zurück
Wie soll man den Einsatz von Algorithmen im Betrieb einschätzen? Wo sind rote Linien, wie können das Arbeitnehmervertreter gestalten? Wir fragen zwei Gewerkschaftsvorstände. Magazin Mitbestimmung

Von CHRISTIANE BENNER und FRANCESCO GRIOLI: Einsatz von Algorithmen: Was sagen die Gewerkschaften?

Ausgabe 04/2018

Debatte Wo sind rote Linien, wie können das Arbeitnehmervertreter gestalten? Zwei Gewerkschaftsvorstände geben Antworten.

Von CHRISTIANE BENNER und FRANCESCO GRIOLI

Benner: „Betriebsräte brauchen mehr Transparenz und mehr Mitbestimmung“

„Algorithmen sind per se weder gut noch schlecht. So gibt es zum Beispiel die Möglichkeiten beim Arbeitsschutz, wenn digitale Systeme auf mögliche Fehlhaltungen hinweisen. Das bedeutet aber nicht, dass sie Probleme prinzipiell besser lösen können als Menschen. In allen Algorithmen steckt letzten Endes auch nur die Vorstellungskraft der Menschen, die sie entwickeln. Grundlage der Programme und Systeme ist immer eine menschliche Bewertung – sie wird nur verlagert in das Design eines Programms. Ob also eine neutrale und faire Leistungsbeurteilung per Knopfdruck möglich ist, ist zu bezweifeln. Deshalb müssen Gewerkschaften und Betriebsräte diese Themen mit aller Sensibilität und Sachlichkeit be- und verhandeln. In einem ersten Schritt muss eine größtmögliche Transparenz darüber hergestellt werden, welche Daten den Algorithmen zugrunde liegen und wie ihre Qualität ist.

Was bedeutet das ganz praktisch? Bei einer automatisierten Personalauswahl mithilfe sogenannter „Künstlicher Intelligenz“-Systeme muss etwa geklärt werden, nach welchen Kriterien der Algorithmus die geeigneten Bewerber/-innen auswählt. Grundlage hierfür ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats auf die Gestaltung der Auswahlrichtlinien. Dafür benötigen die Betriebsräte mehr Transparenz – von Anfang an. Klar ist auch, dass bestimmte Auswahlkriterien von vornherein aus ethischen Gründen ausgeschlossen sein müssen, wie zum Beispiel das automatische Herausfiltern vermeintlicher „Low Performer“. Eine weitere Möglichkeit, die Beschäftigten vor Leistungskontrolle zu schützen, wäre, die Personendaten von Produkt- und Prozessdaten zu trennen. Diese Vorgehensweise hätte auch für Algorithmen, die große Datenmengen verarbeiten, den Vorteil, den Datenschutz besser einhalten zu können. Der grundsätzliche Blick auf die Frage, wie die Qualität der Daten verbessert werden kann, würde allen helfen.

Im Gegensatz zur Tatkraft unserer Betriebsräte mangelt es bei diesem Thema oft an der Bereitschaft der Arbeitgeber, die nötige Transparenz zu gewährleisten und betriebliche Vereinbarungen abzuschließen. Die Realität sieht leider oft so aus, dass Betriebsräte schon dafür kämpfen müssen, überhaupt grundlegende Informationen zu bekommen. Dazu kommt, dass viele IT-Systeme nach ihrer Einführung praktisch kaum noch gestaltbar sind. Zum einen, weil sich der Arbeitgeber auf deren Systemrelevanz beruft, und zum anderen, weil der mögliche finanzielle Aufwand unverhältnismäßig ist. Auch deshalb brauchen wir beim Thema Digitalisierung mehr Mitbestimmungsrechte.“

Grioli: „Im Umgang mit Algorithmen benötigen wir stärkere Mitbestimmungsrechte“

„Algorithmen können unser Leben positiv beeinflussen. Mit ihrer Hilfe lassen sich etwa seltene Krankheiten besser erkennen, oder sie können ein nachhaltiges Recyclingmanagement befördern, indem sie die Zusammensetzung von Wertstoffen und chemischen Verbindungen bestimmen. Damit schaffen sie die Voraussetzung für verlustfreie zirkuläre Wertschöpfungsketten. Das Potenzial von Algorithmen für die Industrie und das Wohl der Menschen ist groß.

