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Stipendien

: Promotionsverbünde

Wir fördern Promotionskollegs und Nachwuchsforschungsgruppen

Die Hans-Böckler-Stiftung ist eine der wenigen Institutionen, die schwerpunktmäßig Promotionsverbünde fördert - mehr als 70 inzwischen. In den Kollegs arbeiten bis zu 12 Promovend*innen gemeinsam an einem Thema. Etwa zur Politischen Ökonomie der Ungleichheit, zur Inklusion und Bildung oder nachhaltiger Mobilität. In unseren Nachwuchsforschungsgruppen bieten wir jüngeren Wissenschaftler*innen die Möglichkeit, bis zu drei Promotionen zu begleiten. Das Programm ist offen für alle wissenschaftlichen Disziplinen.

Kollegs und Gruppen suchen in unserer Datenbank
Hinweise zur Beantragung eines Promotionskollegs (pdf)
Hinweise zur Beantragung einer Nachwuchs­forschungs­gruppe (pdf)
Antragsformular (dotx)

Aktuelle Ausschreibungen für Stipendien im Rahmen von Promotionsverbünden

Fristen für die Antragstellung sind der 31. Januar und 15. September.

Grundsätze und Ziele

Promotionskollegs sollen:

  • die individuelle Förderung mit den Vorteilen einer Integration in wissenschaftliche Arbeitszusammenhänge verbinden.
  • ein qualifiziertes und strukturiertes Förderprogramm anbieten, das Kooperation, wissenschaftlichen Austausch und auch ein notwendiges Maß an Wettbewerb und gegenseitiger Kontrolle mit dem Ziel zulässt, die Ausbildungsbedingungen zu optimieren und die Bearbeitungszeiten zu reduzieren.
  • gezielte Angebote machen, z. B. in Methodenfragen, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen oder in speziellen Wissenschaftswerkstätten. Anzustreben sind auch internationale Kontakte und Kooperationen mit wissenschaftlichen Einrichtungen im Zuge der Europäisierung und Internationalisierung der Wissenschaftslandschaft und der wissenschaftlichen Politikberatung.
  • eine gemeinsame Betreuung durch die beteiligten Wissenschaftler*innen gewährleisten, um das wissenschaftliche Expertiseangebot zu erweitern, die Betreuung transparent zu gestalten und somit qualitativ und organisatorisch zu verbessern.
  • den Promovend*innen Feedback-Chancen eröffnen, die Orientierung in der Scientific Community fördern, soziale und wissenschaftliche Isolation überwinden und Risiken der Promotionsphase minimieren.

Inhaltliche Gestaltung

Zur Verwirklichung der vorgenannten Grundsätze und Ziele werden die folgenden Empfehlungen gegeben:

  • Promotionskollegs als interdisziplinär angelegte Forschungsverbünde sollen von mindestens drei Hochschullehrer*innen (mit Promotionsrecht) betreut werden.
  • Die Themen sollen sich durch originelle Fragestellungen und methodische Innovationen jenseits der Routineforschung auszeichnen. Sie sollen sich an den Leitthemen der Hans-Böckler-Stiftung orientieren.
  • Das begleitende Studienprogramm soll auf den Forschungskontext zugeschnitten sein und die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen ermöglichen. Es soll über die üblichen Kolloquien hinausgehen und Veranstaltungsformen anbieten, die den Promotionsprozess fördern, z. B. Workshops oder spezielle Seminare mit Gastwissenschaftler*innen.

Antragsverfahren

Anträge auf Einrichtung eines Promotionskollegs werden durch die Hans-Böckler-Stiftung wie folgt bearbeitet:

  1. Einreichung einer Antragsskizze
  2. Vorprüfung der Antragsskizze
  3. Entscheidung der Vorstandskommission Wissenschaft (Auf Grundlage der Antragsskizze entscheidet die Vorstandskommission Wissenschaft, ob der Antrag weiter verfolgt wird oder nicht.)
  4. Aufforderung zum Vollantrag
  5. Begutachtung und Entscheidung im Auswahlausschuss Promotion

Hinweis: Es gibt die Möglichkeit der Beantragung einer zweiten Förderphase für drei Jahre. Die Antragsstellung erfolgt zum Ende der ersten Förderphase.

