Quelle: HBS
Stipendien: Stipendium für Studierende
Mit unseren Stipendien fördern wir junge Menschen, die studieren möchten oder bereits studieren; die überdurchschnittliche Leistungen sowie gewerkschaftliches und/oder gesellschaftspolitisches Engagement erbringen.
Wir fördern junge Menschen, die überdurchschnittliche Leistungen sowie gewerkschaftliches und/oder gesellschaftspolitisches Engagement erbringen.
Die Hans-Böckler-Stiftung möchte mit ihren Stipendien zu mehr Chancengleichheit im Bildungswesen beitragen. Daher wollen wir auch den jungen Menschen ein erfolgreiches Studium ermöglichen, für die der Weg an die Hochschule keine Selbstverständlichkeit ist.
Wir fördern junge Menschen, die überdurchschnittliche Leistungen erbringen, sich gewerkschaftlich, gesellschaftspolitisch oder sozial engagieren und auch in Zukunft Verantwortung in unserer Gesellschaft übernehmen wollen. Diese Kriterien werden vor dem Hintergrund der jeweiligen Biographie betrachtet.
Grundlage für die Förderung sind das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und die zusätzlichen Nebenbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Förderung begabter Student*innen. Bewerber*innen müssen dem Grunde nach BAföG berechtigt sein.
Wir fördern:
- Vollzeitstudiengänge
- das Erststudium (Bachelor/Master/Diplom/Staatsexamen) an staatlichen/staatlich anerkannten Hochschulen
- das Erststudium (Bachelor/Master/Diplom) an staatlich/staatlich anerkannten Akademien, die Abschlüsse verleihen, die nach Landesrecht Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind
- duale Studiengänge
- das Studium an einer Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz
- Studierende, die über den Ersten, Zweiten oder Dritten Bildungsweg an die Hochschule gelangen
Wie lange wird gefördert?
Die Stiftung fördert nach Möglichkeit bis zum erfolgreichen Ende des Studiums. Einzige Bedingung: der Abschluss muss in der durch das BAföG festgelegten Förderungshöchstdauer abgelegt werden.
Wir fördern nicht:
- Studierende mit weniger als drei Semestern verbleibender Regelstudienzeit ab dem Beginn der Förderung (diese Regelung gilt nicht für Bachelor-Studiengänge, wenn konsekutiv der Master angestrebt wird)
- Masterstudiengänge, die kürzer als 3 Semester sind. Masterstudiengänge werden nur gefördert, wenn der vorherige Abschluss ein Bachelor ist
- Studierende, die nach mehr als 4 Semestern ihr Studienfach gewechselt haben (oder während des Masters einen Wechsel vorgenommen haben)
- Personen ohne BAföG-Anspruch (dem Grunde nach)
- reine Auslandsaufenthalte bzw. Reisestipendien
- Teilzeitstudiengänge
- Masterstudiengänge außerhalb Europas (bei einer Bewerbung zum Master). Dies gilt auch, wenn direkt mit dem Masterbeginn ein Auslandssemester geplant ist.
Voraussetzung
Ein zügiges Studium im Rahmen der Regelstudienzeit wird erwartet.
Eine Bewerbung nach dem 3. Semester im Bachelor ist möglich, wenn im Anschluss ein Master angestrebt wird.
Für eine Bewerbung zum Master muss der Nachweis einer eingereichten Bachelorarbeit der Bewerbung beigefügt werden.
Eine Aufnahme zum Master erfolgt nur, wenn das Bachelorzeugnis vorliegt.
Bewerber*innen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung das Sprachniveau C1 nachweisen.
Eine BAföG-Berechtigung dem Grunde nach liegt vor, wenn
- der Studiengang BAföG berechtigt ist.
- die Bewerber*innen deutsche Staatsbürger*innen, europäische Staatsbürger*innen, Bildungsinländer*innen, anerkannte Asylbewerber*innen, Geflüchtete mit Bleibeperspektive nach BAföG § 8 sind oder über eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz ($ 24 Aufenthaltsgesetz) verfügen.
- die Bewerber*innen zu Beginn des Studium in der Regel das 45. Lebensjahr nicht vollendet haben.
- es sich um eine Erststudium handelt (bzw. bisher weniger als zwei BAföG-berechtigte Ausbildungen absolviert wurden) und
- bisher weniger als vier Semester in einem anderen Studiengang studiert (Abbruch oder Wechsel) wurde. (Für die Förderung eines Masters hat ein Wechsel im Bachelor keine Relevanz.)
Um festzustellen, ob eine BAFÖG-Berechtigung vorliegt, können folgende Seiten weiterhelfen:
- www.bafoeg-rechner.de (gute Zusammenfassung der BAföG Inhalte,
- BAföG-Webseite
- Deutsches Studentenwerk
- Bundesausbildungsfördergesetz BAföG
- Allgemeiner Studierendenausschuss der Hochschule / Universität
- Literaturhinweis: Deutsches Studentenwerk (Hrsg.) (2022). Bundesausbildungsfördergesetz mit Erläuterungen. 28. Auflage. Reguvis Fachmedien.