Dies gilt insbesondere auch bei der Arbeit: Neue Sensortechniken können Belastungen besser abschätzen. Mithilfe systematischer Datenauswertungen können hohe Schadstoffbelastungen feiner, individueller analysiert werden. Das Potenzial von Algorithmen als Frühwarnsysteme in Gefahrenbereichen ist enorm. All das würde in den Betrieben zu einem besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz beitragen. Hiervon sind wir aber noch weit entfernt. Einerseits ist die Technik noch nicht so weit, andererseits spielen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung allzu oft eine Nebenrolle. Technik muss sich in den Dienst des Menschen stellen, nicht umgekehrt. Das vergessen viele.

Ein engmaschiges Netz von Betriebsdaten kann hilfreich sein. Werden diese Daten jedoch zur Leistungsbewertung und Leistungssteigerung genutzt, überschreitet dies rote Linien. Schon heute gibt es zu viele Fälle, in denen Druck auf Beschäftigte ausgeübt wird und die Nutzung von Algorithmen einer reinen Rationalisierungslogik folgt. Das lehnen wir ab. Deshalb braucht es mehr und stärkere Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte. Wir benötigen im Umgang mit Algorithmen und künstlicher Intelligenz eine Ergänzung des § 90 BetrVG bezüglich selbststeuernder Softwaresysteme, Algorithmus-Anwendungen und Formen künstlicher Intelligenz.Darüber hinaus braucht es eine Ergänzung der Mitbestimmungsrechte zur Einhaltung und Umsetzung des Beschäftigtendatenschutzes im Betrieb.

Auch mit Blick auf Vergütungssysteme ist Vorsicht geboten. Aus gutem Grunde setzt die tarifliche Entlohnung an der Arbeitszeit an. Lohnerhöhungen können nicht algorithmischen Berechnungen überlassen werden. Der Einsatz von Algorithmen bei der Rekrutierung von Personal wird mit der Hoffnung verbunden, Diskriminierungen abzubauen und Personalentscheidungen zu objektivieren. Doch möglicherweise passiert das genaue Gegenteil: Algorithmen sind keineswegs vorurteilsfrei. Algorithmen lernen von menschlichen Entscheidungen und eignen sich dabei auch ihre Stereotype an. Mit der falschen Postleitzahl ist es bereits heute schwierig, einen neuen Handyvertrag zu bekommen. Das heißt, ein Algorithmus kann auf Diskriminierungen kommen, auf die kein Personaler käme.

Algorithmen sind ein tolles Werkzeug, und die Industrie bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten zum Wohle des Menschen. Algorithmen, das heißt selbststeuernde Software, sind aber kein Ersatz für verantwortungsbewusste Entscheidungen. Wer sich in Entscheidungen alleine darauf verlässt, erhält am Ende Durchschnitt und Mittelmaß. Ein Algorithmen-TÜV kann sicher helfen, Transparenz und Vertrauen zu schaffen. Auf betrieblicher Ebene wären paritätisch besetzte Kommissionen eine gute Ergänzung. Betriebsräte könnten hierfür Experten und gewerkschaftliche Vertrauensleute aus dem Betrieb einbinden. Sie können nach § 80 BetrVG Sachverständige hinzuziehen und das Expertenwissen der Arbeitnehmer des eigenen Betriebs als Auskunftspersonen nutzen.“

 

WEITERE INFORMATIONEN

Weitere Artikel zum Thema „Macht der Algorithmen“

Frau Zweig, was können Computer besser, und was Menschen? Informatik-Expertin Katharina Zweig erklärt, was Algorithmen sind, wie Computer Bewerbungen analysieren – und warum wir eine gesellschaftliche Debatte über Algorithmen brauchen

Rezension von „Angriff der Algorithmen“: Mathematik als Waffe

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrem Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen