Quelle: HBS
Magazin MitbestimmungHessische Steuerfahnder: Einfach für verrückt erklärt
Die Affäre um die Zwangspensionierung von fleißigen Steuerfahndern hat auch viele andere Beschäftigte in der hessischen Steuerverwaltung eingeschüchtert. Von Sebastian Gehrmann
Kürzlich bekamen die Steuerfahnder in Frankfurt Besuch von der Landesregierung. Justizminister Jörg-Uwe Hahn, FDP, und Finanzminister Thomas Schäfer, CDU, schüttelten Hände, posierten für die Kameras und ließen sich zitieren: „Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat!“ Anschließend kündigten sie entschlossen einen Fünf-Punkte-Plan an, der null Toleranz für Steuersünder kennt und deshalb auch vorsieht, zusätzliche Steuerfahnder einzustellen. Da hätte man gerne das Gesicht von Rudolf Schmenger gesehen.
Schmenger ist bis 2003 Steuerfahnder in Frankfurt, gründlich und äußerst erfolgreich: Er holt Millionen nicht gezahlter Steuergelder zurück, ist bei Razzien in den großen Banken dabei, beschlagnahmt kistenweise Beweismaterial und schreckt auch nicht vor den Vorstandsetagen zurück. Doch dann erreicht ihn 2001 die ministerielle Amtsverfügung 2001/18, die seine Arbeit mitunter unmöglich macht. Zu wenige Beamte für zu viele Fälle, lautet die Begründung der von Roland Koch (CDU) geführten Landesregierung, warum vielen Verdachtsfällen nicht mehr nachgegangen werden soll. Schmenger und andere kritisieren die Entscheidung scharf.
Gegen den unbequemen Steuerfahnder Schmenger, einen Mann mit besten Beurteilungen, wird ein disziplinarisches Vorermittlungsverfahren eingeleitet. Weil er seinen Dienstherrn kritisierte? Und obwohl sich sämtliche Vorwürfe gegen Schmenger, Lappalien wie falsch ausgefüllte Formulare, vor Gericht als unhaltbar erweisen, versetzt man ihn. Kollegen protestieren, erst mehrere Dutzend, am Ende nur noch wenige. Aus Angst? Die Abteilung Steuerfahndung wird Ende 2003 zerschlagen. Wieder protestieren die Beamten, die Medien berichten, der Hessischen Landtag setzt einen Untersuchungsausschuss ein, der 2005 keine wirklichen Ergebnisse liefert.
Die Affäre wird zum Skandal, als Schmenger längst im vorzeitigen Ruhestand ist. Seine Zwangspensionierung ist das Ergebnis eines psychiatrischen Gutachtens, von Amts wegen ausgestellt durch den Nervenarzt Thomas H. Der attestiert Schmenger, ein unheilbar paranoider Querulant zu sein. Mit dem teilweise wortgleichen Gutachten erklärte H. auch drei weitere Steuerfahnder für dauerhaft arbeitsunfähig. Ende 2009 wird H. vom Verwaltungsgericht Gießen wegen Gefälligkeitsgutachten verurteilt. Der Fall wird neu aufgerollt. Wieder berichten die Medien, wieder wird ein Untersuchungsausschuss einberufen, und wieder kommt die Regierung zu dem Ergebnis, von systematischem Mobbing könne keine Rede sein.
Für Kai Eicker-Wolf hingegen „schreit die Sache zum Himmel“. Der Leiter der Abteilung Wirtschaftspolitik beim DGB-Bezirk Hessen-Thüringen findet den Fall „einfach nur furchtbar“. Furchtbar für die Betroffenen, „in deren Haut ich nicht stecken möchte“. Furchtbar für die anderen Steuerfahnder und Betriebsprüfer im Land, von denen nun keiner mehr den Mund aufmache, „weil das, was da passiert ist, disziplinierend wirkt“. Dass ausgerechnet Schwarz-Gelb in Hessen nun mehr Steuerfahnder einstellen will, hält er für Wahlkampfgetöse und einen „schlechten Witz“.