Im Zweifelsfall lohnt es sich, einen BAföG-Antrag zu stellen und sich mit dem Bescheid auf ein Stipendium zu bewerben.
Kontakt
Fragen zur Bewerbung beantworten wir gern: Mails an bewerbung[at]boeckler.de.
Anders als beim BAföG muss man ein Stipendium nicht zurückzahlen.
Die materielle Förderung im Rahmen der Grundförderung
Die materielle Förderung wird nach den Richtlinien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vergeben (ab 01.10.2024):
- bis zu 855 Euro BAföG-Höchstsatz pro Monat;
- 300 Euro Studienkostenpauschale (erhält jede*r Stipendiat*in);
- ggf. ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von max.137/233 Euro pro Monat
Zusätzlich zu dem Grundstipendium kann ein Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro pro Monat gezahlt werden, wenn mindestens für ein im Haushalt lebendes Kind das Personensorgerecht besteht.
Das Stipendium wird auch in den vorlesungsfreien Zeiten gezahlt.
Alle Leistungen erfolgen nach den Rahmenrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen besteht nicht.
Elterliches Einkommen bzw. eigenes Einkommen (von mehr als 520 Euro) wird bei der Berechnung der Höhe des Stipendiums berücksichtigt. Die Studienkostenpauschale von 300 Euro pro Monat erhält jede*r Stipendiat*in der HBS.
Förderung im Ausland
Von besonderer Bedeutung ist die Unterstützung von Auslandsaufenthalten, die für einen erfolgreichen Einstieg in den Beruf und die weitere Karriere immer wichtiger werden. Dabei handelt es sich um studienbezogene Sprachkurse, kurze studienbezogene Auslandsaufenthalte oder um ein Auslandsstudium, das im Regelfall für ein akademisches Jahr gewährt werden kann. Anträge, die sich ausschließlich auf die Förderung eines Auslandsaufenthaltes beziehen, können nicht gestellt werden. Ein Studium an einer Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz kann gefördert werden. Darüber hinaus kann im Masterstudiengang auch ein Studium außerhalb Europas gefördert werden, wenn eine besondere Begründung dafür gegeben werden kann. Eventuell anfallende Studiengebühren können bis zu einer Höhe von 10.000 Euro pro Studienjahr erstattet werden.
Kontakt
Fragen zur Bewerbung beantworten wir gern: bewerbung[at]boeckler.de.
Die Hans-Böckler-Stiftung bietet ihren Stipendiatinnen und Stipendiaten über die finanzielle Unterstützung hinaus noch viel mehr. Unsere vielfältige ideelle Förderung und die in der Stiftung vorhandenen fachlichen Kompetenzen tragen nachweisbar zum Erfolg unserer Stipendiatinnen und Stipendiaten bei.
Unser vielfältiges studienbegleitendes Programm steht im Mittelpunkt unserer ideellen Begabtenförderung. Jedes Jahr werden mehr als 100 Seminare, Workshops und Reisen ins In- und Ausland angeboten. Die Bandbreite reicht von fachspezifischen Sujets über gesellschaftspolitische oder wissenschaftliche Themen bis hin zu Bildungsangeboten, die unseren Stipendiatinnen und Stipendiaten Schlüsselqualifikationen vermitteln. Selbstverständlich gibt es auch Seminare zur beruflichen Orientierung und für einen guten Übergang vom Studium in den Beruf. Etwa Angebote für die eigene Entwicklung und das Umsetzen der persönlichen Ziele. Auf dieser Basis können sich alle Stipendiatinnen und Stipendiaten sehr gut auf eine qualifizierte und von sozialer Verantwortung geprägte Berufstätigkeit vorbereiten.
Viele der Veranstaltungen entwickeln und führen die Stipendiatinnen und Stipendiaten gemeinsam mit der Stiftung durch und erwerben so weitere Qualifikationen für Studium, Hochschulkarriere oder andere Berufsbereiche. Die Hans-Böckler-Stiftung unterstützt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten also nicht nur mit einem Stipendium, sondern umfassend auf vielen verschiedenen Ebenen: Vernetzung, Austausch, Ausbau der eigenen Kompetenzen, Reisen, am Wissen anderer teilhaben und fachübergreifende Synergieeffekte für die eigene wissenschaftliche Forschung.
Beratung
Zum studienbegleitenden Programm gehört die Beratung zu Fragen der Förderung, des Studiums, des Berufseinstiegs und bei persönlichen Problemen.
Praktikaprogramm
Die Auseinandersetzung mit beruflichen Perspektiven und die konkrete Unterstützung beim Berufseinstieg spielen in der Studienförderung eine zentrale Rolle. Dem wird die Stiftung auch durch ihr Praktikaprogramm gerecht. Stipendiatinnen und Stipendiaten in der Förderung können Praktika absolvieren, in denen die erworbenen wissenschaftlichen Qualifikationen mit berufspraktischen Erfahrungen verbunden werden. Auf diese Weise können sie sich besser auf den Übergang in den Beruf vorbereiten. Die Stiftung bezuschusst die Vergütung dieser Praktika.
