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Stipendien

: Hinweise zu Gutachten und Referenzen

Bei einer Bewerbung um ein Stipendium bei der Hans-Böckler-Stiftung werden Unterstützungsschreiben benötigt. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, wie das Dokument zur Bewerbung kommt:

  1. Das Referenzschreiben / wissenschaftliche Gutachten wird von der*dem Bewerber*in hochgeladen.
  2. Das Referenzschreiben / wissenschaftliche Gutachten wird von der Vertrauensperson / wissenschaftlichen Gutachter*in selber hoch geladen. Für diese Zwecke bekommt die Vertrauensperson von der Hans-Böckler-Stiftung eine Anforderungs-E-Mail mit einem Link zum Hochladen der Datei. Hier empfehlen wir, die Vertrauensperson im Vorfeld darüber zu informieren, dass sie das Schreiben selber hochladen soll. 

Hier Hinweise zur Erstellung von Gutachten und Referenzen.

Bei einem Antrag auf ein Stipendium für das Studium/das (Fach)Abitur auf dem Zweiten Bildungsweg

  • Die*der Bewerber*in entscheidet, wer das Referenzschreiben erstellt. Allerdings darf es nicht von Familienmitgliedern oder Freund*innen erstellt werden.
  • Bei Gewerkschaftsmitgliedern sollte das Referenzschreiben von der zuständigen Gliederung (Geschäftsstelle, Bezirk, o.ä.) erstellt werden.
  • Teilnahmenachweise, Arbeitszeugnisse, Zertifikate, oder ähnliches, gelten nicht als Referenzschreiben.
  • Es ist nur möglich, ein Referenzschreiben hochzuladen. Nachgereichte Referenzschreiben werden nicht berücksichtigt. Weitere Referenzschreiben können als Engagement hochgeladen werden.
  • Ein Referenzschreiben darf zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses, nicht älter als 6 Monate sein.

Für Vertrauenspersonen: Leitfaden zur Erstellung eines Referenzschreibens (pdf)

Bitte beachten: Das Referenzschreiben ist ein Pflichtdokument und muss bis zum Bewerbungsschluss vorliegen, sonst kann die Bewerbung nicht eingereicht werden.

Bei einem Antrag auf ein Promotionsstipendium

Für wissenschaftliche Gutachter*innen: Leitfaden zur Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens (pdf)

Bitte beachten: Das wissenschaftliche Gutachten ist ein Pflichtdokument und muss bis zum Bewerbungsschluss vorliegen, sonst kann die Bewerbung nicht eingereicht werden.

 

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