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Praxistipp: Gute Arbeitszeiten und Schutz vor Überwachung auf Montage

Ausgabe 04/2024

Das Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung (I.M.U.) wertet regelmäßig Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus und zeigt anhand von Beispielen, worauf es ankommt. Mit der Reihe Praxistipp stellen wir in jeder Ausgabe eine Auswertung vor.

Arbeit im Außendienst oder im Service belastet meist mehrfach: Beschäftigte arbeiten hier oft körperlich hart, in Schicht oder auf Abruf. Sie sind während ihrer Einsätze zeitweise über Tage oder Wochen nicht zu Hause, und die Digitalisierung fordert nicht nur neue Fertigkeiten, sie birgt auch Gefahren wie fremdbestimmten Einsatz oder Überwachung und Kontrolle.

Betriebsvereinbarungen können Beschäftigte vor Fremdbestimmung durch digitale Technik schützen und Schicht- und Bereitschaftsdienste ausgewogen zwischen den Interessen der Beschäftigten und denen ihres Unternehmens regeln. Auswertungen im Auftrag des I.M.U. zeigen, wie Betriebsräte ihre Mitbestimmungsrechte hierzu erfolgreich nutzen.

So entwickelte der Betriebsrat des Maschinenbauers Homag ein Arbeitszeitmodell, mit dem das Unternehmen einen 24-Stunden-Service anbieten kann, das aber gleichzeitig den Beschäftigten ihre Arbeitszeitsouveränität lässt. Vom deutschen Standort aus bietet Homag Fernwartungen rund um die Uhr an. Die Beschäftigten können über das Internet auf die Maschinen von Kunden in der ganzen Welt zugreifen. Das Arbeitszeitmodell sieht verschiedene Einsatzzeiten vor, die auch täglich wechseln können. In Rufbereitschaft arbeiten die Beschäftigten nur noch einzelne Tage und nicht eine ganze Woche. Das Modell gewährleistet nicht nur Flexibilität, es begrenzt die tägliche Arbeitszeit auch bei Rufbereitschaft auf maximal zehn Stunden. Wichtig für die Akzeptanz und den Erfolg war auch die Beteiligung der Servicebeschäftigten an der Erarbeitung der Vereinbarung.

Eine andere Baustelle bearbeitete der Betriebsrat von TK Aufzüge: Zunehmend arbeiten die Beschäftigten hier mit digitalen Werkzeugen (Workforce-Management-Systeme), die beispielsweise Aufträge auch nach Qualifikationen vergeben oder Fahrtrouten optimieren und automatisch planen können. Den Einsatz dieser Software regelte der Betriebsrat in einer Gesamtbetriebsvereinbarung. Sie schließt beispielsweise Programmfunktionen aus, die Daten automatisch auf andere Systeme übertragen. Daten zu Aufträgen werden strikt von Arbeitszeit- und Lohndaten getrennt. Damit werden automatisierte Auswertungen verhindert. Tracking durch GPS ist ausgeschlossen, und die Beschäftigten planen ihre Aufträge weiter selbst.

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