Ausstattung

Im Rahmen des Vollantrags können bereits Stipendien, Personal und Sachkosten  zur Durchführung des Promotionskollegs beantragt werden. Zusätzliche Sachkosten können während der Laufzeit beantragt werden.

Stipendien

Für ein Promotionskolleg werden max. bis zu 12 Stipendien vergeben. Die Stipendien werden von der Stiftung direkt an die Stipendiat*innen ausgezahlt. Die Anzahl der beantragten Stipendien muss durch den Vollantrag begründet werden.

Personalausstattung

Die Finanzierung einer PostDoc-Stelle zu 100 Prozent (derzeit max. 86.100 Euro jährlich inkl. Arbeitgeberanteil) mit einer Laufzeit von bis zu viereinhalb Jahren. Bei der Auswahl der Besetzung der PostDoc-Stelle ist das Referat Bewerbung einzubeziehen. Zusätzlich können bis zu 7.500 Euro jährlich für eine studentische Hilfskraft beantragt werden.

Sachkosten

Die Antragssteller*innen können jährlich eine Kollegpauschale von 6.000 Euro (bei acht Stipendien) und max. 9.000 Euro bei zwölf Promotionsstipendien beantragen. Jährlich kann ein bedarfsabhängiger Zuschuss von bis zu 15.000 Euro für Workshops und Tagungen beantragt werden. Für die Veröffentlichung von Stipendien- bzw. Stellenausschreibungen können einmalig bis zu 2.000 Euro beantragt werden. Ebenso können einmalig 2.000 Euro für die Einrichtung und Pflege einer Kolleg-Website beantragt werden.

Die Hans-Böckler-Stiftung erwartet, dass die beteiligten Hochschulen ebenfalls Ressourcen für das Kolleg bereitstellen, insbesondere Raumkapazitäten und technische Ausstattungen. Diese Mittel sind im Antrag aufzuführen.

Vergabe der Stipendien

Die Stipendien für bewilligte Promotionskollegs werden öffentlich ausgeschrieben. Die Vergabe der Stipendien erfolgt nach den „Nebenbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für die Förderung begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler“ sowie den Auswahl- und Förderkriterien der Hans-Böckler-Stiftung. Dabei werden insbesondere die Güte des Dissertationsexposés, die wissenschaftliche Qualifikation der Bewerber*innen sowie deren in der Ausschreibung gefordertes gewerkschaftliches bzw. gesellschaftspolitisches Engagement gewürdigt.

Für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren wird zwischen der Stiftung und dem Promotionskolleg ein Zeitplan vereinbart. Dieser Zeitplan muss genügend Raum für eine sorgfältige Erarbeitung der Exposés bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, für die Vorauswahl durch die Stiftung und für die Begutachtung im Vorfeld der Stipendienvergabe vorsehen. Spätestens 12 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist müssen die Anträge bei der Stiftung eingegangen sein, ansonsten verfallen die Stipendien.

Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme obliegt dem Auswahlausschuss Promotion. Die Mitglieder des Auswahlausschusses treffen auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen und der beiden Gutachten (Vertrauensdozent*in und Stipendiat*innengruppe) eine Entscheidung im Vergleich aller Bewerber*innen nach sachlichen Kriterien unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Gesamtstipendien. Das Ergebnis wird den Antragsteller*innen unverzüglich mitgeteilt.

Rückfragen und Einreichung der Antragsskizze

Rückfragen senden Sie bitte per Mail an skizze-promotionsverbund[at]boeckler.de

Die Einreichung der Antragsskizze erfolgt ebenfalls über skizze-promotionsverbund[at]boeckler.de

Grundsätze und Ziele

Die Hans-Böckler-Stiftung macht mit diesem Programm der jüngeren Forscher*innen-Generation ein Angebot zur Kooperation. Über die Promotionsförderung soll der Anschluss an neuere Diskurse in der Forschungslandschaft gefunden werden. Mit der Förderung innovativer Fragestellungen will die Hans-Böckler-Stiftung auch zum Dialog zwischen den Gewerkschaften und der jungen Wissenschaftler*innen-Generation beitragen. Das Programm ist offen für alle wissenschaftlichen Disziplinen. Bevorzugt werden Anträge behandelt, die mit den Leitthemen der Hans-Böckler-Stiftung kompatibel sind.

