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Magazin Mitbestimmung

: Denunziant oder Aufklärer?

Ausgabe 04/2012

WHISTLEBLOWING Wer Missstände in einem Unternehmen öffentlich macht, ist der Vergeltung des Arbeitgebers ausgeliefert. Gewerkschafter, Rechtsexperten und Oppositionsparteien fordern ein Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber. Von Ingmar Höhmann

Von INGMAR HÖHMANN, Wirtschaftsjournalist in Münster/Foto: Ingmar Höhmann 

Personalrat Werner Borcharding hat seinen Arbeitgeber verpfiffen, und das ist ihm nicht gut bekommen. Dabei hätte es der Münsteraner Steuerfahnder wissen müssen, als er Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellte. Immerhin beschuldigte er seine Vorgesetzten im Finanzamt und in der Oberfinanzdirektion Münster, die Steuerhinterziehung einer angesehenen Farbenfirma zu decken – alles andere als ein Kavaliersdelikt.

Borchardings Anzeige hatte Folgen – vor allem für ihn: Er wird nach Coesfeld zwangsversetzt, die Oberfinanz­direktion leitet ein Disziplinarverfahren ein, weil er Steuer­geheimnisse verraten habe. Das Verfahren wird eingestellt, doch das hilft wenig. Beförderungen bleiben aus, seine alte Stelle erhält Borcharding nicht zurück. Obwohl ihm die Staatsanwaltschaft schriftlich bescheinigt, dass er zu Recht „Verbrechen“ angezeigt habe, urteilt das Verwaltungsgericht Münster, er habe den Amtsfrieden gefährdet – das reicht aus, um die Repressalien zu rechtfertigen. Die Farbenfirma kommt mit einem hohen Bußgeld davon, die beschuldigten Finanzbeamten bleiben ungeschoren. Elf Jahre kämpft Borcharding, dann gibt er auf. Er geht 2005 mit 57 Jahren in den Vorruhestand – erschöpft vom Streit mit einem übermächtigen Gegner.

 
UNTERSTÜTZUNG DURCH COMPLIANCE-SYSTEME_ Wer gegen den Arbeitgeber ins Feld zieht, sitzt am kürzeren Hebel – Whistleblower wie Werner Borcharding kennen das zur Genüge. Für Arbeitnehmer, die Missstände im Betrieb öffentlich machen, existiert kein gesetzlicher Schutz. Stattdessen gelten sie schnell als Denunzianten, es droht die Kündigung. „Mein größter Fehler war, dass ich mir nicht von Anfang an einen guten Anwalt genommen habe“, sagt Borcharding heute.

Während die Whistleblower-Gemeinde seit Jahren und bislang vergebens auf Hilfe vom Gesetzgeber wartet, kommt unverhofft von anderer Stelle Unterstützung: Bei den Arbeitgebern selbst setzt ein Bewusstseinswandel ein. Viele Firmen richten Compliance-Systeme ein, um Rechtsverstößen und Korruption vorzubeugen – und die Beschäftigten gelten plötzlich als wertvolle Informationsquelle. „Ein Hinweisgebersystem ist immer Bestandteil von Compliance“, sagt Lasse Pütz, Wirtschaftsrechtler bei der Hans-Böckler-Stiftung. „Wenn ein Unternehmen die Einhaltung von Regeln überprüfen will, ist es auf die Mithilfe der Mitarbeiter angewiesen.“ Auch in der Politik nimmt das Thema allmählich Fahrt auf. Die Linksfraktion im Bundestag hat im vergangenen Juli einen Antrag an die Bundesregierung vorgelegt, einen Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern auszuarbeiten. Die Grünen stellten darauf einen eigenen Text zur Diskussion, zuletzt brachte die SPD im Februar 2012 einen Gesetzentwurf ein: „Es wird Zeit, dass die Rechte und Pflichten von Hinweisgebern endlich verbindlich geregelt werden“, erklärt die Sprecherin für Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion, Anette Kramme. Die Regierung sieht hingegen keinen gesetzlichen Handlungsbedarf. Das Bundesarbeitsministerium verweist auf die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte: Sie sollen künftig den Schutz der Hinweisgeber „neu präzisieren“.

