach und Barbara Zimmer, 2013. Das Recht auf eine selbstbestimmte Erwerbsbiographie. Arbeits- und sozialrechtliche Regulierung für Übergänge im Lebenslauf: Ein Beitrag zu einem Sozialen Recht der Arbeit, Frankfurt an der Oder; Kassel; Düsseldorf, 368 Seiten.

Kocher, Eva und Felix Welti, 2013. Wie lässt sich ein Anspruch auf Weiterbildung rechtlich gestalten?. Rechtliche Instrumente im Arbeits- und Sozialrecht, WISO Diskurs, Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung , 31 Seiten.

Kocher, Eva, 2013. Das Recht auf eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie. Eine prozedurale Betrachtung von Anpassungs- und Finanzierungsansprüchen für Übergangssituationen, Leviathan, 41(3/2013), S. 457-478.

Welti, Felix, 2012. Den sozialstaatlichen Pfad wieder finden: Arbeit, nicht nur Arbeitslosigkeit versichern. Anmerkungen zu einem Vorschlag von Günther Schmid, Soziale Sicherheit, 5/2012, S. 184-188.

Weitere Informationen

Vereinbarkeit: erhebliche Lücken im Arbeits- und Sozialrecht. Pressemitteilung vom 30.09.2013
http://www.boeckler.de/14_44205.htm

Projektbeschreibung

Kontext

Arbeits- und Sozialrecht haben Einfluss darauf, wie und ob Menschen ihre Erwerbs- und Lebensverläufe selbst bestimmen und gestalten können. Veränderungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Arbeitsmarkt haben in den letzten Jahren verstärkt dazu geführt, dass sich Erwerbsverläufe differenziert haben. Die Annahme eines "Normalarbeitsverhältnisses" prägt jedoch nach wie vor die Struktur der sozialen Sicherungssysteme. Oft drohen deshalb in Übergangssituationen Rechtsverluste, Einbußen von Einkommen, Qualität der Arbeit, Aufstiegsmöglichkeiten, Arbeitsmarktpositionen und sozialer Sicherheit. Es bedarf einer Neuausrichtung des Leitbildes von Erwerbsbiographie und Arbeitsverhältnis, um Übergänge zu ermöglichen. Das "Recht auf eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie" ist im Grundgesetz mit der Berufsfreiheit geschützt, aber auch im verfassungsrechtlichen Schutz der Familie sowie den Gleichheitsrechten.

Fragestellung

Welche rechtlichen Instrumente und Handlungsmöglichkeiten muss ein Recht auf eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie gewährleisten, um Übergänge im Lebenslauf herzustellen und ohne Rechtsverluste zu gestalten? Inwieweit bietet das bestehende Recht bereits Anpassungsansprüche und ihre Sicherung? Welche Regelungsmodelle liegen dem zugrunde? Welche Bausteine lassen sich daraus für die Zukunft entwickeln? Und welche Rolle spielt die betriebliche Mitbestimmung für die Effektuierung von Anpassungsansprüchen?

Untersuchungsmethoden

In rechtswissenschaftlichen Analysen wurden die Grundlagen des Rechts auf eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie ermittelt. Die Zusammenarbeit von Rechts- und SozialwissenschaftlerInnen ermöglichte darüberhinaus die Identifizierung und Bewertung von Dysfunktionalitäten, Überschneidungen und gemeinsamen Mustern der bestehenden Regulierung von typischen Übergangssituationen. Auf Grundlage sozialwissenschaftlicher Daten wurden bestehende Defizite analysiert, um geeignete Problembeschreibungen, rechtliche Instrumente und Bausteine der Regulierung zu entwickeln. Um die mögliche Effektivität von betrieblichen Verhandlungsverfahren einschätzen zu können, wurde eine Betriebsrätebefragung durchgeführt.

Darstellung der Ergebnisse

- Leitbild des Arbeits- und Sozialrechts könnte das Recht auf eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie werden.

- Zu seiner Verwirklichung bedarf es eines allgemeinen arbeitsrechtlichen Anspruchs auf Anpassung des Arbeitsverhältnisses. Dazu gehört die Anpassung der Dauer oder Lage der Arbeitszeit, die Anpassung des Arbeitsplatzes oder sonstiger Arbeitsarrangements.

- Es ist ein "Betriebliches Übergangsmanagement" zu schaffen, um Anpassungsrechte, betriebliche Interessen und Wünsche anderer Beschäftigter miteinander abzustimmen und zu verhandeln. Hierfür bedarf es auf betrieblicher Ebene entsprechender Mitbestimmungsrechte.

- Für die Sicherung des Lebensunterhalts der Betroffenen kommen unterschiedliche Modelle zwischen Entgeltersatz und Sicherung des Existenzminimums in Betracht - abhängig von gesellschaftlichen, sozialpolitischen und betrieblichen Interessen. Je nach Situation ist der Anspruch gegen den Arbeitgeber oder gegen Sozialversicherungsträger zu richten.

Die Möglichkeit von Teilleistungen für Fälle der Gleichzeitigkeit privater Interessen und Erwerbsarbeit sollte zu einem Grundprinzip der sozialen Sicherung werden.

Projektleitung und -bearbeitung

Projektleitung

Prof. Dr. Eva Kocher
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Juristische Fakultät

Prof. Dr. Felix Welti
Universität Kassel
Institut für Sozialwesen

Bearbeitung

Henning Groskreutz

Dr. Susanne Drescher
Universität Duisburg-Essen Institut Arbeit und Qualifikation IAQ

Dr. Johanna Wenckebach
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Juristische Fakultät

Barbara Zimmer
Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg
Referat Gesunde Hochschule

Dr. Ghazaleh Nassibi
DGB Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand
Referat Tarifkoordination

Dr. Christian Paschke
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Juristische Fakultät

Kontakt

Christina Schildmann
Hans-Böckler-Stiftung
Forschungsförderung

Zugehörige Themen

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