Quelle: HBS
Magazin MitbestimmungVon ANDREAS KRAFT: Managergehälter: Kommt jetzt der Deckel per Gesetz?
Aufsichtsrat Der Wahlkampf hat begonnen, und die Politik hat hohe Spitzengehälter wieder als Thema entdeckt. Am Ende könnte stehen, dass Aufsichtsräte nicht mehr allein entscheiden, was in der Chefetage verdient wird.
Von ANDREAS KRAFT
VW und wieder VW. Auch diesmal entzündet sich die Debatte über die Vergütung der Vorstände an Zahlen aus dem weltweit größten Automobilkonzern. Dazu gehören die 3100 Euro Rente, die der frühere Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn (Foto) laut Bild-Zeitung seit dem 1. Januar 2017 jeden Tag erhalten soll. Wie auch die Abfindung der nach nur einem Jahr vorzeitig verabschiedeten Compliance-Chefin Christine Hohmann-Dennhardt, die laut Spiegel 12,5 Millionen Euro erhalten soll – dazu monatlich 8000 Euro Betriebsrente.
Nur drei Wochen später hat die SPD einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Maß und Mitte bei den Managergehältern herstellen soll. Zum einen sollen pro Vorstand maximal 500.000 Euro Jahresgehalt als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sein. Weiterhin soll sich jede Aktiengesellschaft eine Relation von Manager- und Arbeitnehmergehältern (Manager to Worker Pay Ratio) setzen, und drittens soll nicht mehr der Aufsichtsrat allein über die Gehälter der Manager entscheiden. Auch die Hauptversammlung müsste den Verträgen zustimmen.
Der VW-Aufsichtsrat zieht eine Grenze
Mittlerweile reagierte auch der Aufsichtsrat von Volkswagen. Er beschloss in der vergangenen Woche, dass ein Vorstandschef künftig höchstens zehn Millionen Euro im Jahr verdienen soll, die Vorstandsmitglieder maximal 5,5 Millionen. Das bedeutet gegenüber der Maximalvergütung im alten System ein Minus von 40 Prozent. „Es passt nicht ins Bild: Leiharbeiter werden vom Vorstand abgemeldet, und gleichzeitig geht ein Vorstandsmitglied mit Millionen aus der Tür“, hatte der Konzernbetriebsratsvorsitzende und Aufsichtsrat Bernd Osterloh Anfang Februar in der Braunschweiger Zeitung erklärt.
Viele Politiker sehen darüber hinaus Handlungsbedarf. Welche Chancen der Gesetzentwurf der SPD hat, noch vor der Sommerpause und damit in dieser Legislaturperiode verabschiedet zu werden, ist offen. Für eine erste Einschätzung lohnt es sich aber kurz zu schauen, was in den drei Wochen vor der Vorstellung des SPD-Vorschlags passiert ist und wer wann im politischen Berlin welche Positionen vertrat.
Diese Vorschläge machen die Parteien
Zunächst warfen Union und FDP dem frisch gekürten SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz Scheinheiligkeit vor. In seinem Gerechtigkeitswahlkampf wettere er gegen zu hohe Managergehälter, während seine Genossen – wie die frühere hessische SPD-Landesministerin Hohmann-Dennhardt – Millionenabfindungen kassierten.
Gemünzt war dies auch auf den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil und seinen Wirtschaftsminister Olaf Lies, die die Anteile des Landes im VW-Aufsichtsrat vertreten.
Die Grünen und die Linkspartei wollten derweil die SPD beim Wort nehmen und stellten im Bundestag entsprechende Anträge, um die Managergehälter zu deckeln. Die Grünen plädieren dafür, dass Millionengehälter nur noch zu einem geringen Teil als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden dürfen.
