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Fast Food Magazin Mitbestimmung

Systemgastronomie: Vereint raus aus den Armutslöhnen

Ausgabe 02/2020

Während Fast-Food-Ketten in Deutschland Milliardenumsätze machen, verdienen viele ihrer Beschäftigten nur knapp über dem Mindestlohn. Nun bekommen sie fast 28 Prozent mehr Geld. Von Fabienne Melzer

Seit 36 Jahren arbeitet Ufuk Büyüktatar bei McDonald’s in Duisburg, aber das hat er noch nie erlebt: Um fast 28 Prozent steigen die Einkommen der 120 000 Beschäftigten von McDonald’s, Burger King, Starbucks, Nordsee und Co. bis Ende 2023. „Wenn wir Glück hatten, haben wir mal 20 Cent mehr bekommen, sechs oder sieben Jahre gab es gar nichts“, erzählt der Betriebsrat. Anfang März einigte sich die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in einer Schlichtung mit den Arbeitgebern. Damit sind die Fast Food Workers United, das Bündnis von Beschäftigten der Systemgastronomie, ihrem Ziel, dem Niedriglohnsektor zu entkommen, einen deutlichen Schritt näher gekommen. Denn am Ende stehen zwölf Euro Stundenlohn. Zwölf Euro kommen in der Tarifgruppe 2 in fünf Schritten und erst Ende 2023, aber sie kommen. 

Es war eine ungewöhnliche Forderung, mit der die Beschäftigten von McDonald’s, Burger King, Autogrill, Pizza Hut und Co. im vergangenen Oktober in die Tarifrunde zogen. Sie wollten nicht vier, fünf oder sechs Prozent mehr Geld, sie wollten zwölf Euro Einstiegslohn. Es ist das Mindeste, fanden sie, was Menschen bekommen müssen, die pro Stunde 140 Cheeseburger braten oder 150-mal in der Stunde ein Lächeln und einen Latte macchiato über die Theke reichen. Menschen, die Tag und Nacht, an Wochenenden und Feiertagen arbeiten, ständig unter Zeitdruck stehen und, wenn es Kunden mal nicht schnell genug geht, nur ein unfreundliches „Das heißt hier doch Fast Food“ zu hören bekommen.

Doch bei ihrem Verhandlungspartner, dem Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), löste die Forderung Schnappatmung aus. Der BdS rechnete der NGG vor, dass zwölf Euro Einstiegslohn zusammen mit den weiteren Forderungen der NGG die Personalkosten um mehr als 30 Prozent steigern würden. 

  •  Lina Steinbach und Ufuk Büyüktatar (l.), Betriebsräte bei Burger King und McDonald’s, stehen für ihre Forderung ein während der Tarifverhandlung im Februar 2020. (Foto: Jens Volle)
    Lina Steinbach und Ufuk Büyüktatar (l.), Betriebsräte bei Burger King und McDonald’s, stehen für ihre Forderung ein während der Tarifverhandlung im Februar 2020. (Foto: Jens Volle)

Doch rechnen können die Beschäftigten der Fast-Food-Ketten selbst. Unterm Strich kamen sie immer wieder zum gleichen Ergebnis: Für ein anständiges Leben reichten ihre Löhne ein paar Cent über dem Mindestlohn nicht aus. Nicole Gundlach arbeitet bei Nordsee in Dallgow-Döberitz als Büfettkraft. Die 37-Jährige hat zwei Kinder. Ihr Mann ist Platzwart, und obwohl sie beide Vollzeit arbeiten, müssen sie an jedem Monatsende knapsen. Dabei bekommt sie mit Tarifgruppe 3 schon heute mehr als ihre Kollegen, die neu anfangen – bisher für 9,25 Euro pro Stunde, das waren sechs Cent mehr als der Mindestlohn.

Viele konnten von diesen Löhnen allein nicht leben. Bei McDonald’s in Duisburg kamen sie zu Ufuk Büyüktatar und fragten ihn, wo sie Hilfe bekommen. Der Betriebsrat schickte sie zum Wohnungsamt, zur Kindergeldkasse und zur Arbeitsagentur. Während McDonald’s 2018 fast 3,5 Milliarden Euro Umsatz in Deutschland machte und weltweit einen Gewinn von 9,1 Milliarden US-Dollar erwirtschaftete, beantragten die Beschäftigten Wohngeld, Kindergeldzuschlag und stockten ihr Gehalt mit Hartz-IV auf.

Im vergangenen Jahr arbeitete jeder zehnte Beschäftigte des Gastgewerbes bei einem Unternehmen der Systemgastronomie. Mehr als zwei Drittel der rund 120 000 Beschäftigten verdienten weniger als zwölf Euro pro Stunde. Gleichzeitig machten die Mitgliedsunternehmen des BdS 2018 zusammen rund sechs Milliarden Euro Umsatz.

Thorsten Schulten, Tarifexperte der Hans-Böckler-Stiftung, findet das Ergebnis bemerkenswert. „Trotz der langen Laufzeit haben die Beschäftigten der Systemgastronomie mit diesem Ansatz mehr erreicht als mit einer prozentualen Forderung“, sagt Schulten. Denn drei Prozent von fast nichts blieben eben immer noch zu wenig. Der Tarifexperte geht davon aus, dass der Abschluss auch in andere Branchen ausstrahlt. 

