Berichtszeitraum 1. Juli - 30. September 2018: Newsletter zum Europäischen Arbeitsrecht
In der 23. Ausgabe unseres Newsletters informieren wir über relevante Entwicklungen im Europäischen Arbeitsrecht im Zeitraum von Juli bis September 2018.
In seinem Urteil in der Rs. Alpenrind befasst sich der EuGH mit verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit dem Nachweis des sozialversicherungsrechtlichen Status von entsandten Arbeitnehmern (hierzu die Anmerkung unter II.). Neue Entscheidungen ergingen u.a. auch zur befristeten Arbeitsverhältnissen, dem Arbeitnehmerschutz bei Betriebsübergängen und bei Arbeitgeberinsolvenz, zum Schutz stillender Arbeitnehmerinnen bei Nachtarbeit und datenschutzrechtlichen Fragen. Hervorzuheben sind auch einige Urteile zu deutschen Vorabentscheidungsverfahren. Auf Vorlage des BAG knüpfte der EuGH im "Chefarzt-Fall" (Rs. IR) an seine Egenberger-Rechtsprechung an und sah in der Kündigung eines katholischen Chefarztes, die aufgrund seiner Wiederheirat erfolgte, eine Diskriminierung wegen der Religion. In der Rs. Bedi wurde festgestellt, dass die Regelungen zur Überbrückungsbeihilfe für Arbeitnehmer der Nato-Stationierungsstreitkräfte in Deutschland im TV SozSich schwerbehinderte Arbeitnehmer diskriminiert. Im Urteil Bichat u.a. wurde durch den EuGH geklärt, was unter einem "den Arbeitgeber beherrschenden Unternehmen" i.S.d. Massenentlassungsrichtlinie zu verstehen ist. Schlussanträge liegen u.a. in einem Verfahren vor, dass die Auswirkungen von Kurzarbeit auf die Höhe des Urlaubsentgelts betrifft, sowie in einem Verfahren zur Diskriminierung wegen der Religion beim Feiertagsentgelt. Daneben wurden im Berichtszeitraum einige neue Verfahren beim Gerichtshof anhängig.
Im Fokus der EGMR-Rechtsprechung steht die Rs. Vereinte Gewerkschaft für zivile Luftfahrt / Ungarn zum Demonstrationsrecht. Das Urteil wird von Karsten Jessolat in der Anmerkung unter III. besprochen. Weitere Urteile betreffen u.a. disziplinarrechtliche und verfahrensrechtliche Fragen. Der EGMR prüfte, welche Folgen ein Verstoß gegen die Vorlagepflicht an den EuGH für das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK hat. In der neu anhängigen Rs. Türk / Deutschland erhält der EGMR die Gelegenheit, seine Rechtsprechung zum Tragen religiöser Kleidung und Symbole am Arbeitsplatz (hier einem Kopftuchverbot) weiter auszudifferenzieren.
Unter der Rubrik "Sonstige Informationen" informieren Christina Hießl (IAAEU, Universität Trier) und Ammar Bustami (Universität Hamburg) über aktuelle Entwicklungen im europäischen und internationalen Arbeitsrecht. Beim EuGH wurde eine Vielzahl an Richterstellen neu besetzt. Im ESC-Beschwerdeverfahren befasste sich der Ausschuss u.a. mit dem Streikrecht im öffentlichen Dienst. Die ILO veröffentlichte einen Bericht zu den Arbeitsbedingungen auf Crowdworking-Plattformen. Weiter wurde Deutschland vom UN-Menschenrechtsausschuss aufgefordert, in seinem Staatenbericht auch Ausführungen zur Vereinbarkeit des Streikverbots für Beamte mit der im UN-Zivilpakt verankerten Koalitionsfreiheit zu machen. Vor dem EFTA-Gerichtshof sind zwei neue Verfahren anhängig, die die Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Elternurlaub und grenzüberschreitende Leistungen von Krankenversicherungen betreffen.
Quelle
Hlava, Daniel; Jessolat, Karsten; Heuschmid, Johannes; Höller, Johannes; Hießl, Christina; Bustami, Ammar:
Newsletter zum Europäischen Arbeitsrecht
Newsletter zum Europäischen Arbeitrecht, 45 Seiten