zurück
KBR-Vorsitzende Sabine Skubsch: „Familienplanung ist ein Riesenproblem, wenn man nicht weiß, ob der Vertrag verlängert wird.“ Magazin Mitbestimmung

Von MICHAELA NAMUTH: Internationaler Bund: Guter Kompromiss im Streit um befristete Verträge

Ausgabe 10/2017

Betriebsrat Die Betriebsräte des Internationalen Bundes (IB) kämpfen erfolgreich gegen befristete Verträge. 2016 wurde eine  Konzernvereinbarung unterschrieben, die für die Branche der sozialen Träger zukunftsweisend sein könnte.

Von MICHAELA NAMUTH

Sabine Skubsch sitzt heute ruhig im Frankfurter Verwaltungsbüro ihres Unternehmens. Das kommt eher selten vor. Skubsch ist Konzernbetriebsratsvorsitzende des Internationalen Bundes, eines der größten sozialen Träger Deutschlands. „Ich bin immer unterwegs“, sagt sie. Die Einrichtungen ihres Arbeitgebers sind über das ganze Land verstreut. Und überall gibt es Probleme. Ein Dauerbrenner sind befristete Verträge. Seit Jahren kämpfen die Betriebsräte dagegen an.

Dann verschaffte ihnen der Fachkräftemangel unerwartet Rückenwind. 2015, nach der ersten Immigrantenwelle, waren ausgebildete Fachkräfte gefragt, um die ankommenden Menschen richtig zu betreuen. Die Geschäftsleitung suchte verzweifelt Personal. Doch bei sozialen Trägern wie dem Internationalen Bund, kurz IB, sind die Jobs im Vergleich zu anderen Branchen nicht nur schlecht bezahlt, sondern meistens auch befristet und deshalb nicht besonders attraktiv.

„Das war ein guter Moment, um unsere Forderung nach Eindämmung von Befristungen wieder auf den Cheftisch zu legen“, sagt Skubsch. Und diesmal hatte sie Erfolg. Auch der Vorstand sah ein, dass er bessere Arbeitsbedingungen bieten musste. 2016 wurde eine freiwillige Konzernvereinbarung unterschrieben, die für die Branche der sozialen Träger zukunftsweisend sein könnte.

Hunderte Fristverträge umgewandelt

Endlich werden Fristverträge, die oft über Jahre hinweg immer wieder erneuert wurden, auf drei Jahre begrenzt. Nach zwei Jahren sachgrundloser Befristung kann ein weiterer zeitlich begrenzter Vertrag nur noch für ein weiteres Jahr unterzeichnet werden. Allerdings nur dann, wenn ein triftiger Grund wie eine Schwangerschaftsvertretung vorliegt. Danach besteht ein Anspruch auf unbefristete Beschäftigung.

„Wir konnten nicht alle Forderungen durchsetzen, aber es ist ein guter Kompromiss“, erklärt die Konzernbetriebsratsvorsitzende. Von ihrem langfristigen Ziel rückt sie nicht ab. „Die unbefristete Vollarbeitszeit sollte die Regel sein und nicht Teilzeit und nicht Befristung“, so Skubsch.

In den vergangenen Jahren hatten ver.di und GEW das Unternehmen immer wieder kritisiert, weil einzelne Geschäftsbereiche als selbstständige GmbHs ausgelagert wurden. Erst im Oktober letzten Jahres einigten sie sich mit der Geschäftsleitung auf einen Manteltarifvertrag, der für die Beschäftigten in den gemeinnützigen Bereichen des Unternehmens gilt.

Beim IB, einem der wichtigsten Träger für Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit, sieht es ähnlich aus wie bei den meisten  Dienstleistern im sozialen Bereich. Das Unternehmen ist ein ausgedehntes Netzwerk aus Bildungszentren, Schulen, Jugendmigrationsdiensten, Kindertagesstätten, Akademien, Jugendgästehäusern und Hotels in Deutschland und im Ausland. Das Unternehmen spricht offiziell von 14 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern inklusive Honorarkräften. Mehr als ein Viertel der Beschäftigten hatte vor der Vereinbarung einen Fristvertrag, in manchen Betrieben betraf dies mehr als die Hälfte der Belegschaft. Die Mehrheit arbeitete Teilzeit, viele davon unfreiwillig.