Der Niedriglohnbereich wuchs vor allem in den 2000er Jahren und wurde von der Lohnentwicklung abgehängt. Während Mitte der 1990er Jahre 16 Prozent der Beschäftigten in Deutschland im Niedriglohnbereich arbeiteten, verdient heute fast jeder Vierte weniger als 10,80 Euro pro Stunde. „Die Einführung des Mindestlohns 2015 brachte allein in Ostdeutschland in diesem Bereich eine Lohnsteigerung von fast 20 Prozent“, sagt Schulten. „Doch seither werden die Löhne immer wieder vom Mindestlohn eingeholt.“

So wären auch die Beschäftigten der Systemgastronomie Anfang 2020 mit der Tarifgruppe 1 wieder unter den Mindestlohn gerutscht. Höchste Zeit, mit höheren Stundenlöhnen Abstand zu schaffen. Sie schlossen sich zu den Fast Food Workers United zusammen und legten in Berlin, Nürnberg, Dortmund, Bremen, Magdeburg und vielen anderen Städten mit Warnstreiks Filialen der Fast-Food-Ketten lahm. Auch in Läden, in denen nur zwei Beschäftigte NGG-Mitglied waren, blieb die Küche kalt. Belegschaften kamen selbst auf die NGG zu und wollten streiken.

  • Christoph Schink und Johannes Specht (r., Bild u.) von der NGG dis- kutieren mit den Mitgliedern der Tarifkommission im Februar 2020. (Foto: Jens Volle)
    Christoph Schink und Johannes Specht (r., Bild u.) von der NGG dis- kutieren mit den Mitgliedern der Tarifkommission im Februar 2020. (Foto: Jens Volle)

Mitte Februar, dritte Verhandlungsrunde in Stuttgart: Ein neues Angebot der Arbeitgeber liegt auf dem Tisch. Die Mitglieder der Tarifkommission studieren die Tabelle, einer zieht sein Handy aus der Tasche, tippt kurz und sagt: „Das sind wieder nur ein paar Cent über dem Mindestlohn.“ Ein bringt es auf den Punkt: „Wir wollen endlich Löhne, die nicht in einem Atemzug mit Armutslöhnen genannt werden.“

Armutslöhne machen etwas mit den Menschen, die sie bekommen. Lina Steinbach arbeitet seit 2006 bei Burger King in Kassel. Als Schichtführerin verdient sie zwölf Euro pro Stunde. Für zwölf Euro ist sie für das ganze Restaurant verantwortlich. Sie sieht, wie die Blicke der Restaurantbesucher durch die Menschen, die hier arbeiten, hindurchgehen. „Niedriglohnverdiener sieht man nicht, wir stehen auch gesellschaftlich in den Augen der anderen auf der niedrigsten Stufe.“

Gemeinsam Stärke entwickelt

Nach drei gescheiterten Verhandlungsrunden einigen sich NGG und Arbeitgeberverband auf eine freiwillige Schlichtung. Anfang März ist die Verhandlung, dann liegt der Vorschlag des Schlichters auf dem Tisch: Die zwölf Euro stehen drin, aber auch, dass sie in fünf Stufen im Dezember 2023 erreicht werden. Die Mitglieder der Tarifkommission machen sich die Entscheidung nicht leicht, diskutieren hart und stimmen am Ende zu. Tarifergebnisse sind Kompromisse, nicht alle sind begeistert. Christoph Schink, Referatsleiter für das Gastgewerbe bei der NGG, schluckt vor allem bei der langen Laufzeit: „Die Arbeitgeber haben es von Anfang an komplett abgelehnt, mit uns über armutsfeste Löhne zu reden. Die Verhandlungen standen kurz vor dem Scheitern. Sie wollten weiter einen Billigtarifvertrag.“ Das Geschäftsmodell – Gewinne einfahren mit Billiglöhnen, und die Allgemeinheit stockt mit Steuergeldern die Löhne und später Renten auf, – ist für Schink auch gesellschaftlich ein Problem. Der Tarifabschluss setze diesem Modell erste Grenzen. „Wir haben für alle Beschäftigten fast 28 Prozent mehr Geld rausgeholt. Darum sind wir den Kompromiss mitgegangen.“

Für NGG-Verhandlungsführer Freddy Adjan zeigt die Auseinandersetzung, dass sie auch in Zukunft um jeden Euro hart kämpfen müssen. Die Fast Food Workers United haben gezeigt, dass sie es können und haben mit Warnstreiks, und Demonstrationen Druck gemacht. Schink ist sich sicher: „Es ist ein gutes Gefühl, dass wir gemeinsam Stärke entwickelt haben.“ Das wollen sie nutzen, um die Arbeitsbedingungen weiter Schritt für Schritt zu verbessern. 

Vereinbarung zu Kurzarbeit sichert Beschäftigten 90 Prozent ihres Einkommens 

Angesichts der Corona-Krise handelte die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Mitte März in kürzester Zeit eine Zusatzvereinbarung zum Tarifvertrag aus. Darin verständigte sie sich mit dem Bundesverband der Systemgastronomie, Kurzarbeit auch rückwirkend zum 1. März zu ermöglichen. Freddy Adjan, Stellvertretender NGG-Vorsitzender und Verhandlungsführer, war es wichtig, Einkommensverluste der Beschäftigten bei Kurzarbeit abzufedern: „Mit dieser Regelung bekommen die Beschäftigten bei Kurzarbeit 90 Prozent ihres alten Nettolohns.“ Die 90 Prozent setzen sich zusammen aus dem verringerten Lohn, Kurzarbeitergeld und einer Aufstockung durch den Arbeitgeber. Außerdem vereinbarten NGG und Arbeitgeber einen Kündigungsschutz bis zwei Monate nach Ende der Kurzarbeit.

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