Die Linkspartei will festschreiben, dass der Vorstandsvorsitzende nicht mehr als das 20-fache des schlechtest bezahlten Mitarbeiters im Unternehmen verdienen darf. Fraktionsvorsitzende Sarah Wagenknecht betont dabei immer wieder: „Deshalb möchten wir in Erinnerung rufen, dass es im Bundestag längst eine Mehrheit von SPD, Linken und Grünen gibt.“
Die Union scheint unentschieden
Doch vielleicht braucht es die gar nicht. Denn just in der Sitzungswoche, als die beiden Anträge auf der Tagesordnung des Bundestages standen, ging es verschiedenen Zeitungsberichten zufolge am Dienstag in der Fraktionssitzung von CDU und CSU hoch her. Anscheinend tobte ein Richtungsstreit zwischen dem Wirtschaftsflügel und Kanzlerin Merkel.
Der Flügel um den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus spricht sich klar gegen jede Einmischung des Staates bei den Vorstandsvergütungen aus. In Deutschland gelte schließlich Vertragsfreiheit, Tarifautonomie und Nettoprinzip. Begrenzen könnten die Gehälter doch die Aufsichtsräte, darunter seien ja auch Arbeitnehmervertreter.
Die Kanzlerin ist aber der Meinung, dass die Wähler sich durchaus für Managergehälter interessieren. Während in der Plenardebatte am Donnerstag Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU) starke juristische Zweifel anmeldete, plädierte Kanzleramtsminister Peter Altmeier (CDU) in der Bild am Sonntag für eine Kappung der steuerlichen Absetzbarkeit der Managergehälter: „Ich halte das für richtig und denke, dass wir da zu einem parteiübergreifenden Konsens kommen werden.“
Hat sich die Union nun wirklich um 180 Grad gedreht oder bekommt man im Kanzleramt nur ziemlich Bammel angesichts der aktuellen Umfragen, die seit Ewigkeiten mal wieder die SPD vorne sehen? Eine breite Mehrheit zeichnet sich aber bereits in einem Punkt ab: Die Aufsichtsräte sollen künftig nicht mehr allein über die Vorstandsgehälter entscheiden. Das befürwortet auch die FDP, die es bei der Wahl wieder in den Bundestag schaffen dürfte.
Im Wahlkampf hält sie die Fahne der Freiheit hoch: „Es steht dem Staat nicht zu, zu entscheiden, was eine leistungsgerechte Vergütung ist“, schreibt Michael Theurer, im FDP-Bundesvorstand für Arbeit und Wirtschaft zuständig, in einem Beitrag für die Print-Ausgabe des Magazins Mitbestimmung. Stattdessen plädiert er dafür, dass die Aktionäre die Vorstandsbezüge genehmigen müssen: „Nur so lässt sich verhindern, dass eine gut vernetzte Funktionärselite sich vor allem selbst bereichert.“
Carsten Schneider, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD, schreibt ebenfalls im Magazin Mitbestimmung: „In der sozialen Marktwirtschaft müssen Löhne und Gehälter fair, gerecht und nachvollziehbar sein.“
Früher hätten die Chefs vielleicht mal das 20-fache ihrer Mitarbeiter verdient. Heute sei es das 50- oder gar das 100-fache. Auch die Aufsichtsräte hätten diese Entwicklung leider nicht aufhalten können, deshalb sei jetzt die Politik gefragt. Schneider spricht sich klar dafür aus, dass Unternehmen maximal 500.000 Euro pro Vorstand steuerlich geltend machen dürfen.
Die Gewerkschaften wollen die Grenze
Auch die Gewerkschaften wollen eine Begrenzung der Managergehälter. Sowohl der IG-Metall-Vorsitzende Jörg Hofmann als auch DGB-Chef Reiner Hoffmann sprechen sich dafür aus. In einem Gastbeitrag für das Manager Magazin schreibt der DGB-Vorsitzende: „Den Bezügen in Millionenhöhe stehen rund 22 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland gegenüber, die im Niedriglohnsektor arbeiten und damit keine 2000 Euro im Monat verdienen – und zwar brutto“, und fügt hinzu: „Das sind mehr als 7 Millionen Menschen.“
Er fordert daher, dass sich Unternehmen künftig selbst eine Manager to Worker Pay Ratio setzen und veröffentlichen müssen. Zudem spricht auch er sich dafür aus, die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern zu begrenzen.
