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Magazin Mitbestimmung

Leiharbeit: Noch immer ein gutes Geschäft

Ausgabe 05/2012

Das richterliche Aus für die Dumping-Gewerkschaft CGZP hat der Leiharbeitsbranche nicht geschadet. Die Zahl der Leiharbeiter nimmt wieder zu. Zusätzlich breitet sich schon ein neues Sparmodell aus: Die Werkverträge. Von Joachim F. Tornau

So groß wie der Jubel bei den Gewerkschaften, so laut war das Wehklagen in der Leiharbeitsbranche. Als das Bundesarbeitsgericht der Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) im Dezember 2010 die Tariffähigkeit absprach, wurden allseits gewaltige Folgen vorhergesagt. Hunderttausende Leiharbeitnehmer, die nach den Dumping-Tarifverträgen der CGZP bezahlt worden waren, könnten nachträglich die Differenz zum Lohn eines vergleichbaren Stammbeschäftigten einklagen, hieß es. Und auch die Sozialversicherungsbeiträge müssten komplett neu berechnet werden. Von milliardenschweren Nachforderungen war die Rede – die Branche warnte vor massenhaften Insolvenzen. Knapp anderthalb Jahre später ist von einem K.o. für die Leiharbeit nichts mehr zu spüren. Zwar gehören die christlichen Billiglöhne der Vergangenheit an, und seit einem Jahr gilt sogar ein bescheidener gesetzlicher Mindestlohn von 7,89 Euro in den alten Bundesländern und 7,01 Euro in den neuen. Zum 1. Januar steigt er auf 8,18 bzw. 7,50 Euro. Doch zugleich boomt die Leiharbeit wie nie. Im Juni des letzten Jahres zählte die Bundesanstalt für Arbeit rund 17 400 Verleihbetriebe in Deutschland – knapp fünf Prozent mehr als bei der höchstrichterlichen Entscheidung gegen die CGZP. Die Zahl der Leih­arbeiter kletterte im selben Zeitraum um mehr als zehn Prozent und übersprang erstmals die Marke von 900 000.

„Die Zahlen spiegeln den Konjunkturverlauf der deutschen Wirtschaft wider“, freut sich Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), und befindet, seine Branche sei „unverzichtbar“. Der iGZ ist mit rund 2500 Mitgliedsunternehmen der größte Arbeitgeberverband der Leiharbeitswirtschaft – und eifrig um Imageverbesserung bemüht: Kürzlich verabschiedete er sogar einen eigenen „Ethik-Kodex“. Der im vergangenen Jahr neu gegründete Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP), in dem auch der frühere CGZP-Tarifpartner AMP (Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister) aufgegangen ist, vertritt rund 1850 Betriebe.

