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Magazin Mitbestimmung

Debatte: Ein klares Nein

Ausgabe 01/2015

Soll der Gesetzgeber Betriebsratswahlen gesetzlich verpflichtend vorschreiben, mit Blick auf mitbestimmungsfreie Zonen und eklatante Fälle von Betriebsratsbehinderungen? Nein, sagen Gewerkschaftsvertreter, der Nutzen sei fraglich, der Schaden möglicherweise größer. Von Cornelia Girndt

Vor einem Jahr stieß Werner Nienhüser eine veritable Debatte an im Onlinemagazin des DGB, der „Gegenblende“. Der Betriebswirtschaftler von der Uni Duisburg-Essen schlägt vor, die Betriebsverfassung dahingehend zu ändern, dass künftig im Gesetz steht „... ist ein Betriebsrat gesetzlich verpflichtend zu wählen“, und nicht nur „... ist zu wählen“. Was in der Praxis heißt: Gerade mal 44 Prozent der Beschäftigten können in Deutschland auf die aktive Interessenvertretung eines Betriebsrats zählen, Tendenz sinkend. 

Nienhüser beruft sich auf die SPD-Forderung „Wir wollen mehr Demokratie im Betrieb“ und meint, Betriebsräte sollten obligatorisch sein wie andere demokratische Institutionen auch. So seien die Personalratswahlen ebenso verpflichtend wie die Aufsichtsratsmitbestimmung, und auch in Holland gebe es eine Pflicht zur Betriebsratsgründung. Nienhüser sagt natürlich auch, was er sich davon verspricht: weniger Betriebsratsbehinderungen, mehr Unternehmen mit Betriebsrat, die für bessere Arbeitsbedingungen sorgen könnten. „Damit würde der Gesetzgeber seinen Willen unterstreichen, auch und gerade gegenüber Betriebsleitungen, die einen Betriebsrat als störendes Element empfinden“, betont er. Und: „Ich unterstelle bei meinem Vorschlag, dass die geänderte Regelung eine normative Kraft entfaltet und Betriebsräte stärker als Selbstverständlichkeit betrachtet werden.“

Die Machtverhältnisse am Arbeitsmarkt spielen den Arbeitgebern in die Hände. Atypisch Beschäftigte schrecken eher vor einer Kandidatur zurück, wie jetzt der Sozialwissenschaftler Ralph Greifenstein in einer Studie zum Sozialprofil von Betriebsräten herausfand. Sorgen machen die wachsenden mitbestimmungsfreien Zonen in Handel, Gastronomie und in neuen Branchen. Dazu kommen Schikanen gegenüber Betriebsratsgründern: Einschüchterungen von Kandidaten, Behinderung von Wahlvorständen bis hin zu Bedrohungen. Das sind keine Petitessen, sagen die WSI-Forscher Martin Behrens und Heiner Dribbusch. Auch quantitativ nicht: Fast zwei Dritteln der von ihnen befragten Gewerkschaftssekretäre sind Fälle von Behinderungen bekannt. Wobei sich die Arbeitgeber bei ihren Störmanövern häufig von Anwälten beraten lassen und einige Kanzleien daraus ein Geschäftsmodell gemacht haben. 

Nun hat das WSI diese Gemengelange Ende 2014 auf einer Tagung in Düsseldorf aufgegriffen und die Frage gestellt: Gibt es Reformbedarf? Die WSI-Forscher Martin Behrens und Heiner Dribbusch brachten noch einmal ihre Umfrageergebnisse ins Spiel. WSI-Arbeitsrechtlerin Nadine Absenger präsentierte eine Fülle von Anknüpfungspunkten für eine weitere Verbreitung von Betriebsräten, darunter das Europarecht, das „Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer“ zum Grundrecht erklärt. 

SORGE UM GEWERKSCHAFTLICHE BINDUNG

Vorgestellt wurde auch das holländischen Modell, bei dem in einem ersten Schritt der Arbeitgeber verpflichtet ist, einen Betriebsrat zu installieren. Doch das Gros der Workshopteilnehmer fand das nicht nachahmenswert. Denn die Wahlbeteiligung ist weit geringer als in Deutschland, die gewerkschaftliche Bindung auch. Und letztlich haben trotz einer gesetzlichen Verpflichtung in Holland auch nur 50 Prozent der Betriebe in der Privatwirtschaft einen Betriebsrat, wie der niederländische Ex-Europaparlamentarier Jan Cremers berichtete. Denn wenn die Arbeitnehmer kein Interesse an einem Betriebsrat haben, gibt es auch in Holland keinen. Gleiches gilt für die Arbeitgeber. „Jan, auf Beton wachsen keine Blumen“, habe ihm ein Unternehmer gesagt. Betonfraktion bleibt auch im Nachbarland Betonfraktion. 