Mentoringprogramm
Die Hans-Böckler-Stiftung unterhält seit 2010 ein bundesweites Mentoringprogramm für ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten, die sich am Ende ihres Studiums bzw. ihrer Promotion befinden. Sie werden von ehemaligen Stipendiatinnen und Stipendiaten beraten und unterstützt. Diese stehen mit beiden Beinen im Berufsleben, kennen den Alltag ihrer jeweiligen Branche und beherrschen die informellen Spielregeln auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb können sie hervorragend den erfolgreichen Berufseinstieg begleiten. Das Mentoringprogramm läuft über 12 Monate und besteht aus drei Workshops, die neben dem persönlichen Kontakt zu den Mentorinnen und Mentoren Kompetenzen für Bewerbungen und den persönlichen Auftritt vermitteln.
Projekte und Beratung
Zum studienbegleitenden Programm der Hans-Böckler-Stiftung gehören ebenfalls stipendiatische Projekte mit einem breiten thematischen Spektrum. Natürlich beraten wir auch umfassend zu Fragen der Förderung, des Studiums, des Berufseinstiegs und bei persönlichen Problemen.
Weitere Infos
Mehr zu unserer Ideellen Förderung mit O-Tönen von Stipendiat*innen.
Kontakt
Fragen zur Bewerbung beantworten wir gern: bewerbung[at]boeckler.de.
Die Hans-Böckler-Stiftung fördert das Studium von jungen Menschen, die in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen möchten und überdurchschnittliche Leistungen erbringen.
Die Bewerbung erfolgt als Selbstbewerbung über eine Onlinemaske.
Die Bearbeitung der Bewerbung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, eine Nachreichung von Unterlagen nach Freigabe der Bewerbung ist nicht möglich.
Alle eingegangenen Bewerbungen werden nach dem Bewerbungsschluss in der Vorauswahl auf die formale Förderfähigkeit geprüft.
Nach der Vorauswahl erfolgt die Begutachtung. Hier werden die Bewerberinnen und Bewerber von einer Vertrauensdozentin bzw. einem -dozenten und einer Stipendiatinnen- und Stipendiatengruppe zu einem Gutachtengespräch eingeladen.
Anschließend folgt noch ein abschließendes Gespräch im Auswahlausschuss. Der Auswahlausschuss setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des DGB und seiner Einzelgewerkschaften sowie der Vertrauensdozentinnen und -dozenten und der Stipendiatinnen und Stipendiaten. Sie alle treffen gemeinsam die Entscheidung über die Bewerbung.
Diese Gespräche finden in der Regel in Präsenz in Düsseldorf statt. Die Möglichkeit ein Online-Auswahlgespräch zu führen ist immer dann gegeben, wenn dokumentierbare weiterbildungs- oder studienspezifische Verpflichtungen oder Erkrankungen zum Zeitpunkt des Auswahlausschusses vorliegen. Auch in Fällen von Pflege- oder Versorgungsverpflichtungen im familiären Rahmen besteht diese Möglichkeit.
Zwischen dem Bewerbungsschluss und der Entscheidung des Auswahlausschusses können etwa 6 Monate vergehen.
Änderungen der Studienform und/oder des Studienbeginns im Verlauf des Bewerbungsprozesses sowie nach Erhalt einer Förderzusage sind dem Referat Bewerbung umgehend mitzuteilen.
Auswahlkriterien
Neben den formalen Fördergrundsätzen nach den Richtlinien des BAföG gibt es die spezifischen Förderkriterien der Hans-Böckler-Stiftung, nach denen wir unsere Auswahl treffen.
Sowohl überdurchschnittliche (Studien)Leistungen wie auch erkennbares gewerkschaftspolitisches, gesellschaftspolitisches und/oder soziales Engagement werden erwartet. Dabei verfahren wir nach dem Grundsatz der Gleichgewichtung der Kriterien Leistung und Engagement: Weder Leistung noch Engagement wird ein Vorrang eingeräumt. Beide Kriterien müssen erfüllt sein. Eine leichte Abweichung nach unten kann immer durch ein herausragendes Engagement oder überdurchschnittliche Leistungen ausgeglichen werden.
Ein weiteres zentrales Element der stiftungseigenen Auswahlkriterien ist die Würdigung der Gesamtbiografie, womit die Rahmenbedingungen für Leistungen und Engagement berücksichtigt werden.
Sollte das Stipendium aus persönlichen Gründen oder aufgrund eines nicht erhaltenen Studienplatzes nicht angetreten werden können, erlischt die Förderzusage. Eine Wiederbewerbung ist zum nächsten Bewerbungsschluss möglich.
Kontakt
Fragen zur Bewerbung beantworten wir gern: bewerbung[at]boeckler.de.
Die Bewerbung für ein Stipendium läuft ausschließlich online.
Informationen zu den aktuellen Bewerbungsfristen auf unserer Seite
"Fristen & Termine"
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Stipendium sowie die Bewerbungs- und Auswahlverfahren