KAUM INSOLVENZEN WEGEN NACHFORDERUNGEN

Der Branche geht es gut, das Geschäft lohnt sich noch immer. Und von der angekündigten Pleitewelle ist noch nicht einmal ein Rinnsal zu sehen: Dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen seien nur drei Insolvenzanträge bekannt, für die Beitragsnachforderungen wegen der CGZP-Tarifunfähigkeit verantwortlich sein sollen, antwortete die Bundesregierung im Februar auf eine kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion. Und nicht um Riesensummen ging es dabei, sondern um gerade einmal 20.000 Euro. Insgesamt. Auch sonst werden sich die Nachforderungen der Sozialkassen offenbar im Rahmen halten. Nachdem rund ein Fünftel der etwa 3100 fälligen Betriebsprüfungen abgeschlossen waren, summierten sich die verlangten Nachzahlungen nach Angaben der Bundesregierung auf nur 14,4 Millionen Euro. Milliardenbeträge werden so wohl nicht mehr zusammenkommen. Gleichwohl sorgt sich die Regierung um den Erhalt der Branche. Die Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen und der Fortbestand von Leiharbeitsunternehmen habe „gleichermaßen hohe Bedeutung“, heißt es in der Antwort auf die Grünen-Anfrage. Es müsse daher „im Rahmen der rechtlichen Maßgaben darauf geachtet werden, dass die Beitragsforderungen nicht zu einer wirtschaftlichen Schieflage der Zeitarbeitsbranche führen, die erheblichen Anteil am wirtschaftlichen Aufschwung hat“. Die Hoffnung der Branche ruht aber nicht nur auf der Berliner Koalition, sondern auch auf den Gerichten, die sich noch immer an der CGZP abarbeiten. Etliche Leiharbeitsfirmen versuchen, juristisch geltend zu machen, dass sie auf deren Tariffähigkeit hätten vertrauen dürfen. Experten wie der Münsteraner Arbeitsrechtler Peter Schüren halten diese Argumentation für nicht stichhaltig. Den Nutznießern der Verträge sei das Risiko klar gewesen. Sie hätten nur gehofft, es ginge gut – und das sei kein schutzwürdiges Vertrauen, meint Schüren. Doch es gibt Sozialgerichte, die das anders sehen und die Nachforderung von Beiträgen deshalb für unrechtmäßig halten – auch weil, wie das Duisburger Sozialgericht befand, die Anwendung der Billig-Tarifverträge „von staatlichen Stellen zumindest geduldet und zum Teil auch ausdrücklich empfohlen“ worden sei. Eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundessozialgerichts kann erst in diesem Monat erwartet werden. Dann soll die lang ersehnte Entscheidung fallen, ob die christliche Leiharbeitsgewerkschaft auch in der Vergangenheit tarifunfähig war – der BAG-Beschluss vom Dezember 2010 bezog sich formal nur auf die Gegenwart.

Wenn die Erfurter Richter wie erwartet bestätigen, was das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Januar urteilte, dann sind alle Tarifverträge der CGZP seit 2004 ungültig. Damit wäre der Weg für Equal-Pay-Klagen endgültig frei. Bisher waren viele Verfahren vorläufig ausgesetzt worden, um die Grundsatzentscheidung des BAG abzuwarten.Wie viele Leiharbeiter überhaupt schon vor Gericht gezogen sind, ist nicht bekannt: Eine Statistik wird nirgends geführt. Die Zeitarbeitslobby verbreitet eine Schätzung von 1500 Klagen. Manfred Frauenhoffer, Teamleiter bei der DGB Rechtsschutz GmbH in Berlin, geht von „deutlich mehr“ aus. Er ermutigt alle Betroffenen zum Gang vors Arbeitsgericht: „Leute, setzt der Ungerechtigkeit ein Ende!“ Dabei gibt es im Detail noch manche ungeklärte Rechtsfrage. Erst im Jahr 2012 will das Bundesarbeitsgericht darüber befinden, ob Ansprüche wegen tarifvertraglicher Ausschlussfristen verjährt sein könnten. Auch der konkrete Nachweis, dass ein Leiharbeiter die gleiche Arbeit wie ein Stammbeschäftigter geleistet hat, sei nicht immer leicht zu führen. „Die Klageverfahren sind aufwendig“, gibt Frauenhoffer zu. „Aber sie sind erfolgversprechend.“

LEIHARBEIT BEDEUTET DEN HALBEN LOHN

Die Kluft zwischen dem Lohn von Leiharbeitnehmern und Stammkräften eines Betriebs war nicht nur zu Zeiten des CGZP-Tarifs groß. Sie ist es auch heute noch. Laut einer aktuellen Untersuchung, die das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung erstellt hat, verdienen Leiharbeiter im Schnitt nur rund halb so viel wie ihre fest angestellten Kollegen – bei vergleichbarer Tätigkeit. Zum gleichen Ergebnis war im vergangenen Jahr auch schon eine Studie des DGB-Bundesvorstands gekommen, die auch die sozialen Folgen in den Blick nahm: Etwa jeder achte Zeitarbeiter könne von seinem Lohn nicht leben und müsse ergänzende Sozialleistungen beantragen. „Der Staat subventioniert über Hartz IV die Verleihbranche wie keine andere“, schrieb DGB-Arbeitsmarkt­experte Wilhelm Adamy. „Die Steuerzahler werden zur Kasse gebeten für das in der Branche praktizierte Lohndumping.“ Und das nicht zu knapp: Rund 500 Millionen Euro im Jahr kostet das Aufstocken der Löhne mit Hartz IV.