Typisch für die Situation vor der Vereinbarung ist der Fall einer Kita-Erzieherin, die gern Vollzeit gearbeitet hätte. Beim IB bekam sie aber nur einen Arbeitsvertrag über 30 Stunden. Zusätzlich erhielt sie fünf Jahre lang immer wieder einen auf einige Monate befristeten Vertrag über zehn Stunden. Solche unsozialen Flickwerke wie befristet aufgestockte Teilzeitverträge müssen nun nach Ablauf von drei Jahren entfristet werden. Hunderte von Fristverträgen konnten bereits umgewandelt werden.

Sabine Skubsch hat sich in den letzten Jahren selbst ein Bild von der Lage in den verschiedenen Einrichtungen gemacht. Vor allem Frauen sprechen sie oft an, um ihren Rat einzuholen. „Oft geht es um Schwangerschaften. Die Familienplanung ist ein Riesenproblem, wenn man nicht weiß, ob der Vertrag verlängert wird“, so Skubsch. Dabei spricht sie aus Erfahrung. Sie selbst wurde 1993 als Befristete vom IB als Lehrerin in der beruflichen Bildung von benachteiligten Jugendlichen eingestellt. Für ihren unbefristeten Vertrag musste sie 1997, als sie schon Betriebsrätin war, klagen. Seit 2010 engagiert sie sich in der Kampagne gegen Befristung.

Signal gegen Dumping

Auch die Geschäftsleitung hat nach Jahren der Auseinandersetzung eingesehen, dass Fristverträge nicht nur die Arbeitnehmer belasten, sondern auch die fehlenden Fachkräfte oft von einer Bewerbung abhalten. „Die Vereinbarungen machen den IB als Arbeitgeber deutlich attraktiver und familienfreundlicher“, erklärt der Vorstandsvorsitzende Thiemo Fojkar in einer Pressemitteilung.

Die Arbeitnehmervertreter sehen in der Vereinbarung auch ein Signal gegen das Preis-Dumping in der Branche. Manche von der Bundesagentur für Arbeit finanzierte Maßnahmen zur Förderung von Jugendbildung und Integration werden ausgeschrieben wie Bauvorhaben. Das billigste Angebot bekommt den Zuschlag. „Da macht der IB nicht mit, wir als Betriebsräte wehren uns dagegen“, sagt Sabine Skubsch.

Doch trotz der Erfolge und der guten Vereinbarung, die die IB-Betriebsräte durchgesetzt haben, bleiben viele Probleme. „Wir haben immer noch nicht genug Fachpersonal“, sagt Skubsch. Und sie ist überzeugt: „Die niedrigen Gehälter im sozialen Bereich sind ein gesellschaftliches Problem. Es ist nicht akzeptabel, dass Menschen, die unsere Kinder erziehen, schlechter bezahlt werden als diejenigen, die unsere Autos bauen.“

Aufmacherfoto: Frank Rumpenhorst

 

NOMINIERT FÜR DEN DEUTSCHEN BETRIEBSRÄTEPREIS

Das Projekt ist nominiert für den Deutschen Betriebsrätepreis, eine Initiative der Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ des Bund-Verlags. Die Hans-Böckler-Stiftung ist Kooperationpartner und stellt mit Norbert Kluge, dem Leiter der Abteilung Mitbestimmungsförderung, ein Jurymitglied. Seit 2009 werden mit dem Preis jährlich Praxisbeispiele vorbildlicher Betriebsratsarbeit ausgezeichnet. In diesem Jahr wird der Preis am 14. Dezember auf dem Deutschen Betriebsrätetag in Bonn verliehen. Von 77 Bewerbungen wurden 12 Projekte nominiert.

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrem Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen