Quelle: HBS
Magazin MitbestimmungZur Sache: Hartz-Reformen haben Ungleichheit verschärft
Karin Schulze Buschoff sagt über den arbeitsmarktpolitischen Kurswechsel: „Die mit den Hartz-Reformen verfolgte Deregulierung hat die soziale Ungleichheit am Arbeitsmarkt vertieft.“
Sinkende Arbeitslosenzahlen, mehr freie Stellen und steigende Beschäftigung – das sieht auf den ersten Blick nach einem vollen Erfolg aus. Bei näherem Hinsehen bleibt jedoch ungewiss, inwieweit das „deutsche Jobwunder“ tatsächlich auf die Hartz-Reform zurückzuführen ist. Deutlich werden dabei auch Fehlentwicklungen: soziale Härten für bestimmte Personengruppen und eine zunehmende Segmentierung des Arbeitsmarktes. Die zeigt sich darin, dass ein Drittel der Beschäftigten heute in atypischen, häufig prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeitet. Und trotz positiver Arbeitsmarktentwicklung wird ein Teil der Arbeitslosen dauerhaft abgehängt: Rund eine Million Menschen sind von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Mit der Hartz-Reform wurde zwar der Kreis derjenigen, die mithilfe „aktivierender Maßnahmen“ in das Erwerbssystem integriert werden sollten, erheblich ausgedehnt. Ausgeklammert bleiben vom System des „Förderns und Forderns“ aber bestimmte Personen: Diese sind typischerweise weiblich, typischerweise gering qualifiziert und arbeitsmarktfern und typischerweise aufgrund von Kinderbetreuungsaufgaben zeitlich eingeschränkt.
Zudem sind die Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik kontinuierlich zurückgefahren worden. Die Mittel für die Förderung von Arbeitslosen wurden deutlich gekürzt – weitaus stärker als die Arbeitslosigkeit zurückgegangen ist. Zugunsten von kurzfristigen Strategien, von denen insbesondere die besser Qualifizierten profitieren, wurde die vormals starke Ausrichtung der Arbeitsförderung auf berufliche Aus- und Weiterbildung aufgegeben. Diejenigen, die bessere Förderung benötigen würden, nämlich die weniger gut qualifizierten, möglicherweise weniger gesunden oder längerfristig Arbeitslosen bleiben dabei auf der Strecke. Insbesondere die Gewerkschaften kritisieren diese einseitige Konzentration des „Förderns und Forderns“ auf die schnelle Vermittlung – auch in nicht existenzsichernde Arbeitsverhältnisse. Durch die Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen von Arbeitsangeboten müssen Arbeitslose auch eine Beschäftigung unterhalb ihrer Qualifikation annehmen. Das führt zu Entwertung von Qualifikationen und zu einem Anstieg atypischer Beschäftigung, häufig im Niedriglohnbereich.
Hier muss umgesteuert werden. Um dem Ziel einer sozialstaatlichen und aktiven Arbeitsmarktpolitik näher zu kommen, müsste der Niedriglohnbereich eingedämmt und die Arbeitsvermittlung neu justiert werden. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Qualifizierung der Beschäftigten. Denn sie determiniert in unserer wissensbasierten Gesellschaft Chancen und Risiken auf dem Arbeitsmarkt. Je höher die Qualifikation, desto geringer das Arbeitslosigkeitsrisiko. Bildungs- und Weiterbildungsförderung ist auch vor dem Hintergrund von strukturellen Veränderungen, die oft mit Wechseln zwischen Beschäftigung, Qualifizierung und Familienphasen verbunden sind, eine der vielversprechendsten Formen einer sozialstaatlichen Arbeitsmarktpolitik.
In der betrieblichen Praxis ist die Weiterbildungsbeteiligung jedoch weiterhin unzureichend. Und sie erreicht nicht jene Personen, die sie für die Stabilisierung ihrer Erwerbsbiografie dringend bräuchten. Nach wie vor sind es insbesondere die höher qualifizierten, männlichen Beschäftigten, die an Weiterbildungen teilnehmen. Die mit der Hartz-Reform verfolgte Deregulierung hat zu sozialen Härten für bestimmte Personengruppen und zu einer Segmentierung des Arbeitsmarktes beigetragen. Und damit zu einer Vertiefung sozialer Ungleichheit. Um diesen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, bedarf es dringend einer Reform jener Gesetzgebung, die als die größte Sozialreform der Nachkriegsgeschichte gefeiert wird. Die Zeit ist reif für neue arbeitsmarktpolitische Initiativen. Es liegt in der Hand der Regierungskoalition, Spaltungstendenzen auf dem Arbeitsmarkt einzudämmen.
Bereits die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland (in Verbindung mit einer verbesserten Tarifbindung) markiert eine bedeutende Neujustierung innerhalb des deutschen Systems der Arbeitsmarktregulierung. Es müssen weitere Schritte folgen, hin zu einem arbeitsmarktpolitischen Kurswechsel.
Kernelement sollte eine Neuausrichtung und Stärkung der sozialstaatlichen und aktiven Arbeitsmarktpolitik sein. Ziel sollte sein, Langzeitarbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen und gleichzeitig Ausstiegsmöglichkeiten aus prekärer Beschäftigung und Aufstiegsmobilität zu fördern. Ebenso muss die Politik aktiv werden, um die Vereinbarkeit von Sorgearbeit und anderen Tätigkeiten mit der Erwerbsarbeit zu erleichtern.