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Längere Verfügbarkeit für Beschäftigte wollen Arbeitgeber im Hotel- und Gaststättengewerbe erreichen Magazin Mitbestimmung

Von GUNTRAM DOELFS: Modell Österreich: Neuer Angriff auf die Arbeitszeit

Ausgabe 09/2018

Thema Wirtschaftsverbände und konservative Ökonomen fordern eine „Lockerung“ des  Arbeitszeitgesetzes. Ihr Vorbild: Österreich. Der DGB und viele Experten halten diese Forderung für unnötig und aus Sicht des Gesundheitsschutzes für unverantwortlich.

Von GUNTRAM DOELFS

Österreich steht vor einem heißen Herbst. Seit die Koalition aus konservativer ÖVP und rechtspopulistischer FPÖ ein Gesetz zur Flexibilisierung der Arbeitszeit beschlossen hat, laufen die Gewerkschaften Sturm gegen die massive Aufweichung der bisherigen Arbeitszeitregelungen. Von einem „Raubzug gegen die Gesundheit der Arbeitnehmer“ und vom „Überschreiten einer roten Linie“ spricht Wolfgang Katzian, der neue Vorsitzende des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB). Selbst von einem Generalstreik ist inzwischen die Rede.

Das neue Gesetz, das zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, ist starker Tobak. So wird in der Alpenrepublik die bislang bestehende gesetzliche tägliche Obergrenze der Arbeitszeit von zehn auf zwölf Stunden angehoben, die wöchentliche Höchstgrenze steigt von 50 auf 60 Stunden. Weil die tägliche Normalarbeitszeit weiter bei acht Stunden liegen soll, sind künftig „bis zu 20 Überstunden pro Woche“ möglich. In einzelnen Branchen wie dem Tourismus und der Gastronomie wird die gesetzliche tägliche Ruhezeit zudem von elf auf acht Stunden verkürzt.

Die Vorgänge im Nachbarland werden in Deutschland genau beobachtet, denn auch hier ist die Debatte um eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes entbrannt. Spätestens seit Christoph Schmidt, der Vorsitzende der fünf sogenannten Wirtschaftsweisen, in einem Interview mehr Flexibilität in der Arbeitszeitgesetzgebung eingefordert hat. „Die Vorstellung, dass man morgens im Büro den Arbeitstag beginnt und mit dem Verlassen der Firma beendet, ist veraltet“, hatte der Ökonom kritisiert und gefordert, die bestehende Arbeitszeit „flexibler über den Tag und innerhalb der Woche zu verteilen“.

Schmidts Vorstoß wurde zur Steilvorlage für diverse Wirtschaftsverbände. Ob BDA-Präsident Ingo Kramer, Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer oder Einzelhandelsgeschäftsführer Jens Dirk Wohlfeil: Alle haben zuletzt Lockerungen des angeblich zu starren deutschen Arbeitszeitrechts gefordert und begründen diese mit der sich verändernden Arbeitswelt durch die Digitalisierung. Der DGB hält dagegen: „Die Forderung der Arbeitgeberverbände ist verlogen: Sie wird zwar immer wieder mit der Digitalisierung begründet, kommt aber vor allem aus dem Bereich Hotels und Gaststätten und hat vor allem eine Ausdehnung der Verfügbarkeit von Beschäftigten zum Ziel“, kritisiert DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.

Bislang legt das Arbeitszeitgesetz einen klaren Rahmen für die Arbeitszeit fest. Grundsätzlich gilt der Achtstundentag, der auf bis zu zehn Stunden verlängert werden kann – allerdings nur bei einem entsprechenden Ausgleich binnen sechs Monaten. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit pro Woche liegt bei 48 Stunden. Weil der Sonnabend als Werktag gilt, bleibt es grundsätzlich beim Achtstundentag. Ausnahmsweise ist auch die 60-Stunden-Woche erlaubt, allerdings nur, wenn binnen sechs Monaten ein Durchschnitt von 48 Stunden pro Woche nicht überschritten wird. Ebenso zentral ist die vorgeschriebene gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden pro Tag. Diese kann zwar in einzelnen Branchen auf zehn Stunden reduziert werden, aber nur bei einem Ausgleich binnen vier Wochen.

Die gesetzliche Arbeitszeit ist in Deutschland deutlich länger als in vielen anderen Ländern der Europäischen Union. „Eine Mehrzahl der EU-Staaten hat schärfere gesetzliche Regelungen der Arbeitszeit als in Deutschland. In diesen Staaten sind 40 Stunden als öffentlich-rechtliche Arbeitszeitgrenze gesetzt – und fast alle diese Länder haben einen deutlich kürzeren Ausgleichszeitraum“, sagt der Arbeitsrechtler Wolfhard Kohte. Ferner lässt das bestehende Arbeitszeitrecht viel Spielraum für kurzfristige Änderungen der Arbeitszeit zu, etwa durch Arbeitszeitkonten oder Gleitzeit. Hinzu kommen zahlreiche Ausnahmeregelungen – beispielsweise für Ärzte oder leitende Angestellte.

Zunehmende Entgrenzung der Arbeit

Die reale Arbeitswirklichkeit hat sich längst in vielen Branchen von den gesetzlichen Regelungen entfernt, gesetzliche Arbeitszeit und die real geleistete Arbeitszeit klaffen weit auseinander. Laut DGB liegt die reale Wochenarbeitszeit mit 41,5 Stunden deutlich über der durchschnittlichen Tarifarbeitszeit von 37,5 Stunden. Deutschland gehört danach zu den Ländern mit den höchsten wöchentlichen Arbeitszeiten in Europa, überboten nur von Tschechien, Bulgarien, Rumänien und Großbritannien.

„Die Debatte muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden: In 2017 wurden 1,8 Milliarden Überstunden geleistet, davon 955 Millionen unbezahlt. Dazu müssen viele Beschäftigte abends und am Wochenende verfügbar sein und arbeiten auch zu atypischen Zeiten“, kritisiert Annelie Buntenbach. Gleichzeitig steige der Arbeitsdruck vor allem für diejenigen, die besonders lange arbeiten – dies auch und gerade durch die Digitalisierung. Eine Verlängerung der täglichen Höchstarbeitszeit oder eine Verkürzung von Ruhezeiten ziele daher in die falsche Richtung und würde die Probleme, „die wir bei der Arbeitszeit haben, nur verschlimmern“.

Für Wolfhard Kohte gibt es „schon längst in einem beklemmenden Umfang eine Tendenz zur inneren und äußeren Entgrenzung der Arbeitszeit“. So würden während der Arbeitszeit zu 30 Prozent keine ordentlichen Pausen gemacht und Tätigkeiten nach der Arbeit zu Hause an den Computer verlegt. „Das Zerfasern der Arbeitszeit ist aber unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes ein Problem. Vor allem das Anknabbern der Ruhezeit. Deshalb muss versucht werden, das besser einzufangen“, verlangt der Experte. Als eine fatale Konsequenz dieser Fehlentwicklung gelten aus Expertensicht die ständig zunehmenden psychischen Erkrankungen von Arbeitnehmern.

Die Wirtschaftsverbände unterstützen einen Gesetzentwurf der FDP, den diese im März vorgelegt hat. Darin fordern die Liberalen, statt der bislang täglichen Obergrenze bei der Arbeitszeit sei „eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden festzulegen“. Weitere Regelungen sollen durch die Tarifpartner erfolgen. Bei einer Anhörung Ende Juni lobte Roland Wolf, Geschäftsführer der Rechtsabteilung beim Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), den Entwurf, weil er „zur Entzerrung der Arbeitszeit“ führen würde. Außerdem bliebe die Arbeitszeit ja gleich, nur anders verteilt. Kurz: Arbeitnehmer müssten sich keine Sorgen machen und könnten so selbst viel flexibler über die Arbeitszeit entscheiden – etwa, wenn jemand frühzeitig sein Kind von der Kita abholen müsse und am Abend weiterarbeite.

„Gesundheitsgefährdend und familienfeindlich“

Die Gewerkschaften verstehen unter Flexibilisierung jedoch etwas anderes. Viele Firmen wollen außer einer festgelegten Wochenarbeitszeit von 48 Stunden so wenig rechtliche Festlegungen wie möglich – sowohl bei der Arbeitszeit wie bei der Ruhezeit. Arbeitsexperte Frank Brenscheidt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) warnt vor den Folgen: „Je größer der Flexibilitätsspielraum bei der Arbeitszeit ist, umso länger wird auch gearbeitet“, sagt er. Auch der DGB kritisiert die Stoßrichtung der Debatte. „Die Arbeitgeberverbände wollen die tägliche Tageshöchstgrenze streichen und die Ruhezeiten verkürzen, sodass 15 Stunden Arbeitszeit am Tag möglich wären. Das ist gesundheitsgefährdend und familienfeindlich“, urteilt Annelie Buntenbach.

Viele Untersuchungen belegen ihre These – darunter der DGB-Index Gute Arbeit sowie zahlreiche weitere wissenschaftliche Studien. Eine davon ist der aktuelle Arbeitszeitreport der BAuA. Darin werden die Wechselwirkungen zwischen langen Arbeitszeiten, Gesundheitsfolgen für die Arbeitnehmer und Produktivität im Unternehmen aufgezeigt. „Bei überlangen Arbeitszeiten gilt: Je länger jemand arbeitet, umso weniger leistungsfähig ist er. Die Arbeitsleistung geht runter, das Risiko für Unfälle steigt ab der achten Stunde exponentiell an“, sagt Frank Brenscheidt. Und Wolfhard Kohte mahnt, dass das heutige Recht die tägliche Höchstarbeitszeit mit den typischen Belastungen verknüpfe. Mehr als zehn Stunden seien nur zulässig bei einer relevanten Nutzung von Arbeitsbereitschaft. „Diese Verknüpfung ist wichtig und sollte nicht aufgegeben werden“, so Kohte.

Mehr individuelle Gestaltung der Arbeitszeit

Beim DGB hält man daher die Spielräume des bestehenden Arbeitszeitgesetzes für völlig ausreichend. Gleichwohl will auch die Arbeitnehmerseite Reformen bei der Arbeitszeitregelung, die den Beschäftigten mehr Arbeitszeitsouveränität einräumt. Allerdings müsse die Gestaltung immer mit einem klaren Schutzrahmen erfolgen. Tarifvertragliche Öffnungsklauseln in einem überarbeiteten Arbeitszeitgesetz, wie sie FDP und Arbeitgeber fordern, lehnt der DGB strikt ab. Tarifverträge dürften nicht dazu dienen, gesetzliche Mindestschutzstandards zu unterschreiten.

Auch Grüne und Linkspartei haben eigene Gesetzentwürfe vorgestellt. Während die Grünen Arbeitszeitkorridore mit Wahlarbeitszeiten und ein Recht auf Homeoffice unter klaren Bedingungen vorschlagen, fordert die Linke mehr Mitspracherecht von Betriebsräten bei der Regelung der Arbeitszeit und eine Absenkung der Wochen­arbeitszeit auf 40 Stunden. Die neue Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag hingegen „Experimentierräume“ für tarifgebundene Unternehmen schaffen, um mehr betriebliche Flexibilität zu erproben. SPD-Chefin Andrea Nahles hatte sich damit als Arbeitsministerin nicht durchgesetzt. 2019 soll laut einer Ministeriumssprecherin ein neuer Versuch erfolgen.

Aufmacherbild: dpa / Karl Thomas

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