Danach legten die Gewerkschaftsvertreter ihre Argumente auf den Tisch: Gegenüber einer Verpflichtung zur Betriebsratswahl, wie sie Werner Nienhüser vorgeschlagen hatte, zeigten sie klare Skepsis. So warnte Peter Berg, Justiziar im ver.di-Landesbezirk NRW, vor einer Übertragung des Wahlverfahrens aus den Landespersonalvertretungsgesetzen in die Privatwirtschaft. Bei der Personalvertretung habe der Dienststellenleiter ein Initiativrecht, er kann eigene Personalvorschläge für die Wahlen machen und ist nicht an die der Arbeitnehmer gebunden, was zulasten des gewerkschaftlichen Einflusses ginge, sagte Berg. Er möchte die Klagerechte bei Betriebsdratsbehinderungen und insgesamt den Schutz für BR-Gründer stärken (Siehe Infobox). 

Das eigentliche Problem sei, dass die Gerichte so gut wie nie Strafen verhängen, wenn der Arbeitgeber demokratische Rechte der Beschäftigten torpediert, betont auch Michael Heilmann, Leiter der Rechtsabteilung der NGG, gegenüber dem Magazin Mitbestimmung. „Wir haben ein Sanktions- und Vollzugsdefizit unter der jetzigen Rechtslage. Das bringt man nicht weg mit einer Verpflichtung.“ Ganz generell schmeckt ihm die Pflicht nicht. „Der Betriebsrat ist auf Arbeitnehmerinitiative angewiesen als eine Institution der kollektiven Selbstorganisation der Belegschaft“ – ganz anders als etwa ein Aufsichtsrat, argumentiert der NGG-Vertreter. 

„Die Qualität der Angriffe auf die betriebliche Mitbestimmung hat sich verändert, dafür müssen die Staatsanwaltschaften sensibilisiert werden“, betonte auch Verena zu Dohna-Jäger, Ressortleiterin Betriebspolitik beim IG Metall-Hauptvorstand. Das wichtigste Manko sei der §119 BetrVG, nach dem Betriebsratsbehinderungen zwar strafbar sind, die Staatsanwaltschaften aber fast immer untätig bleiben. Alibi-Betriebsräte wolle man nicht. Da bleibe nur: Stärkung der Mitbestimmung als Daueraufgabe. „Mit aller Deutlichkeit“ sprach sich auch IG-BCE-Vertreter Klaus Weiß gegen verpflichtende Betriebsratswahlen aus. Die Gewerkschaften, sagte er, kämen nicht darum herum, den Strukturwandel aktiv anzugehen, „so mühsam Organizing-Projekte für uns sein mögen“. Dem schloß sich IG-BAU-Vertreter Klaus Ulrich voll und ganz an.

REGELN: Was tun?

Wie können Betriebsräte gefördert und besser geschützt werden? Vorschläge von Peter Berg, Justiziar im ver.di-Landesbezirk NRW

- Wir wollen, dass Betriebe mit Betriebsrat statistisch erfasst werden, wobei die Arbeitgeber eine Meldepflicht haben. Auch sollte es positive Anreize für Arbeitgeber mit Betriebsrat geben – etwa bei Zertifizierungen, Audits, der Vergabe öffentlicher Aufträge. 

- Das vereinfachte Wahlverfahren (§ 14a BetrVG) sollte zwingend auf Kleinbetriebe bis 100 Beschäftigte erweitert werden. Die gerichtliche Bestellung des Wahlvorstands sollte auf Gewerkschaftsantrag erleichtert und ein Gewerkschaftsvertreter zugelassen werden.

- Auch GBR- und KBR-Mitglieder sollten im Wahlvorstand zugelassen werden und zusätzliche Kompetenzen erhalten für die Einleitung einer Betriebsratswahl. 

- Der gesetzliche Kündigungsschutz muss für Initiatoren einer Betriebsratswahl und für Wahlvorstandsmitglieder und Wahlbewerber verstärkt werden. 

- Wir befürworten ein Klagerecht der Gewerkschaften gegen 
Beeinflussung, Störung oder Behinderung der Betriebsratswahl. Betriebsverfassungsrechtliche Straf- und Bußgeldvorschriften sollten verschärft und Schwerpunktstaatsanwaltschaften für das „Arbeitsstrafrecht“ eingerichtet werden.

- Wird ein Arbeitgeber nach § 119 BetrVG strafgerichtlich verurteilt oder erhält einen Bußgeldbescheid (§ 121BetrVG) soll dies künftig einen Eintrag in das Gewerbezentralregister nach sich ziehen.

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