Den dritten Punkt auf der Reform-Agenda erwähnt er nicht. Für die DGB-Gewerkschaften war bislang immer klar, dass die Vorstandsgehälter allein vom Aufsichtsrat bestimmt werden sollen. Schließlich würde die Mitbestimmung sonst eingeschränkt. Ändert sich das jetzt?
Marion Weckes, Expertin für Vorstandsvergütungen in der Hans-Böckler-Stiftung, plädiert dafür, dass weiterhin allein die Aufsichtsräte über die Managergehälter entscheiden sollten. „Man sollte da nicht von einer Art Schwarm-Intelligenz der Hauptversammlung ausgehen“, sagt sie. In der Hauptversammlung würden letztlich überwiegend Großaktionäre – wie etwa die gut bezahlten Manager der großen Fondsgesellschaften – die Stimmenmehrheit haben.
Da mutet es schon grotesk an, wenn in der öffentlichen Diskussion von den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat, die jederzeit überstimmt werden können, immer wieder erwartet wird, dass sie die hohen Gagen verhindern.
Das Beispiel Hohmann-Dennhardt zeigt, was passieren kann, wenn ein Unternehmen einen bestimmten Manager unbedingt haben will. Es wird teuer. VW steckte damals mitten im Abgasskandal und wollte Aufklärungswillen signalisieren. Dafür war die ehemalige Bundesverfassungsrichterin, die gerade Daimler aus einem Compliance-Skandal hervorragend herausgeholfen hatte, anscheinend die beste Kandidatin.
Doch ihr Vertrag in Stuttgart lief noch. Darin hatte sie eine Art Treuebonus vereinbart: Mit der Erfüllung ihres Fünf-Jahres-Vertrages standen ihr dort Daimler-Aktien im Wert von sieben Millionen Euro zu. Diesen Treuebonus musste VW quasi als Ablösung zahlen. Er macht jetzt einen Großteil der 12,5 Millionen Euro Abfindung für die ehemalige SPD-Politikerin aus. Der vorliegende SPD-Vorschlag müsste dahingehend konkretisiert werden, um so etwas künftig zu verhindern.
Ein Wahlkampf-Vorschlag
Verändern würde sich nach diesem Vorschlag der Abstimmungsprozess über die Vergütung. Nach dem Willen der SPD würde der Aufsichtsrat eines Unternehmens eine Manager to Worker Pay Ratio für eine neue zu besetzende Chefposition diskutieren und sich darauf einigen, dass er oder sie beispielsweise 30-mal so viel verdienen darf wie die Mitarbeiter des Unternehmens im Schnitt. Diesem Verhältnis müssten dann die Aktionäre auf der Hauptversammlung zustimmen.
Geben sie ihr Okay, würde der Aufsichtsrat auf dieser Basis den neuen Vertrag ausarbeiten. Dabei können die Arbeitnehmer-Vertreter wie bislang daraufhin wirken, dass Boni etwa an nachhaltige Kennziffern gekoppelt werden. Ist der Aufsichtsrat sich einig, geht der Vertrag wieder an die Hauptversammlung, die ihn letztlich genehmigen muss.
Fraglich ist nur, wie praktikabel das ist. Schließlich gibt es in der Regel nur eine Hauptversammlung pro Jahr. Böckler-Expertin Weckes sieht in dem aktuellen Vorschlag daher eher das, was er ist: Wahlkampf. „Die neue Regierung sollte sich nach der Wahl auf die Suche nach einer praktikablen Lösung machen.“
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WEITERE INFORMATIONEN
Marion Weckes, Quendresa Berisha: Manager to Worker Pay Ratio. Manager der DAX-30-Unternehmen verdienen durchschnittlich das 57fache ihrer Beschäftigten. Mitbestimmungs-Report Nr. 25. Oktober 2016, Düsseldorf