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Kampa Mitbestimmung 2021 Magazin Mitbestimmung

Informationskampagne: Mitbestimmung sichert Zukunft

Ausgabe 03/2021

Unter dem Titel „Mitbestimmung sichert Zukunft“ hat die Hans-Böckler-Stiftung ihre Informationskampagne zur Stärkung der Mitbestimmung gestartet. 2021 wird eine neue Bundesregierung gewählt, und im Juni feierte die Montanmitbestimmung 70. Geburtstag. Zwei Anlässe, um über die Zukunft der Mitbestimmung zu diskutieren.

Die Mitbestimmung ist nicht in die Jahre gekommen, aber sie hat in den vergangenen Jahren gelitten. Der Anteil der Beschäftigten in Ost und West, deren Interessen ein Betriebsrat vertritt, nahm ab, ebenso die Zahl tarifgebundener Betriebe. Rund 200 Unternehmen in Deutschland umgehen laut Untersuchungen der Hans-Böckler-Stiftung die paritätische Mitbestimmung von Arbeitnehmern im Aufsichtsrat durch juristische Tricks. So werden in Unternehmen mit mehr als 2000 inländischen Beschäftigten mindestens 2,1 Millionen Beschäftigten ihre Mitbestimmungsrechte vorenthalten. Ganz legal, etwa bei der Meyer Werft in Papenburg: Das gesamte operative Geschäft, die Betriebsstätten und die Wertschöpfung finden in Deutschland statt. Aber weil die Meyer Werft im Handelsregister in Luxemburg eingetragen ist, findet das Mitbestimmungsgesetz keine Anwendung.

Weitere rund 100 große Unternehmen ignorieren die geltenden Mitbestimmungsgesetze nach Angaben der Hans-Böckler-Stiftung sogar rechtswidrig und werden bislang dafür nicht wirksam sanktioniert. Sie schlägt daher vor: Mitbestimmung für alle, unabhängig von der Rechtsform und vom gesellschaftsrechtlichen Sitz des Unternehmens. Dazu braucht es nicht nur entsprechende Gesetze, sie müssen auch durchgesetzt werden und sich nicht einfach umgehen lassen.

Nicht über die Köpfe der Beschäftigten hinweg

Dort, wo Mitbestimmung gilt, wird der Ton rauer, nutzen Arbeitgeber im Aufsichtsrat ihr Doppelstimmrecht, um ihre Entscheidung gegen die Beschäftigten durchzudrücken. Öffentliche Aufmerksamkeit erfuhr zuletzt der Fall von Continental-Aufsichtsratschef Wolfgang Reitzle, der mit dem Doppelstimmrecht eine Werksschließung gegen die Arbeitnehmervertreter durchboxen wollte. Auch eine aktuelle Befragung des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) bestätigt, dass das Doppelstimmrecht die Mitbestimmung überwiegend negativ beeinflusst. Ein solches Doppelstimmrecht gibt es in der Montanmitbestimmung nicht. Daher ist sie für Daniel Hay, Wissenschaftlicher Direktor des I.M.U., heute relevanter denn je: „Die größte Errungenschaft war, dass die Kapitalvertreter nicht einfach über die Köpfe der Beschäftigten hinweg entscheiden.“

Mitbestimmung rechtlich absichern

Nach Kriegsende kämpften die Gewerkschaften für mehr Demokratie in der Wirtschaft. Erreicht haben sie sie Anfang der 1950er Jahre für die damals noch mächtige Kohle-, Eisen- und Stahlindustrie, die Montanindustrie. Hier sitzen seither im Aufsichtsrat gleichviele Vertreter der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite. Ein von beiden Seiten gewähltes zusätzliches, neutrales Mitglied kann im Streitfall vermitteln und Konflikte ohne Doppelstimme auflösen. Zwar gibt es auch in anderen Wirtschaftszweigen Unternehmen mit einem Aufsichtsrat, der jeweils zur Hälfte mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern besetzt ist, doch hat dort der Aufsichtsratsvorsitzende, stets ein Vertreter der Anteilseignerseite, in Pattsituationen ein Doppelstimmrecht.

„Heute geht es nicht mehr nur um Kohle und Stahl, sondern auch um Finanzmarktkapitalismus und eine sich rasant verändernde Arbeitswelt durch Technologiewandel“, sagt Daniel Hay. Vorstände orientierten ihre Entscheidungen allzu oft an den Erwartungen des Kapitalmarkts und nicht daran, was für die Beschäftigten und für eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens notwendig ist. Um den anstehenden Wandel auch im Interesse der Beschäftigten zu gestalten, reiche es nicht, an die Arbeitgeber zu appellieren. „Mitbestimmung muss rechtlich so abgesichert sein, dass Arbeitnehmervertreter von der Kapitalseite nicht einfach übergangen werden können“, sagt Hay. Das liege auch im Interesse des Unternehmens, wie es im Aktienrecht verankert ist.

Das Informationskampagnenportal zeigt Unterstützerinnen und Unterstützer der Mitbestimmung aus Bereichen des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens, bietet aktuelle Informationen und interessante Links. Wer selbst die Mitbestimmung unterstützen will, kann unter dem Reiter „Unterstützen!“ sein eigenes Bild mit kurzem Statement hochladen: Mitbestimmung-sichert-zukunft.de

Schwerpunkt: Mitbestimmung der Zukunft

Ob auf dem Bau, bei der Polizei, an Hochschulen oder im Stahlwerk – die Veränderungen der Arbeitswelt fordern Betriebs- und Personalräte heraus. Sechs von ihnen erzählen, was sie für die Zukunft brauchen.

"Parität im Aufsichtsrat ist ein Vorteil"
"Wir haben mehrere Verbesserungen erreicht"
"Solidarität kommt zu kurz"

"Mitsprache bei der Personalplanung wäre toll"
"Das System muss geheilt werden"
"Die Konflikte werden mehr"

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