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Gründungsversammlung des DGB im Kongresssaal des Deutschen Museums in München Magazin Mitbestimmung

Geschichte: Gründung des Deutschen Gewerkschaftsbunds in München

Ausgabe 05/2019

Die Delegierten, die sich vom 12. bis 14. Oktober 1949 in München zum „Parlament der Arbeit“ versammelten, schufen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) eine einheitliche Gewerkschaftsbewegung, deren Grundprinzipien bis heute Bestand haben. Von Michael Schneider, Honorarprofessor für politische Wissenschaft und Soziologie an der Universität Bonn und bis Sommer 2009 Leiter des Archivs der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatten sich, in Anbindung an die weltanschaulich-politischen Richtungen der Zeit, drei große Gewerkschaftsbewegungen gebildet: die sozialdemokratischen Freien Gewerkschaften, die liberalen Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine und die Christlichen Gewerkschaften. Nach Jahrzehnten heftiger Konkurrenz kam es unter dem Druck der Weltwirtschaftskrise und der Bedrohung der Demokratie im Herbst 1931 zu einem Gedankenaustausch über die Chancen eines Zusammenschlusses. Doch erst im April 1933 bildeten Vertreter der drei großen Richtungsverbände den „Führerkreis der vereinigten Gewerkschaften“ in der Hoffnung, die Zerschlagung ihrer Organisationen durch die Nationalsozialisten zu verhindern. Vergeblich: Am 2. Mai 1933 wurden die Häuser der Freien Gewerkschaften von SA- und SS-Trupps besetzt, viele Funktionäre verschleppt, gequält und gedemütigt. Die Lehre lautete: Gewerkschaften können erfolgreich nur sein, wenn sie einig sind. 

Nachdem Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen aller Richtungen im Widerstand gegen das NS-Regime zusammengearbeitet hatten, wurden am Ende des Krieges allenthalben Einheitsgewerkschaften gegründet. Zusammen mit den neuen Betriebsräten kümmerten sie sich um den Aufbau der Betriebe und um die Linderung der akuten Not. Schon im Februar 1946 wurde der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) für die gesamte sowjetische Besatzungszone gebildet. Doch die Westalliierten bevorzugten einen Gewerkschaftsaufbau von unten nach oben: Erst im Dezember 1948 wurde der Gewerkschaftsrat für die drei westlichen Besatzungszonen geschaffen. Versuche, einen alle vier Zonen umfassenden Gewerkschaftsbund zu bilden, scheiterten Anfang 1948 im Sog des heraufziehenden Kalten Krieges ebenso wie die Pläne der westdeutschen Gewerkschaften zur Neuordnung der Wirtschaft; sie strebten nicht nur die Verankerung von Mitbestimmungsrechten auf Betriebs- und Unternehmensebene an, sondern – erfolglos – auch die Überführung von Schlüsselindustrien in Gemeineigentum und den Aufbau einer zentralen Planwirtschaft.

Haben die westdeutschen Gewerkschaften damals die Chance zu einer grundlegenden Neuordnung der kapitalistischen Wirtschaft verpasst? Wohl kaum. Denn gegen die Besatzungsmächte konnten die Gewerkschaften die Verwirklichung ihrer Pläne nicht erzwingen. Und angesichts der katastrophalen Versorgungssituation reichten Mobilisierbarkeit und Durchhaltekraft der Arbeiterschaft für groß angelegte Arbeitskämpfe ohnehin nicht aus. Außerdem kann sich die Bilanz der gewerkschaftlichen Nachkriegspolitik durchaus sehen lassen, wenn man sie an den Zielen wie Verbesserung des Lebensstandards, Sicherung gegen soziale Risiken und Aufbau eines demokratischen Sozialstaates misst.

Im Oktober 1949 wurde der DGB für die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Zum Vorsitzenden wurde Hans Böckler gewählt. Die in München verabschiedete Satzung erwies sich als wegweisend: Der DGB ist der Dachverband autonomer Einzelgewerkschaften, die weitestgehend nach dem Industrieverbandsprinzip strukturiert sind und Arbeiter und Angestellte zusammen organisieren. Als richtungsübergreifender Einheitsverband bekennt er sich zum Prinzip der weltanschaulichen und parteipolitischen Unabhängigkeit.

Außerdem verabschiedete der DGB in München „wirtschaftspolitische Grundsätze“. Zum einen wiederholte er darin seine weitgehenden Forderungen nach Eindämmung und Kontrolle wirtschaftlicher Macht, für deren Umsetzung aber keine parlamentarischen Mehrheiten in Sicht waren. Zum anderen markierten die Aussagen zu Mitbestimmung, Vollbeschäftigung und angemessener Beteiligung der Werktätigen am volkswirtschaftlichen Gesamtertrag die nächsten Ziele.

Unter dem Druck der Streiks im Bergbau und in der Stahlindustrie verabschiedete der Deutsche Bundestag 1951 das Montanmitbestimmungsgesetz, mit dem die in der britischen Zone unter Besatzungsrecht eingeführten Regelungen in deutsches Recht überführt wurden. Doch die Ausdehnung des Modells der paritätischen Mitbestimmung auf die gesamte Wirtschaft scheiterte: Das 1952 verabschiedete Betriebsverfassungsgesetz wurde von den Gewerkschaften zunächst als schwere Niederlage empfunden. 

In der Folgezeit nutzten die Gewerkschaften die geltenden Mitbestimmungsregelungen, um etwa die Folgen von Rationalisierung oder Automation zu bewältigen. Sie nahmen Einfluss auf die sozialpolitischen Grundsatzentscheidungen der 1950er Jahre – von der Errichtung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung über die Dynamisierung der Renten bis zur (nach langem Streik erkämpften) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch für Arbeiter und Arbeiterinnen. Vor allem aber konzentrierten sie sich auf die aus eigener Kraft erreichbaren Ziele: Reallohnerhöhungen und Arbeitszeitverkürzung – mit Erfolg. So leisteten die Gewerkschaften einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Arbeitnehmer am „Wirtschaftswunder“ teilhatten und dass die Marktwirtschaft sozialer wurde.

Feier in Berlin

Vor 70 Jahren gründeten 16 Branchengewerkschaften ihren Dachverband, den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Der Gründungskongress fand im Oktober 1949 in München statt und wählte Hans Böckler zum ersten Vorsitzenden. Dieses Jubiläum feiert der DGB am 21. Oktober mit einer Festveranstaltung in Berlin. Die Festrede wird Bundeskanzlerin Angela Merkel halten. Im Anschluss an die Festveranstaltung lädt die Hans-Böckler-Stiftung zu einem Empfang ein.

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