Quelle: HBS
Magazin MitbestimmungPraxistipp: Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fängt mit Prävention an
Das Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung (I.M.U.) wertet regelmäßig Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus und zeigt anhand von Beispielen, worauf es ankommt. Mit der Reihe „Praxistipp“ stellen wir in jeder Ausgabe eine Auswertung vor.
Nach langer Krankheit müssen Arbeitgeber Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Damit soll einer weiteren Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und die Arbeitskraft erhalten werden. Dazu verpflichtet sie der Gesetzgeber. Doch nicht immer kommen Arbeitgeber dieser Verpflichtung nach oder machen nur das allernötigste. Beim Nahrungsmittelhersteller Hochland und bei der Bremer Stadtverwaltung haben die Interessenvertretungen Betriebs- und Dienstvereinbarungen abgeschlossen, die nicht nur das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern, sondern auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz erfassen.
Als der Nahrungsmittelhersteller Hochland vor knapp 15 Jahren sogar krankheitsbedingte Kündigungen aussprechen wollte, intervenierte der Betriebsrat. Er verhinderte nicht nur die Kündigungen, sondern schaffte am Ende eine Betriebsvereinbarung zu BEM, die über die gesetzlichen Vorschriften hinaus geht. Für die Betriebsratsvorsitzende Sabine Wagner war klar: Prävention beginnt nicht dort, wo Menschen schon 42 Tage innerhalb eines Jahres krank waren. Daher definiert die Betriebsvereinbarung auch den Erhalt und die Förderung von Gesundheit als Ziele von BEM und verzahnt es mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dieser Gedanke ist inzwischen zum Selbstläufer geworden und wird zum Beispiel bei der Bestellung neuer Anlagen automatisch mitgedacht. Grundsätzlich ist die Teilnahme für die Beschäftigten freiwillig, aber sie können ein BEM jederzeit beantragen. Und die Betroffenen bestimmen, welche Maßnahmen sie wollen.
Auch dem Personalrat der Bremer Stadtverwaltung ging es nicht nur um die BEM-Ziele, sondern generell um gesunde Arbeitsbedingungen. Dazu schloss der Gesamtpersonalrat 2009 eine Dienstvereinbarung ab, die drei Jahre später durch eine Handlungshilfe ergänzt wurde. Allerdings stellte sich nicht der gewünschte Erfolg ein. Als größtes Hindernis hatte sich in der Praxis erwiesen, dass Führungskräfte die BEM-Gespräche führten. Mit der Überarbeitung der Handlungshilfe 2018 wurden BEM-Teams und -Beauftragte in den Dienststellen eingesetzt und geschult. Dies hat das Vertrauen der Beschäftigten in die Maßnahmen erhöht, da es den Beauftragten gelingt, wesentliche Elemente der Handlungshilfe umzusetzen. Dabei bleibt die Vereinbarung aber nicht stehen. Alle fünf Jahre wird die Arbeit evaluiert und verbessert.
Die Porträts zum Nachlesen
Hochland: https://www.imu-boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008787
Bremer Stadtverwaltung: https://www.imu-boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008814
Weitere Fragen an:
betriebsvereinbarung[at]boeckler.de