Antragsberechtigung

In einer Nachwuchsforschungsgruppe soll jüngeren Wissenschaftler*innen auf Juniorprofessuren, habilitierten jüngeren Hochschuldozent*innen und Hochschullehrer*innen im Rahmen von Erstberufungen die Möglichkeit eröffnet werden, bis zu drei Doktorand*innen in einem thematischen Kontext zu promovieren.

Die thematische Ausrichtung der Nachwuchsforschungsgruppe soll überschaubar fokussiert sein, so dass sie von einer*m Betreuer*in produktiv und erfolgreich begleitet werden kann und zugleich eine Kooperation der Promovierenden untereinander ermöglicht.

Antragsverfahren

Anträge auf Einrichtung einer Nachwuchsforschungsgruppe werden durch die Hans-Böckler-Stiftung wie folgt bearbeitet:

  1. Einreichung einer Antragsskizze
  2. Vorprüfung der Antragsskizze
  3. Entscheidung der Vorstandskommission Wissenschaft (Auf Grundlage der Antragsskizze entscheidet die Vorstandskommission Wissenschaft, ob der Antrag weiter verfolgt wird oder nicht.)
  4. Aufforderung zum Vollantrag
  5. Begutachtung und Entscheidung im Auswahlausschuss Promotion

Ausstattung

Im Rahmen des Vollantrags können bereits Stipendien, Personal und Sachkosten  zur Durchführung der Nachwuchsforschungsgruppe beantragt werden. Zusätzliche Sachkosten können während der Laufzeit beantragt werden.

Stipendien

Für eine Nachwuchsforschungsgruppe werden bis zu drei Stipendien vergeben. Die Stipendien werden von der Stiftung direkt an die Stipendiat*innen ausgezahlt. Die Anzahl der beantragten Stipendien muss sich aus dem Vollantrag begründen.

Personalausstattung

Jährlich können bis zu 3.750 Euro für eine studentische Hilfskraft beantragt werden.

Sachkosten

Die Antragssteller*innen können jährlich eine Pauschale von 3.000 Euro beantragen. Zusätzlich kann jährlich ein bedarfsabhängiger Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für Workshops und Tagungen beantragt werden. Für die Veröffentlichung von Stipendienausschreibungen können einmalig bis zu 2.000 Euro beantragt werden. Ebenso können einmalig 1.500 Euro für die Einrichtung und Pflege einer NFG-Website beantragt werden.

Die Hans-Böckler-Stiftung erwartet, dass die beteiligten Hochschulen ebenfalls Ressourcen für das Kolleg bereitstellen, insbesondere Raumkapazitäten und technische Ausstattungen. Diese Mittel sind im Antrag aufzuführen.

Vergabe der Stipendien

Die Stipendien für bewilligte Promotionskollegs werden öffentlich ausgeschrieben. Die Vergabe der Stipendien erfolgt nach den „Nebenbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für die Förderung begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler“ sowie den Auswahl- und Förderkriterien der Hans-Böckler-Stiftung. Dabei werden insbesondere die Güte des Dissertationsexposés, die wissenschaftliche Qualifikation der Bewerber*innen sowie deren in der Ausschreibung gefordertes gewerkschaftliches bzw. gesellschaftspolitisches Engagement gewürdigt.

Für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren wird zwischen der Stiftung und der Nachwuchsforschungsgruppe ein Zeitplan vereinbart. Dieser Zeitplan muss genügend Raum für eine sorgfältige Erarbeitung der Exposés bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, für die Vorauswahl durch die Stiftung und für die Begutachtung im Vorfeld der Stipendienvergabe vorsehen. Spätestens 12 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist müssen die Anträge bei der Stiftung eingegangen sein, ansonsten verfallen die Stipendien.

Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme obliegt dem Auswahlausschuss Promotion. Die Mitglieder des Auswahlausschusses treffen auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen und der beiden Gutachten (Vertrauensdozent*in und Stipendiat*innengruppe) eine Entscheidung im Vergleich aller Bewerber*innen nach sachlichen Kriterien unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Gesamtstipendien. Das Ergebnis wird den Antragsteller*innen unverzüglich mitgeteilt.

Rückfragen

Rückfragen senden Sie bitte per Mail an skizze-promotionsverbund[at]boeckler.de

Die Einreichung der Antragsskizze erfolgt ebenfalls über skizze-promotionsverbund[at]boeckler.de

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