Berichtszeitraum 1. April - 30. Juni 2018: Newsletter zum Europäischen Arbeitsrecht
Im aktuellen Berichtszeitraum von April bis Juni 2018 fanden einige relevante Entwicklungen im Europäischen Arbeitsrecht statt, über die wir in der 22. Ausgabe unseres Newsletters informieren möchten.
Besonders hervorzuheben ist das Urteil des EuGH in der Rs. Egenberger, das zum einen die Reichweite des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts bei der Stellenbesetzung betraf und zum anderen die Rechtswirkungen von Art. 21 EU-GRC konkretisierte. Die Bedeutung der Entscheidung wird in der Anmerkung unter II. erläutert. Neben weiteren Urteilen (u.a. zur Entlassungsabfindung für befristet Beschäftigte) hatte der EuGH zudem festgestellt, dass die massenhafte Krankmeldung vom Flugpersonal keinen außergewöhnlichen Umstand i.S.d. Fluggastrechteverordnung darstellt, der Entschädigungsansprüche bei streikbedingten Flugausfällen ausschließen könne. Hervorzuheben sind auch drei Schlussanträge zur Vererbbarkeit des Urlaubsanspruchs und der Verantwortung des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung, die deutsche Vorlageverfahren betreffen. Weitere Schlussanträge liegen u.a. zu Fragen des Befristungs-, Entsende- und Mutterschutzrechts vor sowie zur Kündigung aufgrund von Wiederheirat im sog. "Chefarzt-Fall" (Rs. IR) und zur Bestimmung des Begriffs "beherrschendes Unternehmen" im Recht der Massenentlassungen.
Aus den Entscheidungen des EGMR wird die Rs. Güç / Türkei näher besprochen. Gegenstand ist das Verhältnis zwischen Strafverfahren gegen Arbeitnehmer und Kündigungsschutzverfahren aufgrund einer Verdachtskündigung in derselben Sache. Im Kern geht es um die praktische Bedeutung der Unschuldsvermutung. Wir danken Prof. Dr. Daniel Klocke für seine Anmerkung zu diesem Urteil, die auch die ähnlich gelagerte Rs. Seven / Türkei mit einbezieht (Anm. unter III.). Aus dem Berichtszeitraum wird zudem über Entscheidungen des Gerichtshofs zur Koalitionsfreiheit berichtet und zwar über das Verbot einer Gewerkschaftsdemonstration, die den Straßenverkehr behinderte, über die vom Arbeitgeber nicht gestattete Teilnahme an einer Demonstration und über die Zulässigkeit einer gesetzlichen Zwangsschlichtung. Weiter befasste sich der EGMR mit Diskriminierungsfragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen des Rentenalters, während u.U. eine befristete Weiterbeschäftigung möglich ist. Weitere Entscheidungen betrafen u.a. die Unparteilichkeit von Gutachtern und den Fristbeginn einer Kündigungsschutzklage.
In der Rubrik "Sonstige Informationen" wird u.a. auf aktuelle Rechtsetzungsverfahren hingewiesen. Hierzu zählt die Reform der Entsenderichtlinie, ein Richtlinienvorschlag zum Schutz von Whistleblowern und zwei Richtlinienvorschläge im Unternehmensrechtspaket der Kommission, das für den Schutz der Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmen im Falle grenzüberschreitender Umwandlungen, Zusammenschlüsse oder Aufspaltungen relevant ist. Weiter hat die Kommission einen Verordnungsentwurf zu Fairness und Transparenz in der Plattformökonomie vorgelegt. Ein Bericht zur Beschäftigung über digitale Plattformen wurde veröffentlicht. Im Rahmen des ESC-Beschwerdesystems wurden verschiedene Beschwerden u.a. zu Gewerkschaftsrechten und den Investitionsgerichten im CETA-Abkommen eingereicht. Der ILO-Sachverständigenausschuss forderte Deutschland erneut dazu auf, Angestellten im öffentlichen Dienst, die keine hoheitliche Gewalt ausüben, das Streikrecht zu ermöglichen. Die Ausführungen des Ausschusses zum jüngst ergangenen Urteil des BVerfG zum Streikverbot für verbeamtete Lehrer sind mit Spannung zu erwarten.
Quelle
Heuschmid, Johannes; Höller, Johannes; Klocke, Daniel; Hlava, Daniel; Jessolat, Karsten; Hießl, Christina; Bustami, Ammar:
Newsletter zum Europäischen Arbeitsrecht
Newsletter zum Europäischen Arbeitrecht, 55 Seiten