Was Mini-Löhne und Ungleichbehandlung für die Beschäftigten bedeuten, hat die IG Metall in ihrem jüngst erschienenen „Schwarzbuch Leiharbeit“ zusammengetragen. Im November 2011, lange nach dem Aus für die CGZP also, befragte die Gewerkschaft ihre 36 000 Mitglieder in Zeitarbeitsfirmen – nach Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Zufriedenheit. Mehr als tausend Leiharbeitnehmer schilderten zusätzlich ihre alltäglichen Erfahrungen. Sie berichteten, wie die ohnehin niedrigen Löhne mit falschen Eingruppierungen oder unbezahlten Überstunden weiter gedrückt werden. Wie sie jahrelang im selben Betrieb als Leiharbeiter tätig sind – ohne jede Hoffnung auf Übernahme. „Es zieht sich wie ein roter Faden durch die Texte: Alle beschreiben die bittere Erfahrung, trotz gleicher Leistung weder gleichen Lohn noch gleiche Rechte wie Festangestellte zu haben“, sagt IG-Metall-Vize Detlef Wetzel. „Wenn Menschen sich selbst als ‚Leihgurken‘ oder ‚Stück Fleisch‘ bezeichnen, dann sind sie ihrer Würde beraubt.“ In der laufenden Tarifrunde fordert die Metallgewerkschaft deshalb mehr Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte beim Einsatz von Zeitarbeit und verhandelt mit den Leiharbeitgebern über einen Branchenzuschlag, der die Lücke zwischen Leiharbeitsentgelt und Metalltarif schließen soll. „Wir wollen, dass Leiharbeit nur zu fairen Bedingungen möglich ist“, sagt Wetzel. Die behutsame Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und die Einführung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze im vergangenen Jahr reichen nach Ansicht der Gewerkschaft dafür bei Weitem nicht aus.

EIN NEUES DUMPING-MODELL

Andererseits ist vielen Arbeitgebern der geringe Mindestlohn bereits zu teuer. Von einer „Ramsch­mentalität“ in der Arbeitswelt spricht der DGB-Vorsitzende Michael Sommer. Denn die Unternehmen setzen, seit es einen Mindestlohn gibt, vermehrt auf ein neues Instrument, um die Löhne weiter drücken zu können: Werkverträge. Bestimmte Aufgaben im Betrieb – vom Auffüllen der Regale im Supermarkt bis zur Achsmontage in der Autofabrik – werden dabei als eigenständiges „Werk“ definiert und an Fremdfirmen vergeben. Das sind nicht selten Töchter von Zeitarbeitsunternehmen, doch ihr Personal bezahlen sie noch schlechter. Es ist eine ebenso simple wie durchsichtige Strategie zur Kostensenkung, die von arbeitgebernahen Juristen offensiv empfohlen und auch von namhaften Unternehmen rege genutzt wird: Im Einzelhandel bedienen sich nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di unter anderem Ikea, Rewe, Rossmann und Real dieses Modells. Dennoch sieht die Bundesregierung bislang „keinen Handlungsbedarf“. Und auch der Bundesrat erteilte Ende März einer Initiative der rot-grün regierten Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, mit der die Umgehung von Arbeitnehmerrechten durch Werkverträge eingedämmt werden sollte, eine Abfuhr.

