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Untersuchung vom Herbst 2019: Studie zu „Zonar“: Forscher sehen Anzeichen, dass Onlinehändler Zalando auf Kritik reagiert – Studie in einem Punkt geändert

23.03.2020

 

Eine im Herbst 2019 erschienene Studie von Soziologen der Humboldt-Universität zu Berlin, die eine Mitarbeiter-Bewertungs-Software des Online-Händlers Zalando beleuchtet, wird in einem Punkt korrigiert. In ihrer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie bewerten die Forscher Prof. Dr. Philipp Staab und Sascha-Christopher Geschke das Software-Tool „Zonar“ auf Basis von Präsentationsunterlagen, von Interviews mit zehn Beschäftigten sowie Expertengesprächen als „sehr umfassendes, quasi panoptisches System der Leistungskontrolle“. Das Betriebsklima leide, der Stress nehme zu, schreiben die Soziologen über Folgen des Einsatzes. Derzeit prüft die Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin das Tool. Das Unternehmen hatte die Behörde nach der Veröffentlichung der Studie selbst auf „Zonar“ hingewiesen.

 

Das kritische Fazit in der Studie bleibe von der Korrektur unberührt, betonen die Wissenschaftler. An der Software und deren Einsatz hat es seit der Veröffentlichung der Studie nach Kenntnis der Autoren Veränderungen gegeben. So solle der Name „Zonar“ künftig nicht mehr verwendet werden. „Ob es hier nur um das Aussondern eines verbrannten Begriffs geht oder ob Zalando in der Überarbeitung der Software die von uns dokumentierte Kritik von Beschäftigten zum Anlass für einen echten Kurswechsel genommen hat, bleibt abzuwarten“, sagt der Soziologieprofessor Staab. Nach Medienberichten soll auch erstmalig ein Betriebsrat nach deutschem Recht für die Konzernmutter Zalando SE gewählt werden.

 

Das Zalando-Management hatte während des Forschungsprojekts im vergangenen Jahr Anfragen der Wissenschaftler für Interviews abgelehnt, mit denen auch dessen Position in der Studie dokumentiert werden sollte. Nach Erscheinen der Untersuchung im November machten dann vom Unternehmen beauftrage Anwälte sowohl bei den Wissenschaftlern als auch bei der Hans-Böckler-Stiftung Unterlassungsansprüche geltend. Diese bezogen sich zunächst auf insgesamt acht Passagen in der 62-seitigen Studie, die zum Teil Kernaussagen berührten. Weder die Wissenschaftler noch die Hans-Böckler-Stiftung gaben Unterlassungserklärungen ab.

 

Kurz vor Weihnachten stellte die Zalando SE dann beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf einstweilige Verfügung – allerdings nur noch zu zwei der zuvor monierten acht Aussagen. In der schriftlichen Anhörung beider Seiten reduzierte der Modehändler die Zahl der angegriffenen Aussagen dann auf eine. Die Forscher hatten geschrieben: „Wir konnten keine Hinweise darauf finden, dass hier irgendeine Form der Mitbestimmung“ (durch Betriebsräte) „erfolgte“, wobei die begrenzte Quellenlage in der Studie von vornherein transparent gemacht worden war. In erster Instanz lehnte das Landgericht Hamburg den Antrag der Zalando SE gegen diese Aussage ab.

 

Das Oberlandesgericht Hamburg wertete diese Aussage in zweiter Instanz anders und untersagte den Forschern sowie der Herausgeberin, diese Aussage weiterhin aufrecht zu erhalten. Zalando hatte im Verfahren beim Landgericht Beschlüsse eines Gesamtbetriebsrats einer einzelnen von Zalandos zahlreichen Tochterfirmen, der Zalando Logistics SE, vorgelegt, zu der die Forscher während der Untersuchung keinen Kontakt hatten. 

 

Die Studie wird nun an den entsprechenden Stellen angepasst. Die Forscher dokumentieren diesen Prozess in einem Vorwort zur Studie.
 

Zur Studie (pdf)

 

Kontakt:

 

Rainer Jung

Leiter Pressestelle

 

 

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