Deutschland hat sich zwar auf dem G20-Gipfel in Seoul vor zwei Jahren verpflichtet, bis Ende 2012 den Schutz von Whistleblowern bei der Korruptionsbekämpfung gesetzlich zu verankern. Die Zusage ist allerdings rechtlich unverbindlich. Guido Strack, Vorsitzender des Vereins Whistleblower-Netzwerk, einer von Hinweisgebern wie Werner Borcharding gegründeten Interessenvertretung, erwartet in dieser Legislaturperiode denn auch keine politische Entscheidung mehr. „Die Arbeitgeberverbände lehnen den Schutz von Hinweisgebern ab. Deswegen werden CDU/CSU und FDP weiter auf Zeit spielen“, sagt er. „Eine realistische Chance auf eine Gesetzesänderung besteht erst bei einem Regierungswechsel.“ „Wir setzen uns seit Jahren für eine gesetzliche Regelung zum Schutz von Hinweisgebern ein. Der Gesetzentwurf, den die SPD vorgelegt hat, findet unsere ausdrückliche Zustimmung“, sagt Martina Perreng, Arbeits-
rechtsexpertin beim DGB-Bundesvorstand. Die Bundesregierung sei jetzt aufgefordert zu handeln. „Allerdings dürfen Beschäftigte nicht zum Hilfssheriff gemacht und verpflichtet werden, ihre Kollegen zu überwachen. Das sollte im Gesetzentwurf noch entsprechend deutlich geregelt werden.“

CHANCE FÜR ARBEITNEHMERVERTRETER_ Vorerst sind Unternehmen und Betriebsräte damit auf sich selbst gestellt. Die Hans-Böckler-Stiftung hat 32 Vereinbarungen und Richtlinien daraufhin auswerten lassen, wie die betrieblichen Akteure das Thema aufgreifen. Das Ergebnis: „Die Praxis ist höchst unterschiedlich – jede Firma sucht ihre eigene Lösung“, sagt Manuela Maschke, Referatsleiterin Archiv Betriebliche Vereinbarungen. Arbeitnehmervertretern eröffne das Chancen: „Sie können über Betriebsvereinbarungen verbindliche Whistleblowing-Regeln aufstellen und so ihre Mitbestimmungsrechte über das gesetzliche Maß hinaus erweitern.“

Die Möglichkeiten sind vielfältig: Manche Firmen beauftragen einen Ombudsmann, andere bestimmen einen Personaler, wiederum andere richten eine Whistleblower-Hotline ein. Gut eigneten sich externe Ansprechpartner, etwa eine internationale Wirtschaftskanzlei, sagt Rechtsexperte Pütz. Das sichere sowohl Opfer- als auch Informantenschutz: „Der Firma entsteht kein Leck, durch das ein öffentlicher Skandal entstehen könnte. Und der Whistleblower braucht kein Gerede zu fürchten, weil der Anwalt nicht zum Betrieb gehört.“

Noch zögern viele Unternehmen, Hinweisgebersysteme einzurichten. Das belegt eine Untersuchung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC). Dabei zeigt sich, dass die bisherigen Mechanismen nicht ausreichen: Mehr als zwei Drittel aller Wirtschaftsstraftaten kommen nicht durch unternehmensinterne Kontrollsysteme ans Licht, sondern durch Tippgeber. In jedem zweiten Fall begeht ein Firmenangehöriger die Straftat – ein Großteil der Täter stammt aus dem Topmanagement. Und hier liegt das Problem: Aus Angst vor den Vorgesetzten schweigen viele Mitarbeiter. Das ist selbst in den USA der Fall, wo Whistleblower gesetzlich geschützt sind. 22 Prozent derjenigen, die Fehlverhalten im Unternehmen ansprechen, erfahren Vergeltung, hat eine Studie des Ethics Resource Center in Erfahrung gebracht. Die Organisation setzt sich seit 90 Jahren für ethisch richtiges Verhalten in amerikanischen Behörden und Unternehmen ein. In der gleichen Studie geben 35 Prozent der Beschäftigten an, sie halten daher lieber den Mund, statt auf Missstände hinzuweisen.

