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Praxistipp: Personalbedarf strategisch planen

Ausgabe 05/2024

Das Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung (I.M.U.) wertet regelmäßig Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus und zeigt anhand von Beispielen, worauf es ankommt. Mit der Reihe Praxistipp stellen wir in jeder Ausgabe eine Auswertung vor.

Wer in Zukunft nicht ohne Fachkräfte dastehen will, muss Aus- und Weiterbildung gut planen. Von den Unternehmen verlangt das viel Weitsicht. Mit Betriebsvereinbarungen zur strategischen Personalplanung haben sich zwei Unternehmen auf diese Herausforderung eingestellt: der Spezialchemikalienhersteller Evonik und die Deutsche Telekom.

Während Evonik bis 2016 noch über den eigenen Bedarf ausgebildet hatte, richtet es nun seine Ausbildung auf den Personalbedarf aus. Zentraler Baustein der strategischen Personalplanung ist ein IT-gestütztes Planungstool, auf das sich Betriebsrat und Arbeitgeber verständigt haben. Es berücksichtigt Wachstum, Struktureffekte sowie veränderte tarifliche Regelungen und berechnet daraus den Personalbedarf für die kommenden fünf Jahre.

Dabei sieht sich das Unternehmen mit zwei gegenläufigen Entwicklungen konfrontiert: Einerseits geht die Zahl der Bewerber um eine Ausbildung am Standort Marl zurück, andererseits steigt der Personalbedarf, weil immer mehr ältere Belegschaftsmitglieder Anspruch auf kürzere Arbeitszeiten haben. Daher spricht der Konzern nicht ganz ausbildungsreife Jugendliche mit bezahlten Jahrespraktika an. Eine weitere Maßnahme, die sich aus der Personalplanung ableitet: Beschäftigte, deren Arbeitsplatz wegfällt, auf neue Tätigkeiten umzuschulen.

Auch die Deutsche Telekom will die Personalentwicklung nicht dem Zufall überlassen und setzt auf ein Skill-Management. Dabei werden Jobprofile entwickelt und mit den Fähigkeiten der Beschäftigten abgeglichen. So ergibt sich der Bedarf für Qualifizierungen und für die Rekrutierung von Fachkräften. Die Vereinbarung soll Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung sichern.

Für den Betriebsrat galt es aber auch, negative Konsequenzen für die Beschäftigten auszuschließen. Damit durch die Datenerhebung nicht eine gläserne Belegschaft entsteht, wurden Zugriffsrechte und Auswertungsmöglichkeiten auf das Wesentliche beschränkt. Wichtig war dem Betriebsrat auch, dass zunächst ein transparentes unternehmensinternes Verzeichnis aller relevanten Jobs erstellt und und den Beschäftigten ein möglichst großer Spielraum beim Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen eingeräumt wird.

Das Referat Personalplanung und Mitbestimmung am I.M.U. bietet Interessenvertretungen Schulung und Beratung zu strategischer Personalplanung. Ansprechpartner am I.M.U. ist Jan-Paul Giertz.

Mehr zum Thema:

Die Porträts zum Nachlesen: Mitbestimmungsportal - Betriebs- & Dienstvereinbarungen

Weitere Fragen an: betriebsvereinbarung[at]boeckler.de

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