Welches Ausmaß diese Strategie mittlerweile angenommen hat, darüber gibt es keine offiziellen Zahlen. Die Arbeitgeber haben keinerlei Berichtspflicht. Betriebsrätebefragungen der Gewerkschaften aber liefern deutliche Hinweise. So kommt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf einen Anteil von 13 Prozent Werkvertraglern in der Ernährungswirtschaft. In der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie werden nach Angaben der IG Metall bereits in jedem zweiten Betrieb Stammarbeitsplätze durch die neuen Billiglöhner ersetzt. Und im BMW-Werk in Leipzig steht mehr als jeder Dritte der insgesamt rund 6000 Menschen, die in den Fabrikhallen an den Edelkarossen arbeiten, in Diensten einer Werkvertragsfirma. „Eigentlich gibt es unter den Beschäftigten vier Klassen“, sagt Betriebsratsvorsitzender Jens Köhler. „BMW-Stammbelegschaft, BMW-Leiharbeiter, Werkvertragsstammmitarbeiter und Werkvertragsleiharbeiter. In dieser Reihenfolge ist auch die Bezahlung abgestuft.“ Das Modell hat im Arbeitsalltag zuweilen skurrile Folgen: Um die Eigenständigkeit der Werkvertragsarbeiter zu unterstreichen, tragen sie nicht nur andersfarbige Arbeitskleidung: Sie sind auch durch Linien auf dem Fußboden von den Kollegen getrennt. Damit nicht genug: Zugleich dürfen sie Arbeitsangelegenheiten auf keinen Fall mit den BMW-Beschäftigten besprechen. „Sonst“, sagt Köhler, „ist das illegale Arbeitnehmerüberlassung.“ Die Grenze zu Scheinwerkverträgen ist fließend – und wird nach Überzeugung der Gewerkschaften von Arbeitgebern oft und gerne überschritten. Nur selten aber hat das Folgen wie jüngst, als eine bundesweite Razzia bei den Supermarktketten Netto und Kaufland für Schlagzeilen sorgte. Die Handelsunternehmen sollen Staplerfahrer und Lagerarbeiter mit Scheinwerkverträgen um rund 30 Prozent des ihnen zustehenden Tariflohns gebracht haben.

Möglich gemacht wird die Lohndrückerei – und da schließt sich der Kreis – wieder einmal dank der Hilfe einer Mitgliedsorganisation des Christlichen Gewerkschaftsbunds: Die DHV, die sich „Die Berufsgewerkschaft“ nennt und eigentlich kaufmännische und verwaltende Berufe vertreten will, hat mit dem Arbeitgeberverband der Werkvertragsunternehmen einen Gefälligkeitstarifvertrag in schlechtester CGZP-Tradition abgeschlossen: Sechs Euro pro Stunde gibt es im Osten, 6,50 Euro im Westen und keinerlei Nachtzuschläge. Das nannte sogar die Schwesterorganisation CGM, die Christliche Gewerkschaft Metall, „inakzeptabel“. Die CGM, die etablierteste der christlichen Gewerkschaften, ist um ihren Ruf besorgt – und um ihre Tariffähigkeit. Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ will sie kein Risiko mehr eingehen und denkt deshalb darüber nach, sich aus dem Zeitarbeitsgeschäft künftig ganz herauszuhalten. Billige Haustarifverträge wolle man jedenfalls gar nicht mehr abschließen. „Wir sind klüger geworden“, ließ sich CGM-Chef Adalbert Ewen zitieren. Die Nachhilfe des Bundesarbeitsgerichts dürfte dazu maßgeblich beigetragen haben.

Text: Joachim F. Tornau, Journalist in Kassel / Foto: Sven Simon

Mehr Informationen

Die IG Metall stellt ihre Aktivitäten für eine faire Gestaltung der Leiharbeit auf der Internetseite Gleiche Arbeit - Gleiches Geld vor. Dort gibt es auch auch das „Schwarzbuch Leiharbeit“.

Einen guten Überblick über Lohndumping per Werkvertrag gibt ver.di Bildung + Beratung.

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