DIE GRATWANDERUNG_ Allerdings ist nicht jeder Whistleblower ein gemeinnütziger Altruist. So mancher verfolge seine eigene Agenda und wolle missliebigen Personen Schaden zufügen, warnt Manuela Maschke. Ein Banker der HSH Nordbank beispielsweise verlor 2009 wegen des Verdachts auf Kinderpornografie seinen Job. Erst Jahre später kann er sich rehabilitieren – doch mehr als das berufliche Leben liegt in Trümmern.

„Ist ein Vorwurf erst in der Welt, lässt er sich nur schwer beseitigen“, sagt Maschke. „Darum müssen Firmen Vertraulichkeit sicherstellen und die Gratwanderung schaffen, verantwortliches Handeln zu fördern und Denunziantentum vorzubeugen.“ Ein Hinweisgebersystem müsse zum Teil der Unternehmenskultur werden: „Die Geschäftsführung muss ein Bekenntnis ablegen und die Mitarbeiter umfassend informieren. Wer denkt, mit einer bloßen Hotline sei es getan, wird keinen Erfolg haben“, sagt Maschke.

Geht es nach Guido Strack, sollten Whistleblower Skandale direkt nach außen tragen können. Bisher dürfen Mitarbeiter erst den Gang zu den Behörden antreten, wenn alle Möglichkeiten im Unternehmen erschöpft sind. „Wenn aber der Arbeitgeber der Täter ist, ergibt es keinen Sinn, intern vorzugehen“, sagt der Vorsitzende des Whistle­blower-Netzwerks. „Daher sollte es ein Wahlrecht zwischen internen Meldungen und Meldungen an Behörden geben – und unter besonderen Voraussetzungen, wenn Organisation und Behörde rechtswidrig untätig bleiben, auch ein Recht zur Information der Öffentlichkeit.“

SPÄTE GENUGTUUNG_ Letztlich wird es von den Gerichten abhängen, wie Firmen künftig mit Hinweisgebern umgehen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Juli 2011 dürfte die Position der Arbeitnehmer stärken. Die Straßburger Richter kritisierten die Kündigung einer Altenpflegerin, die mehrere deutsche Gerichte zuvor bestätigt hatten. Die Pflegerin Brigitte Heinisch hatte ihren Arbeitgeber wegen Betrugs angezeigt und darauf aufmerksam gemacht, dass das Unternehmen aufgrund Personalmangels die Bewohner des Pflegeheims nicht ausreichend versorgen konnte. Der EGMR urteilte, die Kündigung verletze die Arbeitnehmerin in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung. Deutschland musste ihr darauf Schadenersatz zahlen.

Das Straßburger Urteil hat auch Ex-Steuerfahnder Borcharding neue Hoffnung gemacht. Denn genau acht Tage später trudelte eine Entschuldigung des nordrhein-westfälischen Finanzministers Norbert Walter-Borjans bei ihm ein – ein „komischer Zufall“, sagt Borcharding. Mit 64 Jahren will er es nun noch einmal wissen und sich mit einem Transparent vor den Eingang der Oberfinanz­direktion Münster stellen, um auf seinen Fall aufmerksam zu machen. Dem Finanzminister hat er geantwortet und Schadenersatz gefordert. „Wer erkennt, dass etwas schiefgelaufen ist, sollte auch Wiedergutmachung betreiben“, sagt Borcharding. „Der Wunsch nach Gerechtigkeit wird bleiben. Das hat mich für das Leben geprägt.“

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