Quelle: HBS
Magazin MitbestimmungVon JOACHIM TORNAU: Datenflut im Unternehmen: Gefahr umfassender Kontrolle
Stiftung Je mehr in Unternehmen online kommuniziert und zusammengearbeitet wird, desto mehr Daten fallen an. Es entstehen digitale Beziehungsnetze, deren Auswertung dem Arbeitgeber viel über die Beschäftigten verraten kann. Eine neue Studie zeigt, was alles möglich ist – und warnt vor den Risiken.
Von JOACHIM TORNAU
Nächtelang sitzt Mae Holland im Büro vor ihrem Computer und postet, liket, teilt, tweetet und retweetet. Totale Transparenz ist die Vision ihres Arbeitgebers. Nur wer im firmeneigenen sozialen Netzwerk unaufhörlich kommuniziert und interagiert, hat Chancen aufzusteigen. Wer das nicht tut, dem droht der Rauswurf.
Das Horrorszenario, das der US-amerikanische Schriftsteller Dave Eggers in seinem viel beachteten Roman „The Circle“ entworfen hat und das im vergangenen Jahr als Film in die Kinos kam, wurde als Science Fiction gehandelt. Doch diese Zukunft ist zumindest teilweise auch schon Gegenwart. Das zeigt die Analyse Die Vermessung der Belegschaft, die kürzlich in der Reihe Mitbestimmungspraxis der Hans-Böckler-Stiftung erschienen ist.
Heinz-Peter Höller, Informatik-Professor an der Hochschule Schmalkalden und Peter Wedde, Datenschutzexperte und Professor für Arbeitsrecht an der Frankfurt University of Applied Sciences, beschäftigen sich darin mit den riesigen Datenmengen, die durch die Nutzung moderner Kommunikationstechnologien im Unternehmen entstehen – und mit den potenziell gefährlichen Auswertungsmöglichkeiten, die das eröffnet.
Beschäftigte sprechen und telefonieren heute nicht mehr nur miteinander, sie schicken sich Mails, tauschen Kurznachrichten aus, arbeiten an gemeinsamen, in der Cloud gespeicherten Dokumenten. Und immer öfter sind sie auch über innerbetriebliche Social-Media-Systeme miteinander verbunden, über die sie Informationen bekommen, Fragen stellen, Wissen teilen, Kontakte pflegen und Lob aussprechen. „Das alles“, erklären die beiden Wissenschaftler, „stellt Arbeitnehmer in Beziehungen zueinander, die pausenlos erfasst und abgespeichert werden.“ So entstehe ein „sozialer Graph gigantischen Ausmaßes“.
In die Belegschaft hineinhorchen
Als „sozialer Graph“ werden die Beziehungsnetze bezeichnet, die sich aus der Summe der Onlineaktivitäten ergeben – und deren Auswertung schon lange die Grundlage bildet für das Marketing der großen Internetkonzerne, für passgenaue Werbung oder Freundschaftsvorschläge.
Höller und Wedde beschreiben, welche Erkenntnismöglichkeiten die sozialwissenschaftliche Analyse sozialer Netze grundsätzlich bietet und wie sich das auf den innerbetrieblichen sozialen Graphen anwenden lässt. Welche Mitarbeiter haben eine zentrale Stellung im sozialen Gefüge des Unternehmens? Wer ist randständig? Wer genießt hohes Ansehen, wer buhlt vergeblich um Aufmerksamkeit? Bilden sich Cliquen, die sich mit anderen Kollegen kaum noch austauschen? Wie gut ist der Betriebsrat in das Unternehmen eingebunden? Und, „The Circle“ lässt grüßen: Wie engagiert ist ein Arbeitnehmer?
Noch stehe diese Entwicklung am Anfang, schreiben die Wissenschaftler. Doch erste marktgängige Systeme – etwa „Workplace Analytics“ von Microsoft oder „Organisational Analytics“ von IBM – seien bereits verfügbar. „Die umfassende Auswertung des sozialen Graphen kann aus der Perspektive des technisch Machbaren zukünftig dazu genutzt werden, in die Belegschaft hineinzuhorchen, um sie in gewisser Weise elektronisch zu vermessen“, warnen Höller und Wedde.
Datenschutzrechtlich sei das nach geltendem Recht allerdings nicht zulässig, jedenfalls nicht, solange die Daten personenbezogen gespeichert und verarbeitet werden. Und auch einer Analyse anonymisierter Metadaten stehen die Experten kritisch gegenüber: Es bestehe die Gefahr, dass daraus dann doch wieder Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigte gezogen werden könnten.
Die Studie soll betriebliche Interessenvertretungen für die Risiken sensibilisieren, die sich durch die massenhafte Erfassung von Beziehungsdaten ergeben. Sie fordert aber auch zum Handeln auf: Technische Einrichtungen, die zur Verhaltens- und Leistungskontrolle geeignet sind, sind mitbestimmungspflichtig. „Bei der Ausübung dieses Mitbestimmungsrechts“, so Höller und Wedde, „kann der Betriebsrat die Einhaltung einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorgaben vom Arbeitgeber einfordern.“
Aufmacherfoto: Microsoft
WEITERE INFORMATIONEN
Heinz-Peter Höller, Peter Wedde: Die Vermessung der Belegschaft. Mining the Enterprise Social Graph